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Thema: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

  1. #11
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Es gibt eine Bestimmung, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt dann muss der Arbeitgeber die Arbeitskleidung stellen.
    Das ist eine generelle Bestimmung.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  2. #12
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Ja das wird sie oft sein. Die Bestimmung des Arbeitsvertrags kann jedoch rechtswidrig sein. Am Ende steht eine Interessenabwägung. Leider meinen hierzulande viele, unter anderem Richter, das Tragen eines Kopftuchs während der Arbeit sei als Teil der Religionsfreiheit von besonders hohem und schützenswertem Interesse...
    Eha, das war's. Danke.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Wie könnte ein Gericht entscheiden? Zu einem was auch wahrscheinlich ist, "Das Kopftuch ist nicht relevant für ihre Tätigkeit"!

    Dann gibt es auf der anderen Seite, Mitarbeiter die im Kundenverkehr arbeiten repräsentieren die Firma nach außen, und darauf kann ein Arbeitgeber Einfluss nehmen.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  4. #14
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Ja das wird sie oft sein. Die Bestimmung des Arbeitsvertrags kann jedoch rechtswidrig sein. Am Ende steht eine Interessenabwägung. Leider meinen hierzulande viele, unter anderem Richter, das Tragen eines Kopftuchs während der Arbeit sei als Teil der Religionsfreiheit von besonders hohem und schützenswertem Interesse...
    Dann sollten sich diese Vollidioten von Richtern aber auch mal in Erinnerung rufen, dass solche Mätzchen meistens mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nur vorgeschobene Gründe sind, um eine Entlassung mit gleichzeitiger satter Abfindung zu triggern.

    Wie auch bei jener muselmanischen Kassiererin eines Supermarktes, die sich weigerte, hygienisch abgepacktes Schweinefleisch über den Scanner zu ziehen, was dann letztlich vor dem Arbeitsgericht endete und die Museline eine fette Abfindung für die Entlassung einstreichen konnte.

    Oder jener muselmanische Mitarbeiter eines Getränkemarktes, der sich weigerte, Getränkekisten mit Flaschen alkoholischen Inhalts anzufassen - Ergebnis des Arbeitsgerichtsprozesses: Fette Abfindung nach Kündigung.

    Ich unterstelle unserer Richterschaft eine unglaublich naive und geradezu treuherzig einfältige Sicht auf die wahren Beweggründe solcher Spielchen.

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Es handelt sich doch nicht um eine vorgeschriebene Arbeitskleidung, wenn ein Arbeitgeber beispielsweise darauf besteht, in der in Deutschland üblichen ordentlichen Bekleidung am Arbeitsplatz zu erscheinen.

    Nehmen wir mal ein fiktives Beispiel: Eine Mitarbeiterin im Schalterdienst einer Bank möchte barbusig arbeiten.

    Wäre es dann für den Arbeitgeber zumutbar, der Frau die Bluse oder den Pulli zu bezahlen? (Mal ganz abgesehen davon, dass sich im Weigerungsfall der Kundenkreis der Bank explosionsartig um viele männliche Neukunden erweitern würde....)

    Denke nur mal an die Imbissketten, dort gibt es in der Regel Uniformen. Besonders im Lebensmittel Gewerbe stellt der Arbeitgeber die Kleidung um einen Hygiene Standard zu haben.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Das ist eine generelle Bestimmung.
    Stimmt. Es gibt sonst nur gummihafte Bestimmungen.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  7. #17
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Mal wieder ein Kopftuch-Faden. Gibt es davon nicht auf PI-News schon genug? Und hier doch eigentlich auch. Wen interessiert das dämliche Kopftuchverbots-Theater? Der Unsinn lenkt nur von dem Bevölkerungsaustausch und unserer physischen Verdrängung ab. Ich finde Kopftuch-Fäden gehören ins Boulevard-Talk-Unterforum und nicht hier rein.

    Als ob wir Europäer dadurch, daß eine Drogeriemarkt-Kassiererin kein Kopftuch tragen darf, vor der Verdrängung gerettet würden.

    Wie wäre es, wenn stattdessen die demokratische Legitimität der Anwesenheit dieser Orientalin und ihrer zig Millionen Volksangehörigen im überbevölkterten und resourcenarmen Deutschland und die damit verbundene Verdrängung der einheimischen Deutschen in Frage stellen würde?

  8. #18
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Denke nur mal an die Imbissketten, dort gibt es in der Regel Uniformen. Besonders im Lebensmittel Gewerbe stellt der Arbeitgeber die Kleidung um einen Hygiene Standard zu haben.
    Das ist ja logisch, dass es sich - wie im Beispiel - bei der Kleidung der Mitarbeiter von Imbissketten um eine Art spezieller Arbeitskleidung mit irgendwelchen Corporate Identity-Farben und Mustern handelt. Dass hier der Arbeitgeber die Kleidung stellen muss, ist ja irgendwie einleuchtend.

    Mein Beispiel bezog sich aber auf Bankmitarbeiter, und dort gibt es meines Wissens so gut wie nie spezielle Bekleidungsvorschriften für Firmenkleidung, sondern es wird üblicherweise nur korrekte, übliche Kleidung erwartet.

  9. #19
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Dann sollten sich diese Vollidioten von Richtern aber auch mal in Erinnerung rufen, dass solche Mätzchen meistens mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nur vorgeschobene Gründe sind, um eine Entlassung mit gleichzeitiger satter Abfindung zu triggern.

    Wie auch bei jener muselmanischen Kassiererin eines Supermarktes, die sich weigerte, hygienisch abgepacktes Schweinefleisch über den Scanner zu ziehen, was dann letztlich vor dem Arbeitsgericht endete und die Museline eine fette Abfindung für die Entlassung einstreichen konnte.

    Oder jener muselmanische Mitarbeiter eines Getränkemarktes, der sich weigerte, Getränkekisten mit Flaschen alkoholischen Inhalts anzufassen - Ergebnis des Arbeitsgerichtsprozesses: Fette Abfindung nach Kündigung.

    Ich unterstelle unserer Richterschaft eine unglaublich naive und geradezu treuherzig einfältige Sicht auf die wahren Beweggründe solcher Spielchen.
    Richtig erkannt. Wenn es um "religiöse Gefühle" von Muslimen geht, zeigt die Justiz immer eine extra Portion Verständnis.

  10. #20
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Richtig erkannt. Wenn es um "religiöse Gefühle" von Muslimen geht, zeigt die Justiz immer eine extra Portion Verständnis.


    stell dich mal als kundenberater bei einer bank oder sonstwo im tirolerhut vor die kundschaft... man fasst sich nur noch an die birne.
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

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