Zitat von
pixelschubser
Falsch. Das Mitführen ist angeraten und führt nicht zu einem Bußgeld, wenn man keinen Alkoholtester an Bord hat.
"AlkoholtestSeit Juli 2012 ist jeder Fahrzeughalter in Frankreich angehalten, ein Alkoholmessgerät mitzuführen.
Lediglich die Halter von Fahrzeugen mit zwei oder drei Rädern, deren Hubraum weniger als 50 cm³ beträgt, sowie die Halter eines Fahrzeugs, das mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre (insbesondere Kraftfahrer im öffentlichen Personenverkehr) ausgerüstet ist, müssen keine zusätzlichen Alkoholmessgeräte mitführen.
Dem Fahrer stehen sowohl chemische als auch elektronische Atem-Alkoholtester zur Verfügung. Die Geräte müssen nach französischer Norm (NF) zertifiziert sein (NF X 20 702 für chemische und NF X 20 704 für elektronische Tester).
Sie sind in Apotheken, Tabakwarengeschäften, einigen Supermärkten und an Tankstellen sowie bei Versicherungsgesellschaften erhältlich.
Der Tester muss griffbereit und unbenutzt sein und darf das vom Hersteller vorgegebene Haltbarkeitsdatum nicht überschritten haben.
Die Missachtung dieser Vorschrift zieht allerdings keine Bußgeldstrafe nach sich."
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