+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 10 1 2 3 4 5 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 91

Thema: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

  1. #1
    GESPERRT
    Registriert seit
    09.03.2016
    Beiträge
    5.705

    Standard Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Brandenburg hat beschlossen, dass bei den nächsten Wahlen jede Partei 50% Frauen aufstellen muss. Bei Landtagswahlen in Brandenburg müssen die Parteien ihre Wahllisten künftig paritätisch mit Frauen und Männern besetzen. Heißt im Endeffekt, dass keine freien Wahlen mehr stattfinden.


    Frauenanteil der Parteien laut Wikipedia.

    Grüne = 38,6
    Linke = 37,2
    SPD = 32,0
    CDU = 25,9
    CSU = 19,5
    FDP = 22,6
    AfD = 16,0

    Durchschnittlich: 27,4%

    Beispielrechnung: Vorher hatte z.B. in der CDU (26 Prozent Frauen) bei einhundert Bewerbern jeder eine Chance von 1 Prozent auf einen Listenplatz. Jetzt beträgt die Chance für einen Mann 0,67 Prozent und für eine Frau 1,92 Prozent. Frauen haben also die dreifache Chance auf einen Listenplatz.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Nun die alles entscheidende Frage: Ist das verfassungswidrig? Die Parteien werden dazu gezwungen 50% Frauen aufzustellen. Das ist unvereinbar mit der Freiheit der Parteien.
    Geändert von Jay (31.01.2019 um 21:23 Uhr)

  2. #2
    Misanthrop Benutzerbild von Smoker
    Registriert seit
    17.09.2012
    Beiträge
    1.139

    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Ich frag mich immer wieso "gleichberechtigte" Frauen immer eine Extrawurst brauchen oder wollen...
    Leben und sterben lassen...

  3. #3
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Beiträge
    56.754

    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Klarer Verstoß gegen Artikle 3GG Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts.......und/und/und benachteiligt oder bevorzugt werden.Ende.

  4. #4
    Mitglied
    Registriert seit
    18.05.2007
    Beiträge
    59.860

    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Scheiß drauf. Deutschland ist so fertig. Aber sowas von.

    Übrigens erhebe ich Einspruch. Männer und Frauenquote geht gar nicht. Haben die Arschlöcher nicht erst vor kurzem "Divers" mit ins Portfolio genommen? Also .... Quote zu je 33,3 % für Frauen, Männer und Diverse.

  5. #5
    Mitglied
    Registriert seit
    18.05.2007
    Beiträge
    59.860

    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Klarer Verstoß gegen Artikle 3GG Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts.......und/und/und benachteiligt oder bevorzugt werden.Ende.
    Jep. Aber so eine Lapalie interessiert doch unsere Verfassungsschützer nicht. Die schleichende Abschaffung des GG.

  6. #6
    GESPERRT
    Registriert seit
    09.03.2018
    Beiträge
    960

    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    50% Frauenquote , ja Warum eigentlich Nicht ?

    Merkel, Nahles, AKK-Saarlandtod, Roth, Künast, Kahane, Chebli, von der Leyen usw. - dazu Consulting- und Beratungsfirmen sowie Private-Security .

    O.K. !!! Viel blöder, wie die Herren, Schwuchteln und Diversen in der jetzigen Politik sind Frauen nun wirklich nicht !

    "...nun sind Sie halt (auch) da !". --- Das darf man nicht vergessen --- Guten Abend

  7. #7
    Mitglied
    Registriert seit
    02.01.2015
    Ort
    Dresden
    Beiträge
    670

    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Zitat Zitat von Smoker Beitrag anzeigen
    Ich frag mich immer wieso "gleichberechtigte" Frauen immer eine Extrawurst brauchen oder wollen...
    ........und wenn dann noch die Diversen und/ähnliche ....... ihre Rechte einfordern?

    Elbegeist

  8. #8
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
    Registriert seit
    22.10.2016
    Beiträge
    34.367

    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Klarer Verstoß gegen Artikle 3GG Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts.......und/und/und benachteiligt oder bevorzugt werden.Ende.
    Guter Witz !

  9. #9
    Mitglied
    Registriert seit
    14.10.2013
    Beiträge
    13.158

    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Jep. Aber so eine Lapalie interessiert doch unsere Verfassungsschützer nicht. Die schleichende Abschaffung des GG.
    Schleichend? Das Kanzler(innen)Wort ´alternativlos´ genügt völlig für die Begründung, unsere Verfassung massiv zu brüskieren.

  10. #10
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
    Registriert seit
    22.10.2016
    Beiträge
    34.367

    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Also .... Quote zu je 33,3 % für Frauen, Männer und Diverse.
    Den Frauen steht bei 69 Geschlechtern gerade einmal eine Quote von 1,44% zu.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Was geht das Volk die Politik an? Warum interessiert sich fast Keiner fuer Politik?
    Von ABAS im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 22.12.2017, 09:55
  2. Frauenquote von 30% ist durch!
    Von Candymaker im Forum Wirtschafts- / Finanzpolitik
    Antworten: 765
    Letzter Beitrag: 22.05.2017, 08:53
  3. Frauenquote ist durch
    Von DrReid im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 63
    Letzter Beitrag: 16.11.2012, 11:46
  4. Was haltet ihr von der Frauenquote in Führungspositionen?
    Von Ede Pazonka im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 23.09.2012, 16:26
  5. FDP für Frauenquote (vorerst in der eigenen Partei)
    Von marc im Forum Parteien / Wahlen
    Antworten: 25
    Letzter Beitrag: 14.02.2011, 13:01

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben