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Jetzt wird also der EuGH ein wegweisendes Urteil fällen (müssen). Kann / darf ein Arbeitgeber untersagen, dass man am Arbeitsplatz Kleidung religiöser, politischer oder sonstiger weltanschaulicher Überzeugungen tragen darf.
In zwei Fällen hat der EuGH bereits so geurteilt, dass ein Arbeitgeber dies kann / darf und zwar, wenn es sich um eine generelle Untersagung handelt und nicht der Eine darf, der Andere aber nicht.
Folgt also der EuGH seiner bisherigen Rechtssprechung, dann wäre dies ein Schlag ins Gesicht der deutschen Richterschaft, welche dieses Recht einem Arbeitgeber (bisher) absprechen und das Einzelwohl über das Gemeinwohl stellen.
Man darf also gespannt sein wie der EuGH urteilt - wenn in diesem Falle der Drogeriemarkt ALLE Mitarbeiter gleich behandelt - sind die Chancen der Frau wohl als nicht existent zu bezeichnen und dann bleibt der Frau eben die Wahl - Kopftuch ´runter oder gehen.
Könnte ein für Deutschland wegweisendes Urteil sein, weil dann eine "Einklagung" zum tragen eines Kopftuches während der Arbeit nicht mehr möglich wäre und man nicht dafür dann wieder Gesetze schaffen müsste, woraus wieder Klagewege resultieren würden. Dann kann man als Arbeitgeber per einfacher Anweisung entscheiden - man kann oder man kann nicht. So lange man ALLE auch gleich behandelt ist dies nur recht und billig.