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Thema: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

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    Jetzt wird also der EuGH ein wegweisendes Urteil fällen (müssen). Kann / darf ein Arbeitgeber untersagen, dass man am Arbeitsplatz Kleidung religiöser, politischer oder sonstiger weltanschaulicher Überzeugungen tragen darf.

    In zwei Fällen hat der EuGH bereits so geurteilt, dass ein Arbeitgeber dies kann / darf und zwar, wenn es sich um eine generelle Untersagung handelt und nicht der Eine darf, der Andere aber nicht.

    Folgt also der EuGH seiner bisherigen Rechtssprechung, dann wäre dies ein Schlag ins Gesicht der deutschen Richterschaft, welche dieses Recht einem Arbeitgeber (bisher) absprechen und das Einzelwohl über das Gemeinwohl stellen.

    Man darf also gespannt sein wie der EuGH urteilt - wenn in diesem Falle der Drogeriemarkt ALLE Mitarbeiter gleich behandelt - sind die Chancen der Frau wohl als nicht existent zu bezeichnen und dann bleibt der Frau eben die Wahl - Kopftuch ´runter oder gehen.

    Könnte ein für Deutschland wegweisendes Urteil sein, weil dann eine "Einklagung" zum tragen eines Kopftuches während der Arbeit nicht mehr möglich wäre und man nicht dafür dann wieder Gesetze schaffen müsste, woraus wieder Klagewege resultieren würden. Dann kann man als Arbeitgeber per einfacher Anweisung entscheiden - man kann oder man kann nicht. So lange man ALLE auch gleich behandelt ist dies nur recht und billig.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Der Arbeitgeber hat ein Recht auf die Arbeitskleidung seiner Mitarbeiter Einfluss zu nehmen. Als Beispiel eine Bank wird es verbieten das ein Mitarbeiter im Punker Outfit Kunden bedient.

    Sollten diese Frauen ihr Kopftuch freiwillig tragen, dann können sie es auch freiwillig abnehmen. Wenn man sie zwingt ein Kopftuch zu tragen dann kann man sie auch zwingen es abzunehmen.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  3. #3
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Das ist reine Provokation
    ...
    Die türkischstämmige Frau arbeitete seit 2002 in einer Filiale im Raum Nürnberg. Zunächst ohne Kopftuch. Als die Verkäuferin nach einer Elternzeit mit Kopftuch in die Firma zurückkehrte, reagierte der Arbeitgeber 2016 mit der Weisung, sie habe „ohne auffällige großflächige religiöse, politische und sonstige weltanschauliche Zeichen am Arbeitsplatz zu erscheinen und ihre Arbeit aufzunehmen“. Die Drogerie berief sich dabei auf die betriebliche Kleiderordnung, nach der unter anderem Kopfbedeckungen aller Art bei Kundenkontakt nicht getragen werden dürfen.
    ...
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  4. #4
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    mit einer entsprechenden spezies gibt es ständig stress - hier und da, mit buddhisten, hinduisten hätt man das alles nie gehabt, nicht 1 gramm davon.

    was für ein fehler, sich solche problemkreise anzutun, mal kleiner, mal größer...

    83 sagte schmidt, kein türke käm ihm mehr über die grenze "das gibt mord und totschlag", sein politisches handeln freilich war "etwas entfernt" dazu.
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  5. #5
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    Das ist reine Provokation
    ...
    Die türkischstämmige Frau arbeitete seit 2002 in einer Filiale im Raum Nürnberg. Zunächst ohne Kopftuch. Als die Verkäuferin nach einer Elternzeit mit Kopftuch in die Firma zurückkehrte, reagierte der Arbeitgeber 2016 mit der Weisung, sie habe „ohne auffällige großflächige religiöse, politische und sonstige weltanschauliche Zeichen am Arbeitsplatz zu erscheinen und ihre Arbeit aufzunehmen“. Die Drogerie berief sich dabei auf die betriebliche Kleiderordnung, nach der unter anderem Kopfbedeckungen aller Art bei Kundenkontakt nicht getragen werden dürfen.
    ...
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    Mal ganz blöd gefragt: Ist so eine "betriebliche Kleiderordnung" nicht generell Bestandteil des Arbeitsvertrags?
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  6. #6
    Sprössling der Stille Benutzerbild von Enkidu
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    Das ist reine Provokation
    ...
    Die türkischstämmige Frau arbeitete seit 2002 in einer Filiale im Raum Nürnberg. Zunächst ohne Kopftuch. Als die Verkäuferin nach einer Elternzeit mit Kopftuch in die Firma zurückkehrte, reagierte der Arbeitgeber 2016 mit der Weisung, sie habe „ohne auffällige großflächige religiöse, politische und sonstige weltanschauliche Zeichen am Arbeitsplatz zu erscheinen und ihre Arbeit aufzunehmen“. Die Drogerie berief sich dabei auf die betriebliche Kleiderordnung, nach der unter anderem Kopfbedeckungen aller Art bei Kundenkontakt nicht getragen werden dürfen.
    ...
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    Ob ihr das wohl selbst eingefallen ist? Oder hat ihr das jemand "vorgebetet" bzw. eingeflüstert?
    Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepaßt an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.
    Jiddu Krishnamurti

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Mal ganz blöd gefragt: Ist so eine "betriebliche Kleiderordnung" nicht generell Bestandteil des Arbeitsvertrags?

    Es gibt eine Bestimmung, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt dann muss der Arbeitgeber die Arbeitskleidung stellen.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  8. #8
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Kopftücher gekränkter Muslime beschäftigen die Gerichte seit Jahren. Es gibt zahlreiche Urteile dazu auf allen Instanzen, Fachartikel von Professoren und Dissertationen von Doktoranden. Im Rahmen meines Studiums musste ich eine Hausarbeit dazu schreiben, dass eine muslimische Rechtsreferendarin bei der Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltsschafts-Station ihr Kopftuch tragen wollte. Eine deutliche Mehrheit der damals ca. 400 Studenten hatte gutachterlich festgestellt, dass dies mit deutschem Recht nicht vereinbar sei. Dafür gab es vom Steller der Hausarbeit in der Besprechung ein Kopfschütteln und den spöttischen Vorwurf, die heutige Studentenschaft sei "konservativer als gedacht".
    Muslime und Deutsche scheinen eine gewisse Leidenschaft für dieses Thema zu haben. Mich nervt dieses Thema nur noch.

  9. #9
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Es gibt eine Bestimmung, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt dann muss der Arbeitgeber die Arbeitskleidung stellen.
    Es handelt sich doch nicht um eine vorgeschriebene Arbeitskleidung, wenn ein Arbeitgeber beispielsweise darauf besteht, in der in Deutschland üblichen ordentlichen Bekleidung am Arbeitsplatz zu erscheinen.

    Nehmen wir mal ein fiktives Beispiel: Eine Mitarbeiterin im Schalterdienst einer Bank möchte barbusig arbeiten.

    Wäre es dann für den Arbeitgeber zumutbar, der Frau die Bluse oder den Pulli zu bezahlen? (Mal ganz abgesehen davon, dass sich im Weigerungsfall der Kundenkreis der Bank explosionsartig um viele männliche Neukunden erweitern würde....)

  10. #10
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Mal ganz blöd gefragt: Ist so eine "betriebliche Kleiderordnung" nicht generell Bestandteil des Arbeitsvertrags?
    Ja das wird sie oft sein. Die Bestimmung des Arbeitsvertrags kann jedoch rechtswidrig sein. Am Ende steht eine Interessenabwägung. Leider meinen hierzulande viele, unter anderem Richter, das Tragen eines Kopftuchs während der Arbeit sei als Teil der Religionsfreiheit von besonders hohem und schützenswertem Interesse...

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