Zitat von
radelroll
es ist das JUSTIZministerium, dass diese Vorgabe der Nichtbestrafung ausgibt !
Da kann das Innenmisterium noch 20 Seehofer auffahren und ebenso kann da jeder "Normale" sagen, dass es eine strafbare Handlung ist, aber da bewegt sich nichts.
Die Justizministerin gibt den Befehl aus und schafft damit das eigene Amt und die gesamte Judikative ab.
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Zentrale Aufgabe des Bundes auf dem Gebiet der Justiz ist die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaats. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Tätigkeit. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze und die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen in den klassischen Gebieten des Rechts, nämlich dem bürgerlichen Recht, dem Strafrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Urheberrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie dem Dienst- und Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Ferner ist das Ministerium für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der „offenen Vermögensfragen“ zuständig. Das Ministerium prüft ferner bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die sogenannte „Rechtsförmlichkeit“, um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.