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Thema: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

  1. #141
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Jein - dies würde nur gelten, wenn der Arbeitgeber eine Art "Uniform" vorschreiben würde, welche man als Arbeitnehmer zu tragen hat.

    Bei uns in der Firma gibt es - je nach Arbeitsplatz und Arbeitsbereich - einen "Dresscode", welcher vorgeschrieben ist. Ob nun aber die Krawatte grün, rot, gelb, blau etc., das Hemd weiß, blau, gemustert, gestreift etc. ist, dies ist nicht von Interesse.
    Uniform war in etwa auch gemeint.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  2. #142
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Selbst wenn das EuGH jetzt gegen die Museln urteilt, werden sie es in fünf Jahren wieder versuchen. Und irgendwann bekommen sie dann Recht.
    Das mag sein - so lange aber ein Urteil Bestand hat, kann man für sich kein Recht in Anspruch nehmen, welches dann nicht gibt (gut, dies gilt jetzt nicht für Deutschland - da hat man Rechtsansprüche, obwohl man gar kein Recht darauf hat)

  3. #143
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Uniform war in etwa auch gemeint.
    Dann wird die Arbeitskleidung wohl in der Regel auch vom Arbeitgeber gestellt - würde ich meinen.

  4. #144
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Es gab mal in Berlin ein Prozess, da hat ein Arbeitgeber eine Bewerberin wegen Kopftuch abgelehnt, aber er betonte sonst würde sie sich für die Arbeit in seiner Arztpraxis eignen. Nur ein Dummer merkt nicht, das Kläger und Beklagter von ein und der selben Stelle geschickt worden sind. Das sind Prozesse wo Interessensgruppen Türen aufstoßen wollen und natürlich auch die mediale Aufmerksamkeit.


    Ein Arbeitgeber der schriftlich begründet warum er eine Bewerberin ablehnt, der hat nicht die nötige Intelligenz um einen Betrieb zu führen.


    "Tut uns Leid, leider haben wir uns für einen anderen Bewerber entschieden"! Mehr bedarf es nicht bei einer schriftlichen Absage.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  5. #145
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Das ist eine ziemlich dämliche Relativierung und der Schlusssatz ist zudem schlicht bescheuert.

    Die Frage ist, wie lange uns wir in Deutschland bzw. ganz Europa noch gefallen lassen, diese nahöstliche Scheisse ertragen zu müssen.

    Die Musel-Schleiereulen tragen diese Tauchanzug-Oberteile oft nicht wegen ihres Glaubens, sondern als ostentative Provokation. Ausserdem fahren sie mit diesen Scheuklappen auch Auto, oft mit einem seitlichen Blickwinkel von weniger als 45°.

    Jetzt muss wegen einer solchen blöden Musel-Schnepfe der gesamte Justizapparat angeleiert werden und dieser sich wochenlang mit diesem Musel-Furz beschäftigen - und das alles auf Steuerzahlers Kosten.

    Schluss mit dem Irrsinn und alle raus aus Deutschland. In ihren Herkunftsländern können sie sich ganz nach Belieben in diese Säcke einhüllen. Hier hat das Zeug jedenfalls nichts zu suchen.
    Reduziere es auf Deutschland - so manche Staaten in der EU haben hier längst rote Linien eingezogen und dies bei weitem nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in der Öffentlichkeit.

    Ich verstehe da auch das "durch die Instanzen" klagen nicht - wenn ein Arbeitgeber einen "Dresscode" festlegt, welcher für Alle gilt und Niemand bevorzugt bzw. benachteiligt dann sollte man als Gericht so eine Klage gar nicht erst annehmen oder zulassen. Wo kein Recht ist kann man auch kein Recht einklagen - eigentlich simpelste Logik.

  6. #146
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen

    Es gab mal in Berlin ein Prozess, da hat ein Arbeitgeber eine Bewerberin wegen Kopftuch abgelehnt, aber er betonte sonst würde sie sich für die Arbeit in seiner Arztpraxis eignen. Nur ein Dummer merkt nicht, das Kläger und Beklagter von ein und der selben Stelle geschickt worden sind. Das sind Prozesse wo Interessensgruppen Türen aufstoßen wollen und natürlich auch die mediale Aufmerksamkeit.

    Ein Arbeitgeber der schriftlich begründet warum er eine Bewerberin ablehnt, der hat nicht die nötige Intelligenz um einen Betrieb zu führen.

    "Tut uns Leid, leider haben wir uns für einen anderen Bewerber entschieden"! Mehr bedarf es nicht bei einer schriftlichen Absage.
    So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden - aber es gibt durchaus "findige" Rechtsanwälte, die wissen wie man auch gegen so eine Absage vorgehen kann, indem man "Diskriminierungstatsachen" erfindet oder vorschiebt und die muss man dann als Arbeitgeber erst einmal widerlegen können.

    Klar, wer so blöd ist dies in seiner Absage auch noch anzuführen öffnet natürliich Tür und Tor.

  7. #147
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Reduziere es auf Deutschland - so manche Staaten in der EU haben hier längst rote Linien eingezogen und dies bei weitem nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in der Öffentlichkeit.

    Ich verstehe da auch das "durch die Instanzen" klagen nicht - wenn ein Arbeitgeber einen "Dresscode" festlegt, welcher für Alle gilt und Niemand bevorzugt bzw. benachteiligt dann sollte man als Gericht so eine Klage gar nicht erst annehmen oder zulassen. Wo kein Recht ist kann man auch kein Recht einklagen - eigentlich simpelste Logik.
    Welche "manche Staaten in der EU" haben rote Linien wegen des Kopftuchs eingezogen?

    Vermutlich verwechselst du das mit dem Burka-Verbot in manchen Staaten (beispielsweise Frankreich), aber dort gibt es meines Wissens keinerlei Kopftuch-Verbote an Arbeitsplätzen.

  8. #148
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen

    Ein Moslem beschäftigt in einem Supermarkt zum Regale Auffüllen, er weigerte sich Alkohol in die Regale aufzufüllen. Der bekam vor dem Arbeitsgericht recht.
    Da würde mich dann doch die Begründung interessieren. Der Genuß von Alkohol ist im Koran nämlich nicht grundsätzlich verboten - auf den Koran kann sich der Mann als nicht berufen.

  9. #149
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Gudrun Burwitz geb. Himmler bewarb sich bei einem Bekleidungsunternehmen, die Betriebsleitung teilte ihr mit "Der Betriebsrat hat sich gegen eine Einstellung entschieden"!
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  10. #150
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    Standard AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Welche "manche Staaten in der EU" haben rote Linien wegen des Kopftuchs eingezogen?

    Vermutlich verwechselst du das mit dem Burka-Verbot in manchen Staaten (beispielsweise Frankreich), aber dort gibt es meines Wissens keinerlei Kopftuch-Verbote an Arbeitsplätzen.
    In Frankreich wie in Belgien gibt es Arbeitgeber, welche das tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz verboten haben und sich damit im Einklang mit Recht und Gesetz befinden und ja, ein generelles Kopftuchverbot ist mir so noch nicht bekannt - bisher beziehen sich die Verbote eher auf die Vollverschleierung...in anderen Staaten ist das bereits geltendes Recht. Davon ist Deutschland noch Lichtjahre entfernt.

    Mit irgendwas muss man anfangen....genau aus diesem Grunde bestehe ich auf strikte "religiöse" Neutralität in staatlichen Institutionen. Damit wäre ein Anfang gemacht....

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