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netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/

Einer der Hauptfehler dürfte die Gleichsetzung einer religiös-kulturellen mit einer ethnischen Bevölkerungsgruppe sein.

"Die Grenze ist aber da überschritten, wo eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, wie z. B. Muslime oder „außereuropäischen Migranten“, als ihrer Natur nach kriminell, aggressiv, triebgesteuert und gefährlich dargestellt wird. Sie ist auch überschritten, wenn den Angehörigen einer solchen Bevölkerungsgruppe das Recht auf freie Selbstentfaltung, Religionsausübung und Mitwirkung am politischen Entscheidungsprozess vollkommen abgesprochen wird, indem ihre vollständige Anpassung in Verhalten und Denken an den Durchschnittsdeutschen verlangt wird."

Religionen und kulturelle Prägungen kann der Mensch ablegen und ändern, eine ethnische Zugehörigkeit nicht.

Man schützt eine Verfassung nicht dadurch, daß man verfassungsfeindliche religiös-kulturelle Gruppen vor politischer Kritik schützt.