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Thema: Bewertung Stalins ? !

  1. #711
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von Lichtblau Beitrag anzeigen
    Nach so viel Dokumenten hast du immer noch nicht dazu gelernt?

    Wieviel Prozent der Rotarmisten kämpften nach deiner Ansicht entschlossen und wieviel Prozent wurde gezwungen?
    Gezwungen wurden alle, man versuchte die sowj. Soldaten einzuschüchtern über Gräuel die Deutsche mit Gefangene machen und es gab Hinrichtungsfilme für die Rotarmisten wie es Spione Deserteure und Feiglinge ergeht.


    Panzer wurden so präpariert das die Einstiegsluke nur von außen geöffnet werden konnte, denn die Wehrmacht fand intakte sowj. Panzer wo die Besatzung verschwunden war.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  2. #712
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Gezwungen wurden alle, man versuchte die sowj. Soldaten einzuschüchtern über Gräuel die Deutsche mit Gefangene machen und es gab Hinrichtungsfilme für die Rotarmisten wie es Spione Deserteure und Feiglinge ergeht.


    Panzer wurden so präpariert das die Einstiegsluke nur von außen geöffnet werden konnte, denn die Wehrmacht fand intakte sowj. Panzer wo die Besatzung verschwunden war.
    Keiner kämpfte von sich aus freiwillig?
    backward never.

    ignore: Lichtblau

  3. #713
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von Lichtblau Beitrag anzeigen
    Keiner kämpfte von sich aus freiwillig?


    Ein bekannter DDR Schauspieler erzählt.

    "Wir fuhren im Juli 1941 im Waggon an die Ostfront, nachts lauschten wir ob wir nicht endlich die Front hören, als wir die ersten Toten sahen kippte die Stimmung sofort um"!
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  4. #714
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Kapitel 10 der sowj. Verfassung von 1936, diese Verfassung löste die Verfassung von 1924 ab, die Verfassung von 1936 wurde dann von der Verfassung 1977 abgelöst. Kapitel 10 der Verfassung von 1936 ist der intressanteste Teil der Verfassung.

    Kapitel X.

    Die Grundrechte und Grundpflichten der Staatsbürger

    Artikel 118. Die Staatsbürger der UdSSR haben das Recht auf Arbeit, das heißt das Recht auf garantierte Beschäftigung mit Entlohnung ihrer Arbeit nach Quantität und Qualität.
    Das Recht auf Arbeit wird gewährleistet durch die sozialistische Organisation der Volkswirtschaft, das unentwegte Wachstum der Produktivkräfte der Sowjetgesellschaft, die Beseitigung der Möglichkeit von Wirtschaftskrisen und die Liquidierung der Arbeitslosigkeit.
    Artikel 119. Die Staatsbürger der UdSSR haben das Recht auf Erholung.
    Das Recht auf Erholung wird für die überwiegende Mehrheit der Arbeiter gewährleistet durch die Verkürzung des Arbeitstages auf 7 Stunden, durch Festsetzung eines vollbezahlten alljährlichen Urlaubs für die Arbeiter und Angestellten und durch das in den Dienst der Werktätigen gestellte dichte Netz von Sanatorien, Erholungsheimen und Klubs.
    Artikel 120. Staatsbürger der UdSSR haben das Recht auf materielle Versorgung im Alter sowie im Falle von Krankheit und Verlust der Arbeitsfähigkeit.
    Dieses Recht wird gewährleistet durch die weitgehende Entwicklung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten auf Staatskosten, durch unentgeltliche ärztliche Hilfe für die Werktätigen, durch das den Werktätigen zur Verfügung gestellte dichte Netz von Kurorten.
    Artikel 121. Die Staatsbürger der UdSSR haben das Recht auf Bildung.
    Dieses Recht wird gewährleistet durch die allgemeine Grundschulpflicht, durch die Unentgeltlichkeit der Bildung, einschließlich der Hochschulbildung, durch das System staatlicher Stipendien für die überwiegende Mehrheit der Hochschulstudenten, durch Schulunterricht in der Muttersprache, durch Organisierung unentgeltlicher gewerblicher, technischer und agronomischer Schulung der Werktätigen in den Betrieben, den Sowjetwirtschaften, den Maschinen- und Traktorenstationen und den Kollektivwirtschaften.
    Artikel 122. Der Frau werden in der UdSSR auf allen Gebieten des wirtschaftlichen, staatlichen, kulturellen und gesellschaftlich-politischen Lebens die gleichen Rechte wie dem Manne gewährt.
    Die Möglichkeit zur Verwirklichung dieser Rechte wird der Frau gewährleistet durch Gleichstellung mit dem Manne im Recht auf Arbeit, auf Entlohnung der Arbeit, auf Erholung, auf Sozialversicherung und Bildung, durch staatlichen Schutz der Interessen von Mutter und Kind, durch Gewährung eines vollbezahlten Schwangerschaftsurlaubs, durch das dichte Netz von Entbindungsheimen, Kinderkrippen und -gärten.
    Artikel 123. Die Gleichberechtigung der Staatsbürger der UdSSR, unabhängig von ihrer Nationalität und Rasse auf sämtlichen Gebieten des wirtschaftlichen, staatlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens, ist unverbrüchliches Gesetz.
    Jede wie immer geartete direkte oder indirekte Beschränkung der Rechte oder, umgekehrt, eine Festlegung direkter oder indirekter Bevorzugungen von Bürgern mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu einer Rasse und Nationalität, ebenso wie jegliche Propagierung einer rassenmäßigen oder nationalen Exklusivität oder des Hasses und der Mißachtung einer Rasse oder einer Nationalität werden gesetzlich geahndet.
    Artikel 124. Um die Gewissensfreiheit des Staatsbürgers zu gewährleisten, ist in der UdSSR die Kirche vom Staat und die Schule von der Kirche getrennt. Die Freiheit der Ausübung religiöser Kulthandlungen und die Freiheit antireligiöser Propaganda werden allen Staatsbürgern zuerkannt.
    Artikel 125. In Übereinstimmung mit den Interessen der Werktätigen und zum Zwecke der Festigung des sozialistischen Systems werden den Staatsbürgern der UdSSR durch Gesetz garantiert:
    a) die Freiheit des Wortes,
    b) die Freiheit der Presse,
    c) die Freiheit der Versammlungen und Meetings,
    d) die Freiheit der Straßenumzüge und Kundgebungen.
    Diese Rechte der Staatsbürger werden dadurch gewährleistet, daß den Werktätigen und ihren Organisationen die Druckereien, Papiervorräte, öffentlichen Gebäude, Straßen, das Nachrichtenwesen und andere materielle Bedingungen, die zu ihrer Ausübung notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden.
    Artikel 126. In Übereinstimmung mit den Interessen der Werktätigen und zum Zwecke der Entwicklung der organisatorischen Selbstbetätigung und der politischen Aktivität der Volksmassen wird den Staatsbürgern der UdSSR das Recht gewährleistet, sich zu gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuschließen in Gewerkschaften, genossenschaftlichen Vereinigungen, Jugendorganisationen, Sport- und Wehrorganisationen, Kulturvereinigungen, technischen und wissenschaftlichen Gesellschaften; die aktivsten und zielbewußtesten Bürger aus den Reihen der Arbeiterklasse und anderer Schichten der Werktätigen aber vereinigen sich in der Allunionistische Kommunistischen Partei (der Bolschewiki), die der Vortrupp der Werktätigen in ihrem Kampf für die Festlegung und Entwicklung des sozialistischen Systems ist und den führenden Kern aller Organisationen der Werktätigen, der gesellschaftlichen wie der staatlichen, darstellt.
    Artikel 127. Den Staatsbürgern der UdSSR wird die Unantastbarkeit der Person gewährleistet. Niemand kann anders als auf Gerichtsbeschluß oder mit Genehmigung des Staatsanwaltes verhaftet werden.
    Artikel 128. Die Unantastbarkeit der Wohnung der Staatsbürger und das Briefgeheimnis werden durch das Gesetz geschützt.
    Artikel 129. Die UdSSR gewährt ausländischen Staatsbürgern, die wegen Verfechtung der Interessen der Werktätigen oder wegen wissenschaftlicher Betätigung oder wegen nationalen Befreiungskampfes verfolgt werden, das Asylrecht.
    Artikel 130. Jeder Staatsbürger der UdSSR ist verpflichtet, die Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken einzuhalten, die Gesetze zu befolgen, die Arbeitsdisziplin zu wahren, seinen gesellschaftlichen Pflichten ehrlich nachzukommen, die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu achten.
    Artikel 131. Jeder Staatsbürger der UdSSR ist verpflichtet, das gesellschaftliche, sozialistische Eigentum als die heilige und unverletzliche Grundlage der Sowjetordnung, als die Quelle des Reichtums und der Macht der Heimat, als die Quelle eines wohlhabenden und kulturellen Lebens aller Werktätigen zu hüten und zu festigen.
    Personen, die sich am gesellschaftlichen, sozialistischen Eigentum vergehen, sind Feinde des Volkes.
    Artikel 132. Die allgemeine Wehrpflicht ist Gesetz.
    Der Militärdienst in der Roten Arbeiter- und Bauernarmee ist Ehrenpflicht der Staatsbürger der UdSSR.
    Artikel 133. Die Verteidigung des Vaterlandes ist heilige Pflicht eines jeden Bürgers der UdSSR. Vaterlandsverrat, Verletzung des Eides, Überlaufen zum Feind, Schädigung der militärischen Macht des Staates, Spionage werden mit aller Strenge des Gesetzes als schwerste Freveltat bestraft.
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  5. #715
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Artikel 125 der hat es mir besonders angetan.Schon 1936 gab es Meinungsfreiheit und Pressefreiheit nur das verbreiten von unwahren Nachrichten war verboten. Das wären heute wohl "Fake News" das kommt einen doch bekannt vor.


    Artikel 125. In Übereinstimmung mit den Interessen der Werktätigen und zum Zwecke der Festigung des sozialistischen Systems werden den Staatsbürgern der UdSSR durch Gesetz garantiert:
    a) die Freiheit des Wortes,
    b) die Freiheit der Presse,
    c) die Freiheit der Versammlungen und Meetings,
    d) die Freiheit der Straßenumzüge und Kundgebungen.
    Diese Rechte der Staatsbürger werden dadurch gewährleistet, daß den Werktätigen und ihren Organisationen die Druckereien, Papiervorräte, öffentlichen Gebäude, Straßen, das Nachrichtenwesen und andere materielle Bedingungen, die zu ihrer Ausübung notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  6. #716
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    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Artikel 125 der hat es mir besonders angetan.Schon 1936 gab es Meinungsfreiheit und Pressefreiheit nur das verbreiten von unwahren Nachrichten war verboten. Das wären heute wohl "Fake News" das kommt einen doch bekannt vor.
    Es gab natürlich 1936 keine Meinungs und Pressefreiheit mehr. Wer nicht spurte, dem Diktator und seinem Regime nicht huldigte kam ins KZ und wurde dort entweder gefoltert und/oder ermordet.

  7. #717
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    Zitat Zitat von Ruy Beitrag anzeigen
    Es gab natürlich 1936 keine Meinungs und Pressefreiheit mehr. Wer nicht spurte, dem Diktator und seinem Regime nicht huldigte kam ins KZ und wurde dort entweder gefoltert und/oder ermordet.
    Sehr schön gemerkt.
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  8. #718
    forward ever Benutzerbild von Lichtblau
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    Zitat Zitat von Ruy Beitrag anzeigen
    Es gab natürlich 1936 keine Meinungs und Pressefreiheit mehr. Wer nicht spurte, dem Diktator und seinem Regime nicht huldigte kam ins KZ und wurde dort entweder gefoltert und/oder ermordet.
    Selbst Linke sind mit dieser Bourgeoisie-Propaganda infiltriert.

    Sieg auf der ganzen Linie.
    backward never.

    ignore: Lichtblau

  9. #719
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    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Sehr schön gemerkt.
    Willst du das vielleicht ernsthaft leugnen?

  10. #720
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    Zitat Zitat von Lichtblau Beitrag anzeigen
    Selbst Linke sind mit dieser Bourgeoisie-Propaganda infiltriert.

    Sieg auf der ganzen Linie.
    Was für eine Propaganda? Zeig mir einen kritischen "(Anti-)Hitlerartikel" in der reichsdeutschen Presse von 1936, der ohne Konsequenzen für den Verfasser geblieben wäre.

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