Prozess um angebliches Geheimkonto Wie vermögend war Franz Josef Strauß?
Schaffte Franz Josef Strauß vor seinem Tod für seine Kinder Hunderte Millionen Mark auf ein Auslandskonto? Erneut muss sich ein Gericht mit dieser Frage auseinandersetzen.
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Franz Josef Strauß
Mittwoch,
30.01.2019 18:18 Uhr
Im Streit über ein angebliches Geheimkonto des früheren bayerischen Ministerpräsidenten
[Links nur für registrierte Nutzer] will das Kölner Landgericht weitere Zeugen hören. Die mit der Auseinandersetzung befasste Zivilkammer hat einer Sprecherin zufolge einen neuen Verhandlungstermin für den 15. Mai anberaumt.
Der älteste Strauß-Sohn Max hat in dem Verfahren einen Verlag auf Unterlassung der Behauptung verklagt, der ehemalige
[Links nur für registrierte Nutzer]-Chef habe seinen Kindern bei seinem Tod 1988 ein Auslandskonto mit rund 360 Millionen D-Mark hinterlassen. Max Strauß bestreitet das - er bezifferte das väterliche Erbe auf weniger als sechs Millionen Mark. In einem vorangegangenem Prozess wurde dem Buchautor und Ex-Finanzbeamten Wilhelm Schlötterer die Behauptung bereits
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Prüfbericht der früheren DG-Bank soll Vermögen belegen
Im aktuellen Prozess muss das Kölner Landgericht neue Belege prüfen, die der Buchautor Schlötterer zur Untermauerung seiner These vorgelegt hat. Im Mittelpunkt stand zunächst ein angeblicher Prüfbericht der früheren DG-Bank, dessen Echtheit von einer Zeugin bestätigt wurde, aber umstritten ist. Vom Gericht angehörte ehemalige Führungskräfte der DG-Bank, die angeblich Empfänger dieses "Prüfberichts" waren, äußerten im Zeugenstand erhebliche Zweifel an der Authentizität des Berichts und seines Inhalts.
Nach Angaben der Gerichtssprecherin müssen nunmehr auch noch weitere Zeugen unter anderem zu der Frage gehört werden, ob Max Strauß seinerzeit am Telefon zu jemandem gesagt hat, dass mehr als 300 Millionen D-Mark bei der Bayerischen Landesbank lägen und das Erbe seines Vaters seien. Auf diese Zeugen hatte sich Schlötterer auch schon in früheren Verfahren berufen, ohne Erfolg.
Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde nachträglich ergänzt.