Straffreiheit für Asylbetrüger bleibt
Autor Vera LengsfeldVeröffentlicht am 11. Februar 2019
VON BODO BOST AUF PAZ
Innerhalb der Bundesregierung gibt es Streit, wie man mit be*wuss*ten Rechtsbrüchen von Asylsuchern wie der Vertuschung von Alter und Identität sowie der Vernichtung von Ausweisdokumenten umgehen soll. Bislang hatten solche Rechtsbrüche keinerlei Konsequenzen.
Bislang muss ein Asylbewerber mit keinerlei Konsequenzen rechnen, wenn er sich durch Mehr*fach*identitäten vielfache Sozialleistungen und einen verlängerten Aufenthalt in Deutschland erschleicht oder durch falsche Altersangaben eine bessere Unterkunft oder ein milderes Urteil bei Strafverfahren ergaunert. Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Fälschen eines Passes oder das Vorlegen eines falschen Passes.
Nach Informationen der „Welt“ lehnt das Bundesjustizministerium einen Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben von Asylsuchern bislang ab. Auch bei der letzten Änderung des Asylgesetzes, die im Dezember in Kraft getreten ist, hatte der Gesetzgeber auf eine Ahndung oder Bestrafung solcher Verstöße verzichtet, und das obwohl sie auf ein hohes kriminelles Potenzial hinweisen können. So ist bekannt, dass der Weihnachtsmarktattentäter von Berlin, Anis Amri, gleich unter zehn verschiedenen Identitäten bekannt war und sich durch die damit erlangten Finanzmittel seine Attentatspläne finanzieren konnte, die zwölf Menschen das Leben gekostet haben. Andere Beispiele gäbe es zuhauf.
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