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Thema: Ein marxistisches System erkennt man

  1. #1
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    Standard Ein marxistisches System erkennt man

    ....daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.

    von Alexander Issajewitsch Solschenizyn
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    welt.de/politik/deutschland/article187397370/Bundesregierung-Falsche-Angaben-im-Asylverfahren-nicht-strafbar.html

    zu Falsche-Angaben-im-Asylverfahren-nicht-strafbar geht heute durch die Decke.


    Sein berühmtestes Werk:

    Der Archipel Gulag (Original: russisch Архипелаг ГУЛАГ Archipelag GULAG) ist ein historisch-literarisches Werk des russischen Schriftstellers und Trägers des Nobelpreises für Literatur Alexander Issajewitsch Solschenizyn. Der im Dezember 1973 veröffentlichte Archipel Gulag gilt als sein Hauptwerk und als eines der einflussreichsten Bücher des 20. Jahrhunderts. Es ist das bekannteste Werk der oft im Untergrund entstandenen und verbreiteten Samisdat-Literatur aus der Stalin- und Chruschtschow-Ära in der Sowjetunion und die bedeutsamste Darstellung und Kritik des Stalinismus innerhalb der Literatur.

    GULag oder Gulag ist ein Kofferwort für die russische Bezeichnung Glawnoje Uprawlenije isprawitelno-trudowych Lagerei (russisch Главное Управление Исправительно-трудовых Лагерей ‚Hauptverwaltung der Umerziehungs- und Arbeitslager‘). Der Titel des Buches bezeichnet das Lagersystem als einen über die ganze Sowjetunion verteilten Archipel, eine abgeschlossene Inselwelt der Unterdrückung und Entmenschlichung. Damit wird auch der Titel des Buches Die Insel Sachalin von Tschechow aufgenommen, in dem dieser Zwangsarbeit und Verbannung im Zarismus beschrieb.


    .... und so gehen Milionen Deutsche stets brav zur Arbeit und werden bei falschen Angaben für den Erhalt von Leistungen in aller denklichen Weise bestraft.

    Wenn XY falsche Angaben beim Asylverfahren macht und danach 50 Jahre Leistungen bezieht, ist es keine strafbare Handlung.

    DAS IST DIE VORGABE DES JUSTIZMINISTERIUMS und daran hält sich jeder Richter und Anwalt.

  2. #2
    Bundeskanzler Björn Höcke Benutzerbild von Leseratte
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    Standard AW: Ein marxistisches System erkennt man

    Wenn man Deutschland zerstört und ihm nicht dient, ist das offenbar, auch nicht strafbar. Mit dem Amtseid, braucht man Merkel, gar nicht erst kommen. Der ist nur symbolisch gemeint.

    Kanzlerin Angela Merkel hat ihre Kanzlerkandidatur für die Bundestagswahl 2017 erklärt. Sie werde sich auch erneut für den Parteivorsitz der CDU bewerben - dies gehöre in ihrem Verständnis zusammen, sagte sie nach der Sitzung des Präsidiums und des Bundesvorstandes ihrer Partei in Berlin. Sie habe "sprichtwörtlich unendlich viel darüber nachgedacht", erklärte die Kanzlerin.

    "Die Entscheidung für eine vierte Kandidatur ist nach elf Amtsjahren alles andere als trivial. Weder für das Land, noch für die Partei noch - ich sage es ganz bewusst in dieser Reihenfolge - für mich persönlich." Sie wolle Deutschland aber nach wie vor dienen. Ihr Ziel für die Politik sei es, für den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu arbeiten.
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    Björn Höcke:

    Sie müssen sich mal Bundesjustizminister Heiko Maas angucken, als ich die Nationalflagge, dieses zentrale nationale Symbol, herausgeholt habe. Es war so, als ob man Graf Dracula ein mit Knoblauchknollen geschmücktes Kreuz in die Visage gehalten hätte!

    Leseratte gehört der Rechtsfraktion an.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Ein marxistisches System erkennt man

    War für mich heute auch ein Schmunzeln wert.

    Aber hey das ist doch nix neues. Also zumindest für mich .....

    Und auch hier im Forum, muss man da denk ich niemanden KATHOLISCH machen

    Die Frage ist doch eher wie man das in der BRD bei den Mitbürgern und Mitbürgerinnen und den Geschlechtslosen anbringt und korrekt kommuniziert.

  4. #4
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    Standard AW: Ein marxistisches System erkennt man

    Zitat Zitat von radelroll Beitrag anzeigen
    ....daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.

    von Alexander Issajewitsch Solschenizyn
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    welt.de/politik/deutschland/article187397370/Bundesregierung-Falsche-Angaben-im-Asylverfahren-nicht-strafbar.html

    zu Falsche-Angaben-im-Asylverfahren-nicht-strafbar geht heute durch die Decke.


    Sein berühmtestes Werk:

    Der Archipel Gulag (Original: russisch Архипелаг ГУЛАГ Archipelag GULAG) ist ein historisch-literarisches Werk des russischen Schriftstellers und Trägers des Nobelpreises für Literatur Alexander Issajewitsch Solschenizyn. Der im Dezember 1973 veröffentlichte Archipel Gulag gilt als sein Hauptwerk und als eines der einflussreichsten Bücher des 20. Jahrhunderts. Es ist das bekannteste Werk der oft im Untergrund entstandenen und verbreiteten Samisdat-Literatur aus der Stalin- und Chruschtschow-Ära in der Sowjetunion und die bedeutsamste Darstellung und Kritik des Stalinismus innerhalb der Literatur.

    GULag oder Gulag ist ein Kofferwort für die russische Bezeichnung Glawnoje Uprawlenije isprawitelno-trudowych Lagerei (russisch Главное Управление Исправительно-трудовых Лагерей ‚Hauptverwaltung der Umerziehungs- und Arbeitslager‘). Der Titel des Buches bezeichnet das Lagersystem als einen über die ganze Sowjetunion verteilten Archipel, eine abgeschlossene Inselwelt der Unterdrückung und Entmenschlichung. Damit wird auch der Titel des Buches Die Insel Sachalin von Tschechow aufgenommen, in dem dieser Zwangsarbeit und Verbannung im Zarismus beschrieb.


    .... und so gehen Milionen Deutsche stets brav zur Arbeit und werden bei falschen Angaben für den Erhalt von Leistungen in aller denklichen Weise bestraft.

    Wenn XY falsche Angaben beim Asylverfahren macht und danach 50 Jahre Leistungen bezieht, ist es keine strafbare Handlung.

    DAS IST DIE VORGABE DES JUSTIZMINISTERIUMS und daran hält sich jeder Richter und Anwalt.
    Selbstverständlich ist das eine strafabre Handlung - nicht die Angabe falscher Personalien an sich, doch dann würde

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    greifen.

    Die gesetzlichen Möglichkeiten sind also durchaus da und man muss das Rad nicht neu erfinden - wenn man denn die rechtlichen Möglichkeiten auch anwenden will.

  5. #5
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    Standard AW: Ein marxistisches System erkennt man

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich ist das eine strafabre Handlung - nicht die Angabe falscher Personalien an sich, doch dann würde

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    greifen.

    Die gesetzlichen Möglichkeiten sind also durchaus da und man muss das Rad nicht neu erfinden - wenn man denn die rechtlichen Möglichkeiten auch anwenden will.
    es ist das JUSTIZministerium, dass diese Vorgabe der Nichtbestrafung ausgibt !

    Da kann das Innenmisterium noch 20 Seehofer auffahren und ebenso kann da jeder "Normale" sagen, dass es eine strafbare Handlung ist, aber da bewegt sich nichts.

    Die Justizministerin gibt den Befehl aus und schafft damit das eigene Amt und die gesamte Judikative ab.

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    Zentrale Aufgabe des Bundes auf dem Gebiet der Justiz ist die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaats. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Tätigkeit. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze und die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen in den klassischen Gebieten des Rechts, nämlich dem bürgerlichen Recht, dem Strafrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Urheberrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie dem Dienst- und Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Ferner ist das Ministerium für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der „offenen Vermögensfragen“ zuständig. Das Ministerium prüft ferner bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die sogenannte „Rechtsförmlichkeit“, um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

  6. #6
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    Standard AW: Ein marxistisches System erkennt man

    Zitat Zitat von radelroll Beitrag anzeigen
    es ist das JUSTIZministerium, dass diese Vorgabe der Nichtbestrafung ausgibt !

    Da kann das Innenmisterium noch 20 Seehofer auffahren und ebenso kann da jeder "Normale" sagen, dass es eine strafbare Handlung ist, aber da bewegt sich nichts.

    Die Justizministerin gibt den Befehl aus und schafft damit das eigene Amt und die gesamte Judikative ab.

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    Zentrale Aufgabe des Bundes auf dem Gebiet der Justiz ist die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaats. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Tätigkeit. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze und die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen in den klassischen Gebieten des Rechts, nämlich dem bürgerlichen Recht, dem Strafrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Urheberrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie dem Dienst- und Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Ferner ist das Ministerium für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der „offenen Vermögensfragen“ zuständig. Das Ministerium prüft ferner bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die sogenannte „Rechtsförmlichkeit“, um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
    Das Justizministerium als Teil der Legislative KANN gar keine Straverfolgung vorgeben oder ablehnen. So funktioniert dies in einer Gewaltenteilung nun einmal nicht - und selbst wenn dies so wäre, dann würde sich JEDER Minister und JEDER Beamte nicht nur der Strafvereitelung im Amte, sondern auch noch der Beihilfe schuldig machen.

    Es sind die Ämter (in diesem Falle as BAMF, welche den Tatbestand nicht zur Anzeige bringen) und die Staatsanwaltschaften, welche hier die Strafverfolung unterlassen.

    In diesem "Rechts"staat liegt in der Zwischenzeit so viel im argen, dass man China, den Iran, Saudi-Arabien als rechtsstaatliche Staaten beteichnen muss vergelcht man diese mit Deutschland.

  7. #7
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    Standard AW: Ein marxistisches System erkennt man

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Das Justizministerium als Teil der Legislative KANN gar keine Straverfolgung vorgeben oder ablehnen. So funktioniert dies in einer Gewaltenteilung nun einmal nicht - und selbst wenn dies so wäre, dann würde sich JEDER Minister und JEDER Beamte nicht nur der Strafvereitelung im Amte, sondern auch noch der Beihilfe schuldig machen.

    Es sind die Ämter (in diesem Falle as BAMF, welche den Tatbestand nicht zur Anzeige bringen) und die Staatsanwaltschaften, welche hier die Strafverfolung unterlassen.

    In diesem "Rechts"staat liegt in der Zwischenzeit so viel im argen, dass man China, den Iran, Saudi-Arabien als rechtsstaatliche Staaten beteichnen muss vergelcht man diese mit Deutschland.
    das ist mir neu und weiss jetzt nicht, ob ich es falsch verstehe oder du.

    BMJV-Strafrecht
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    "
    Für alle diese Normen sowie andere Gesetze, die im Schwerpunkt strafrechtliche Fragen betreffen – wie etwa das Jugendgerichtsgesetz, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder das Wehrstrafgesetz – ist das Bundesministerium der Justiz innerhalb der Bundesregierung federführend. Weitere Straftatbestände finden sich in Spezialgesetzen. Das ist das sogenannte Nebenstrafrecht, für das unter Umständen andere Ministerien zuständig sind. Für solche Normen gibt es Referate in der Strafrechtsabteilung, die mit den federführenden Ministerien zusammenarbeiten.
    "

    und eine Division des BMJVs ist das BfJ
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    Es geht also um die ANWENDUNG von geltendem Recht und nicht um ERSTELLUNG von neuen Gesetzen, was in den Bereich der Legislativen fällt.
    Ausserdem geht es um die WEISUNGSbefugniss für Referate, Divisonen und Unterabteilungen.

    Wenn also Mitarbeiter im BAMF bei Urkundenfälschung und Leistungserschleichung mitmachen, müsste das BMJV eigentlich geltendes Gesetz anwenden.
    Da ist es erstmal unerheblich, ob das BAMF den Mitarbeiter selbst anzeigt oder die Anzeige von anderer Seite kommt.

    Der Genernalbundesanwalt UNTERSTEHT dem BMJV !
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    "
    Der Generalbundesanwalt ist ein [Links nur für registrierte Nutzer]. Er soll die [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden [Links nur für registrierte Nutzer] teilen und kann jederzeit in den [Links nur für registrierte Nutzer] versetzt werden. Er gehört der [Links nur für registrierte Nutzer] an und untersteht der [Links nur für registrierte Nutzer] des [Links nur für registrierte Nutzer] (BMJV).
    "

    Also kam eine direkte ANWEISUNG an diese Stelle, bei diesen Fälschungen die Anzeigen ins Leere laufen zu lassen !

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