Wenn man Dich so hört - und nur nach dem kann ich werten - fährst Du Deinen e-Golf vor allem weil es Dich vermeintlich "nichts" kostet.
Würde also analog zum Verbrenner eine Kfz-Steuer erhoben, Strom mit um die 50% (wie Krafstoffe) mit einer Art "e-Kfz-Ladesteuer" belastet (was dann natürlich auch für Deinen "umsonst-Strom" gilt) - gäbe es keine vermeintlichen "Gratis-Ladestellen" - würdest Du dann Deinen Stromer fahren?
Dann würde nämlich auch Dein Stromer zu einem teuren Vergnügen...und wen ich z.B. jetzt schon das Geschrei höre, dass Ladestrom ja soooo teuer geworden ist - dann dünkt mir eher nein.
Gut, ich mag falsch liegen...warum aber wird dann immer (auch von Dir) hervorgehoben, dass Stromer fahren vermeintlich so günstig wäre und man deshalb Stromer fährt?
Ich merke immer bei Ladegesprächen, dass sie völlig überrascht sind, dass es NIX KOSTET.
Daher versuche ich das der Öffentlichkeit näher zu bringen.
Hier ist die Reaktion ja auch immer ähnlich, und das Bedenken, dass das nur KURZ so wäre,
Tatsächlich werden es aber MEHR kostenlose Säulen.
Ich fahre ja auch LANGSTRECKEN,
wo ich auch schon an kostenpflichtigen Säulen geladen habe,
dann kam aber die Rechnung: FREE!
Wenn es was kosten würde wäre ja nicht schlimm für mich, wenn ich doch durch das E-Auto jährliche Kosten von über 3000.- Euro spare.
Dann darf das auch mal was kosten.
Es träfe ganz sicher keinen Armen!
Bisher trifft aber nix.
Was jetzt wieder an E-Autos kommt, ist völlig unbrauchbar:
[Links nur für registrierte Nutzer]„Opel hat mit dem Corsa die populärste Baureihe der Marke gewählt, um die Elektromobilität endgültig von ihrem Nischendasein zu befreien“, so die Rüsselsheimer. Der neue Corsa-e biete „Elektromobilität vom Feinsten“, darunter verstehen die Entwickler eine Reichweite von 330 Kilometer nach dem neuen WLTP-Fahrzyklus, schnelle Ladezeiten und eine Leistung von 100 kW (136 PS).
Viel Spbass bei Schleichfahrt über die Autobahn und Warten an der besetzten Ladesäule! Im Ernst, nur als Kurzstreckenfahrzeug (realistische Reichweite max. 250 km im Winter 200 km) tauglich mit heimischer Ladestation.
Der Steuer-Erfinder ist wieder unterwegs.
Auch hier liegst du daneben, denn die Steuern-und-öffentlichen-Abgaben sind beim Strom längst in deiner herbeigewünschten Größenordnung!
Der Staat zockt den Stromkunden ab.
Und wie.
Daher empfehle ich ja immer mit einer solaren Balkonanlage dagegenzuhalten.
Tatsächlich bieten viele EVUs dem E-Autofahrer einen günstigeren Stromtarif an.
zB Maingau et al.
Weil sie ja mehr verbrauchen, also Großabnehmer werden.
Und JA, wenn du könntest wie du wolltest, also SOFORT Deutschlands GratisladeSäulen abschalten würdest,
ja selbst dann würde ich weiter elektrisch Fahren, mich als Physiker fasziniert die Rekuperation und der unschlagbare EnergieÄquievalenz-Verbrauch von nur ca. 1 Liter Diesel auf 100 km.
Unschlagbar.
Ich kann mich korrigieren, wenn ich mich irre - richtig ist, dass seit 2017 - per Verwaltungsakt - beschlossen wurde, dass die Nutzung betrieblicher Ladesäulen für den Privatgebrauch eines Arbeitnehmers (also laden es e-Kfz) nicht als geldwerter Vorteil behandelt wird. Das ist heutiger Stand.
Was hat es mit "Reichsbedenkenträgertum" zu tun, wenn man feststellen muss - die e-Mobilität in den USA grenzt sich stark ein - nämlich auf Kalifornien im Westen und auf den Großraum New York und Neuenglandstaaten im Osten. Dazwischen findet e-Mobilität in den USA faktisch kaum um nicht zu sagen nicht statt.
Dies sieht Du auch in China - abgesehen von ein paar wenigen Ballungsräumen findet auch hier e-Mobilität da facto nicht statt.
Das Leben soielt sich aber weder in den USA noch in China nur an Teilen der West- oder Ostküste oder nur in Ballungsräumen ab.
Das zeigt, dass deine Argumente Müll sind. Ich zahle lieber 50 € Sprit für Berlin hin und zurück, als an deinen Stationen zu warten.
Wir sind unterwegs mit dem fast leer gefahrenen Elektroauto. An der mit knapper Not erreichten Ladesäule parkt ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Darf man den Falschparker auf dessen Kosten wegschleppen lassen?
[Links nur für registrierte Nutzer]
Rechtsgrundlagen für das Abschleppen eines verbotswidrig parkenden Fahrzeugs von einem Sonderparkplatz für E-Autos existieren nur bedingt!
Geändert von MANFREDM (17.06.2019 um 09:31 Uhr)
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