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Thema: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

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  1. #1
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    Standard Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Brandenburg hat beschlossen, dass bei den nächsten Wahlen jede Partei 50% Frauen aufstellen muss. Bei Landtagswahlen in Brandenburg müssen die Parteien ihre Wahllisten künftig paritätisch mit Frauen und Männern besetzen. Heißt im Endeffekt, dass keine freien Wahlen mehr stattfinden.


    Frauenanteil der Parteien laut Wikipedia.

    Grüne = 38,6
    Linke = 37,2
    SPD = 32,0
    CDU = 25,9
    CSU = 19,5
    FDP = 22,6
    AfD = 16,0

    Durchschnittlich: 27,4%

    Beispielrechnung: Vorher hatte z.B. in der CDU (26 Prozent Frauen) bei einhundert Bewerbern jeder eine Chance von 1 Prozent auf einen Listenplatz. Jetzt beträgt die Chance für einen Mann 0,67 Prozent und für eine Frau 1,92 Prozent. Frauen haben also die dreifache Chance auf einen Listenplatz.

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    Nun die alles entscheidende Frage: Ist das verfassungswidrig? Die Parteien werden dazu gezwungen 50% Frauen aufzustellen. Das ist unvereinbar mit der Freiheit der Parteien.
    Geändert von Jay (31.01.2019 um 22:23 Uhr)

  2. #2
    Misanthrop Benutzerbild von Smoker
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    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Ich frag mich immer wieso "gleichberechtigte" Frauen immer eine Extrawurst brauchen oder wollen...
    Leben und sterben lassen...

  3. #3
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    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Zitat Zitat von Smoker Beitrag anzeigen
    Ich frag mich immer wieso "gleichberechtigte" Frauen immer eine Extrawurst brauchen oder wollen...
    ........und wenn dann noch die Diversen und/ähnliche ....... ihre Rechte einfordern?

    Elbegeist

  4. #4
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    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Zitat Zitat von Smoker Beitrag anzeigen
    Ich frag mich immer wieso "gleichberechtigte" Frauen immer eine Extrawurst brauchen oder wollen...
    Du musst verstehen, dass die sogenannte "positive Diskriminierung" immer dadurch gerechtfertigt wird, dass Frauen angeblich systematisch diskriminiert werden. Das Ergebnis ist, dass Männer (nur weiße Männer) gemäß dieser Ideologie niemals diskriminiert werden können. Ich wette um alles, was ich habe, dass nach der Frauenquote die Migrantenquoten folgen wird, aber die Migrantenquote wird die Frauenquote nicht beeinflussen und das bedeutet, dass am Ende kaum mehr Männer ohne Migrationshintergrund in die Politik kommen werden. Weiße Männer erfolgreich erledigt - check!

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Zitat Zitat von Jay Beitrag anzeigen
    Du musst verstehen, dass die sogenannte "positive Diskriminierung" immer dadurch gerechtfertigt wird, dass Frauen angeblich systematisch diskriminiert werden. Das Ergebnis ist, dass Männer (nur weiße Männer) gemäß dieser Ideologie niemals diskriminiert werden können. Ich wette um alles, was ich habe, dass nach der Frauenquote die Migrantenquoten folgen wird, aber die Migrantenquote wird die Frauenquote nicht beeinflussen und das bedeutet, dass am Ende kaum mehr Männer ohne Migrationshintergrund in die Politik kommen werden. Weiße Männer erfolgreich erledigt - check!
    Gerade vor Männer mit Migrationshintergrund, die wählen dürfen, haben die Angst, weil diese Männer keine Weiber ins Parlament wählen!
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  6. #6
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    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Klarer Verstoß gegen Artikle 3GG Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts.......und/und/und benachteiligt oder bevorzugt werden.Ende.

  7. #7
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    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Klarer Verstoß gegen Artikle 3GG Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts.......und/und/und benachteiligt oder bevorzugt werden.Ende.
    Jep. Aber so eine Lapalie interessiert doch unsere Verfassungsschützer nicht. Die schleichende Abschaffung des GG.

  8. #8
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    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Jep. Aber so eine Lapalie interessiert doch unsere Verfassungsschützer nicht. Die schleichende Abschaffung des GG.
    Schleichend? Das Kanzler(innen)Wort ´alternativlos´ genügt völlig für die Begründung, unsere Verfassung massiv zu brüskieren.

  9. #9
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    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Kleine Ergänzung: Der parlamentarische Beratungsdienst des Brandenburger Landtags hat in einer Stellungsnahme im Jahr 2018 dazu Stellung bezogen.

    "Die Einführung eines paritätischen Wahlvorschlagsrechts stellt eine an das Geschlecht anknüpfende Ungleichbehandlung dar, die nicht durch das Gleichberechtigungsgebot gerechtfertigt wird und damit verfassungswidrig ist."

    "Mit der Einführung paritätischer Wahlvorschläge sind Eingriffe in die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl gegeben, anderen Rechtfertigung die Rechtsprechung des BVerfG besonders hohe Anforderungen stellt. Eine derartige Legitimation findet sich aber weder im Gleichberechtigungsgebot noch im Demokratieprinzip." [Links nur für registrierte Nutzer]

    Rot-Rot-Grün hat das trotzdem umgesetzt.

  10. #10
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    Standard AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?

    Zitat Zitat von Jay Beitrag anzeigen
    Kleine Ergänzung: Der parlamentarische Beratungsdienst des Brandenburger Landtags hat in einer Stellungsnahme im Jahr 2018 dazu Stellung bezogen.

    "Die Einführung eines paritätischen Wahlvorschlagsrechts stellt eine an das Geschlecht anknüpfende Ungleichbehandlung dar, die nicht durch das Gleichberechtigungsgebot gerechtfertigt wird und damit verfassungswidrig ist."

    "Mit der Einführung paritätischer Wahlvorschläge sind Eingriffe in die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl gegeben, anderen Rechtfertigung die Rechtsprechung des BVerfG besonders hohe Anforderungen stellt. Eine derartige Legitimation findet sich aber weder im Gleichberechtigungsgebot noch im Demokratieprinzip." [Links nur für registrierte Nutzer]

    Rot-Rot-Grün hat das trotzdem umgesetzt.
    Die AfD wird klagen, und RRG-linksversifft wird vom Verfassungsgericht die verdiente Klatsche bekommen.
    Am 1. September ist ohnehin Landtagswahl, und da hat der Bürger die Möglichkeit, den Linksversifften zu zeigen, was er von diesem Verfassungsbruch hält.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

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