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Thema: Bewertung Stalins ? !

  1. #2581
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von Meyer Beitrag anzeigen
    Irrtum, hier ging es um den Versailler Vertrag, nicht um den Hitler-Stalin-Pakt. Außerdem bin ich "Meyer", nicht "Mayer"

    Trifft wohl eher bei dir zu - siehe oben.
    Alles was du schreibst, ist wirrer Unfug, vermutlich auf Grund mangels Wissen und Leseschwäche.

    Zu Lasten Dritter hat trotzdem seine Gültigkeit.

    Versailles war kein Abkommen sondern ein Vertrag, ein Abkommen basiert auf die Einigkeit von Partnern.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  2. #2582
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von Meyer Beitrag anzeigen
    Lies dir mal deine Quelle genau durch, dann wirst du sehen, dass der Fall nichts mit unserem Thema zu tun. Wenn du ein bißchen Ahnung von Völkerrecht hättest, dann wüßtest du, wie das im Völkerrecht abläuft. Stell dir z. B. mal die Frage, wer feststellen soll, wann ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten sittenwidrig ist? Das Amtsgericht Kaufbeuren? Oder der Supreme Court der USA? So läuft das nicht und es würde so auch nicht funktionieren.
    Das Reichsgericht haette seinerzeit die Sittenwidrigkeit des Versailler Vertrages
    feststellen und damit dem Rechtsempfinden der Deutschen genuege tun koennen.
    Weil das Reichtsgericht seinerzeit gepennt hat bzw. befangen war, musste Adolf Hitler
    das uebernehmen.

    Aber lassen wir den Off-Top Exkurs und befassen uns wieder mit den genialen
    Eigenschaften des Generalsekretaers der Kommunistischen Partei der Sowjetunion
    und Fuehrer des Russischen Volkes, Josef Wissarionowitsch Stalin.

    Auf einer Bewertungsskale von 1 bis 10 Punkten gebe ich Josef Wissarionowitsch Stalin
    nachtraeglich wg. seiner ausgezeichneten Leistungen fuer das Russische Volk 11 Punkte.
    Die Mehrheit der Russen sieht das ebenfalls so.
    Geändert von ABAS (24.08.2019 um 08:00 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  3. #2583
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das Reichsgericht haette seinerzeit die Sittenwidrigkeit des Versailler Vertrages
    feststellen und damit dem Rechtsempfinden der Deutschen genuege tun koennen.

    Aber lassen wir den Off-Top Exkurs und befassen uns wieder mit den genialen
    Eigenschaften des Russischen Volksfuehrers Stalin.
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  4. #2584
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Alles was du schreibst, ist wirrer Unfug, vermutlich auf Grund mangels Wissen und Leseschwäche.
    Das hast du schon geschrieben, wird langweilig.

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Zu Lasten Dritter hat trotzdem seine Gültigkeit.
    Aha, wenn ich einen Vertrag unterschreibe, dann bin ich also "Dritter". Du hast nicht mal rudimentäre Kenntnisse des Rechts.

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Versailles war kein Abkommen sondern ein Vertrag, ein Abkommen basiert auf die Einigkeit von Partnern.
    Ein Vertrag auch, man muß ja nicht unterschreiben.

  5. #2585
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das Reichsgericht haette seinerzeit die Sittenwidrigkeit des Versailler Vertrages
    feststellen und damit dem Rechtsempfinden der Deutschen genuege tun koennen.
    Weil das Reichtsgericht seinerzeit gepennt hat bzw. befangen war, musste Adolf Hitler
    das uebernehmen.
    Nochmal, vielleicht klappt ja: Selbst wenn das Reichsgericht die Sittenwidrigkeit des Vertrags festgestellt hätte, wäre das völkerrechtlich belanglos, weil die obersten Gerichtshöfe der Siegermächte das Gegenteil entschieden hätten. Deswegen läuft das im Völkerrecht nicht so. Und dass hier einige noch immer dem Gröfaz hinterherrennen, finde ich peinlich. Der hat euch doch das alles eingebrockt, was ihr hier immer beklagt: Schuldkult, Massenzuwanderung, Reparationen und so weiter. Und außerdem hat er in seinem Testament geschrieben, dass das dt. Volk untergehen soll. Was ist das bei euch? Ein Stockholm-Syndrom?

  6. #2586
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von Meyer Beitrag anzeigen
    Das hast du schon geschrieben, wird langweilig.

    Aha, wenn ich einen Vertrag unterschreibe, dann bin ich also "Dritter". Du hast nicht mal rudimentäre Kenntnisse des Rechts.

    Ein Vertrag auch, man muß ja nicht unterschreiben.
    Wenn ich Dir meine Glock an die Schlaefe halte und von Dir verlange das Du einen
    " Vertrag " unterschreibst indem Du einen Teil Deines Grundstueckes, Vermoegens
    und zukuenftigen Einkommens an mich abtritts, einwilligst das ich Deine Frau ficken
    darf und Du dabei zuschaust, gibst Du Deine Unterschrift und kommst damit meiner
    Noetigung nach.

    Natuerlich ist der Vertrag unlauter und sittenwidrig. Du hast aber Angst das offen
    auszusprechen und den Vertrag als nichtig anzufechten, weil ich sonst wieder zu
    Dir kommen und die Glock an Deine Schlaefe setzen koennte.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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  7. #2587
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Dein Führer hatte anders als heutige Führer(INNEN) immerhin Eier in der Hose Selbstmord zu begehen. So was kann nicht jeder.
    Erstens ist es nicht MEIN Führer, sondern allenfalls EUER Führer, wenn ich mir so eure Posts ansehe. Und zweitens war er ein erbärmlicher Dummkopf und Feigling, der unserem Land mehr geschadet hat als jeder andere Deutsche oder Ausländer vor ihm und nach ihm.

  8. #2588
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von Meyer Beitrag anzeigen
    Nochmal, vielleicht klappt ja: Selbst wenn das Reichsgericht die Sittenwidrigkeit des Vertrags festgestellt hätte, wäre das völkerrechtlich belanglos, weil die obersten Gerichtshöfe der Siegermächte das Gegenteil entschieden hätten. Deswegen läuft das im Völkerrecht nicht so. Und dass hier einige noch immer dem Gröfaz hinterherrennen, finde ich peinlich. Der hat euch doch das alles eingebrockt, was ihr hier immer beklagt: Schuldkult, Massenzuwanderung, Reparationen und so weiter. Und außerdem hat er in seinem Testament geschrieben, dass das dt. Volk untergehen soll. Was ist das bei euch? Ein Stockholm-Syndrom?
    Wenn man natürlich der Mafia die Antwort auf die Frage überlässt, ob ihr Vorgehen Mafiös ist, dann ist das Resultat halt ziemlich absehbar. Bedenkt man, welches Chaos Versailles in ganz Europa angerichtet hat, und in wie vielen Fällen es die Grundlage für folgende Kriege gelegt hat, dann ist es schon irgendwie niedlich, wenn jemand dieses revanchistische Machwerk noch heute vehement verteidigt.

  9. #2589
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Wenn ich Dir meine Glock an die Schlaefe halte und von Dir verlange das Du einen
    " Vertrag " unterschreibst indem Du einen Teil Deines Grundstueckes, Vermoegens
    und zukuenftigen Einkommens an mich abtritts, einwilligst das ich Deine Frau ficken
    darf und Du dabei zuschaust, gibst Du Deine Unterschrift und kommst damit meiner
    Noetigung nach.

    Natuerlich ist der Vertrag unlauter und sittenwidrig. Du hast aber Angst das offen
    auszusprechen und den Vertrag als nichtig anzufechten, weil ich sonst wieder zu
    Dir kommen und die Glock an Deine Schlaefe setzen koennte.
    Du kapierst das noch immer nicht: Völkerrecht ist nicht Zivilrecht. Im Völkerrecht werden Verträge ausgehandelt, die dann so lange gelten, bis sie auslaufen, neuverhandelt oder gebrochen werden. Was du im Zivilrecht nicht darfst (siehe oben - Nötigung z. B.) kommt im Völkerrecht laufend vor. Trotzdem kannst du solche Verträge nicht "anfechten", so ist das nunmal im Völkerrecht. Du kannst versuchen, sie nachzuverhandeln (was in der Weimarer Zeit passierte) oder einfach brechen, was Hitler später getan hat.

    Ihr müßt ja mächtig unter dem "Schuldkult" leiden, so krampfhaft, wie ihr versucht, Hitler von jeder Schuld reinzuwaschen. Merkt ihr eigentlich, wie lächerlich das auf jeden wirkt, der nicht ultrarechts ist?

  10. #2590
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    Standard AW: Bewertung Stalins ? !

    Zitat Zitat von Meyer Beitrag anzeigen
    [...]

    Ihr müßt ja mächtig unter dem "Schuldkult" leiden, so krampfhaft, wie ihr versucht, Hitler von jeder Schuld reinzuwaschen. Merkt ihr eigentlich, wie lächerlich das auf jeden wirkt, der nicht ultrarechts ist?
    Was hat eigentlich Kritik an Versailles mit Hitler zu tun? Onkel Adi war ja nun weder der erste noch anfangs der prominenteste scharfe Kritiker dieses Machwerks, diese Kritik war nahezu unisono, mal verhaltener, mal heftiger. Selbst Vertreter der Siegermächte fanden Versailles nicht einhellig gut, die Amerikaner zogen sich ganz vom Thema zurück, nachdem sie die revanchistischen Franzosen nicht bändigen konnten, den Franzacken wiederum ging Versailles lange nicht weit genug, im Grunde war niemand zufrieden mit diesem "Friedensvertrag". Selbst bei neutraler Betrachtung kommt man kaum umhin zu bemerken, dass er in vieler Hinsicht einen Bruch mit europäischen Traditionen darstellt, die im Grunde seit dem westfälischen Frieden Bestand hatten.

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