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Bislang war es in Deutschland ja gängige Praxis, dass man angeblich in Deutschland geborene Personen, welche nicht im Besitz der deutschen Staatsangehorigkeit sind bzw. denen man, mangels einer zweiten Staatsangehörigkeit diese nicht entziehen könnte nicht abschieben wollte oder konnte - died dann vor allem mnicht, wenn man dann ggf. noch mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet war und gar Kinder hatte. So jeden Falls der politdeutsche Nichtabschiebungsjargon.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - also oberste Instanz der Rechtssprechung in Europa - sieht dies nun ganz anders. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist eine Abschiebung durchaus möglich und da spielen dann auch Gründe wie Ehefrau und / oder Kinder keine Rolle mehr.
Wer sich also NICHT intergriert und wer straffälig wird kann also sehr wohl abgeschoben werden umd nicht zu sagen MUSS abgeschoben werden - alleine um die Menschen zu schützen, welche in dieses Land kommen und alles,wirklich alles tun um weder den Sozialkassen zur Last zu fallen, noch in Kriminalität zu fallen, sondern sich zum Vorteil des Landes einbringen wollen.
Famit fallen auch solche "Geschäftsmodelle" wie Heirat weg - denn auch dies schützt nicht mehr vor Abschiebung - recht so.