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navy
Alles erfunden und erlogen, durch den Geistigen Tiefflieger Stefan Krämer dort
Felix Perrefort / 19.07.2023 / 06:00 / Foto: Thomas Bresson / 0 / Seite ausdrucken
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Rechtsextreme AfD? Die Belege des Verfassungsschutzes
Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft den dortigen Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Die 11-seitige Einschätzung kann das nicht hinreichend begründen. Die oft willkürliche Argumentation zeigt: Die Behörde droht zum Mittel parteipolitischer Auseinandersetzung zu werden.
Bei der Beantwortung der Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD legitim als eine rechtsextreme Partei einschätzt, spielt die persönliche Haltung gegenüber der Partei keine Rolle, sofern man es mit dem Rechtsstaat hält. .....
Je härter die Vorwürfe, desto schwerer die Beweislast
Der Verfassungsschutz definiert [Links nur für registrierte Nutzer] als Menschen, die „unterstellen, dass die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Nation über den tatsächlichen Wert eines Menschen entscheide. Dieses Werteverständnis konterkariert zentrale Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und steht damit in einem fundamentalen Widerspruch zum Grundgesetz.“ Als rechtsextremistische Parteien nennt er die NPD, „Die RECHTE“ und den „Dritten Weg“. Laut [Links nur für registrierte Nutzer]richte die Thüringer AfD „sich als Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“, ein Umstand, der sich „zu einer Gewissheit verdichtet“ habe, weshalb sie als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ geführt wird. Denn: In der Thüringer AfD „gelten verfassungsfeindliche Positionen, die sich gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip richten, als die beherrschende und weitgehend unumstrittene politische Ideologie innerhalb des Landesverbandes.“
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