Zitat von
Fenstergucker
Ich weiß zwar nicht, wie die rechtliche Regelung in Deutschland ist, aber in Österreich kann die "Störung der Geschäftsgrundlage" nicht dazu führen, daß einer Partei eine negative Änderung aufgezwungen werden kann. Im schlimmsten Fall kann der Vertrag gekündigt werden, was bei einem Kredit, der aufgrund galoppierender Inflation jeden Tag an realem Wert verliert, dem Kreditnehmer nur recht sein kann. Notfalls kann er durch den Rechtsstreit die Sache noch verzögfern und dadurch noch mehr profitieren. Außerdem muß der Irrtum nach bei uns gängiger Rechtsprechung schon bei Vertragsabschluß bestanden haben.