Na, ja, wobei die Wirklichkeit ja irgendwie eine andere ist, den Begrifflichkeiten folgend. Eine Nutte, eine Hure (te hur=kaufen), ist eine käufliche Frau. Eine Frau, die in einer islamischen Zeremonie gegen Geld und ohne dass sie auch nur anwesend sein muss (sie wartet entweder in einem Nebenraum, bis die Verkaufsverhandlung vorbei ist oder im Haus der Eltern bzw. des Vaters) vom Vater an den Bräutigam verkauft wird und dieser Kaufvertrag erst zustandekommt, wenn er vom Imam beglaubigt wurde und das Geld ausgehändigt wurde, ist eine käufliche Frau. Sie wurde nämlich von ihrem Vater an einen Mann verkauft, den sie noch nicht einmal kennt, und dem sie dann auch im Bett zur Verfügung zu stehen hat. Hierzulande hieße der Verkäufer und Anbahner Zuhälter und der Bräutigam Freier. Man könnte lediglich aus der Dauer der Anbahnung noch Unterschiede ziehen, nicht aber aus der Handlung an sich, zumal es im Islam ja auch die Zeitehen gibt, die nicht viel anders angebahnt werden. Und auf Zeit ist für eine Frau im Islam alles, denn der Mann kann sie ja mit einem viermaligen Rückenspruch verstoßen. Auch bei ihrer Verstoßung muss die Frau nicht anwesend sein, wenngleich sie die Rechtsfolgen zu tragen hat. Eine Frau, sagt man im islamischen Teil des Balkans, ist das Schwarze unter den Fingernägeln des Mannes. Nicht mehr.
Fragt man sich, wer hier die Nutten sind, die verkauften Frauen oder die Frauen, die selber entscheiden und sich nicht als Gegenstand daheim einschließen lassen.