Ist es nicht so, dass wir das Habsburgverbot des Staatsvertrages von Wien vom 15.5.1955 überwunden haben können?
Das zugrundeliegende Gesetz vom April 1919 ist rechtlich insofern nicht haltbar, als dass dieses vom „Bestandteil der deutschen Republik“, der „Republik Deutschösterreich“, stammt und dieser kein offizielles eigenes Staatsgebiet hat(te) und damit keinen Geltungsbereich für dieses „Gesetz“
und diese „Republik Deutschösterreich“ offiziell von Anfang an gar nicht sein durfte und darf.
Wobei das Deutschösterreich der „Republik“ und jenes der Monarchie Österreich und Ungarn nicht ident waren. Jenes der „Republik“ sollte nach der Ausrufung von der Parlamentsrampe in Wien vom 11.11.1918 und dem „Gesetz vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform Deutschösterreichs“, „Artikel 2“, wirklich ein „Bestandteil der deutschen Republik“ sein. Eine deutsche Republik und erst recht ein Bestandteil davon, der nicht einmal ein eigenes Staatsgebiet hatte, konnte aber keine rechtlich haltbare Gesetzgebung für das Österreich erlassen und hatte die Rechtsnachfolge nach der Monarchie Österreich und Ungarn aus Habsburg, dann aus meiner Familie seit 11.11.1918 geführt, auch nicht.