Ich bin von der AMS-Dreckfotze (Ida-Maria G.) schon kurz nach der Eingangsveranstaltung am 24.09.18 von der Maßnahme ausgeschlossen worden, da ich auf der Veranstaltung einen Mitbewerber aus der MAGNA Job-Recruiting-Aktion wiedergetroffen habe und er mir gesteckt hat, dass aus seiner Gruppe niemand eingestellt worden ist. Es waren alles ältere Arbeitnehmer. Darauf habe ich dieser AMS-xxx gesagt, ich werde diesmal sehr genau darauf achten, dass ich etwaige Altersdiskriminierungen sehr genau beobachten werde und ich es nicht einsehe, mich von den AMS-Sachbearbeiter in "Bimbojobs" abdrängen lasse. Hintergrund war, dass ich damals von MAGNA eine Absage wegen "Überqualifikation" erhalten habe und mein damaliger AMS-Sachbearbeiter mich für irgendwelche Jobs als Helfer verheizen wollte (trotz 2 Studien, HTL-Abschluss und bester PC-Kenntnisse).
Jedenfalls habe ich durch gute Recherche den Namen des Mitbewerbers herausgefunden und mich mit ihm kurzgeschlossen, ob er Kontakt mit mir aufnehmen wolle und die Leute, die nicht genommen worden sind, zusammentrommeln könne zwecks Diskriminierungsklage. Die hatten alle Schiss.
Und dann habe ich von der Geschichte, die du jetzt erzählst von der Petra Draxl am 03.12.2018 in einer Podiumsdiskussion in Wien im ÖGV erfahren. Habe dann den Kollegen angerufen und gefragt, wie alt die ganzen Leute denn bei der Aktion waren - er sagte: "Fast alle waren über 40 Jahre alt!".
Kannst gerne mit mir Kontakt über PN aufnehmen - ich kann dich mit feinem Material versorgen. Im übrigen ist der Fall von mir den entsprechenden Stellen der FPÖ im Sozialministerium weitergeleitet worden und wird morgen auch von mir den Freiheitlichen Arbeitnehmern präsentiert werden.
Mein Motto ist:
Hier hilft nur ein Preiskommissar für ordentliche Beschäftigungspolitik mit Durchgriffsrechten gegenüber renitenten Personalabteilungen der Konzerne
Dieser muss eine gegenüber Judikative und Exekutive unabhängige und diesen gegenüber bindende Instanz sein und hat folgende Aufgaben:
- Festschreibung von verbindlichen Quotenkorridoren für 50+-Arbeitskräfte für Beschäftigungsprofile ab Referentenpositionen aufwärts in jedem Betrieb über 10 Mitarbeiter inklusive freier Dienstnehmer/Werkvertragsbediensteter, welche mit empfindlichen Sanktionen (z.B. Zwangsgelder, Ersatzzwanghaft, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen) bewehrt sein müssen. In dieser Hinsicht sollen Prüfungen in periodisch variablen Abständen und ohne Vorankündigung erfolgen. Ausnahmen darf es nur in Bereichen bzw. Tätigkeitsfeldern geben, bei denen wirklich ganz besondere Eigenschaften gefordert sind (z.B. Fluglotsen, Polizei, Feuerwehr, besonders schwere/gefährliche Arbeiten u. ä.). Der Quotenkorridor hat sich nach einem Verhältnisindex aus der Anzahl der erwerbsfähigen Arbeitskräfte über 50 Jahre im Verhältnis zur Gesamtpopulation der arbeitsfähigen Bevölkerung zu richten und kann demnach in gewis-sen Zeitabständen angepasst werden IN VERBINDUNG MIT
- Meldungszwang für Unternehmen, offene Stellen, die von den Kollektivverträgen abgebildet werden, dem Bundespreiskommissar oder dem AMS zu melden (wie in B, LUX und CH) sowie Verbot von sog. Dummy-Anzeigen, damit Lebensläufe nicht über Gebühr gehortet werden, die nötige Transparenz auf dem Arbeitsmarkt, die Gewährleistung von sachgerechten Statistiken zur Arbeitsmarktsituation und die korrekte Einhaltung der Quoten gewährleistet ist. Weiterhin sind die gemeldeten Positionen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zwingend zu besetzen und seitens der Betriebe eine Nachweispflicht für die Stellenbesetzungsbemühungen zu führen. Der Zeitraum für die Besetzung der Positionen/Stellen kann – je nach Anforderungen der Stellen – von staatlicher Stelle unterschiedlich und angemessen festge-legt werden. Ausnahmen sind Positionen im außertariflichen Bereich wie z.B. Geschäftsführer, Aufsichts-ratstätigkeiten. Diese Arbeitsgebiete sollen weiter sog. Executive Search-Unternehmen („Headhuntern“) vorbehalten bleiben.
- Offenlegung der Algorithmen von Stellenportalen der ausschreibenden Firmen gegenüber dem "Bundespreiskommissar", um z.B. Altersdiskriminierung wirksam einschränken zu können.