Mit einem deutschen Auto darf man nicht unbegrenzt lange in Spanien rumfahren, und mit einem spanischen Auto in Deutschland ebenso nicht. Da heissts dann: Ummelden oder stillegen, besser, ausfuehren, wegen Zoll. Auf dem Festland in Spanien kann man das schwer nachweisen, wie lange jemand da rumfaehrt, aber auf den Kanaren ist das anders. Als Residenter kannst du in Spanien ein Auto zugelassen bekommen, und als Nicht - Residenter ebenso, wenn du auf dem Einwohneramt gemeldet bist. Eine von den beiden Bescheinigungen brauchst du hier, um ein Auto zugelassen zu bekommen. Viele fahren mit dem Auto nach Spanien und dann mit dem Schiff auf die Kanaren, mit deutschem Nummernschild. Man sollte das Auto in Spanien, Frankreich oder Deutschland erstmal AUSFUEHREN - macht jeder Zoll ueberall, aber ohne Zollagenten geht das meist nicht. Denn die Kanaren sind ein Sonderzollgebiet. Auf den Kanaren angekommen muss man das Auto EINFUEHREN, beim Zoll hier, und man braucht wieder mal den hiesigen Zollagenten dazu. Als Tourist faehrt man einfach auf die Kanaren, aber nach drei Monaten wirds gefaehrlich. Autos auf die Kanaren einzufuehren ist quatsch; die sind hier viel billiger als im Teuroland.
Ich habe einen Wohnwagen in Valencia ausgefuehrt, in Santa Cruz einfuehren lassen, den Zoll bezahlt, und den Wohnwagen NICHT UMGEMELDET. Spaeter dann in Deutschland abgemeldet, dazu braucht man das Nummernschild mit Stempel. Der stand dann auf eigenem Grund. Und wenn du einen Wohnwagen in Spanien stehen laesst, zugelassen, dann gibts hier keinen TUEV. Fahren darfst du trotzdem; wenn du dann nach 12 Jahren mal wieder nach Deutschland mit dem Wohnwagen kommst, musst du den ersten TUEV dort anlaufen, und wenn samstags nachmittags der TUEV zu hat, ja, dann am Montag, irgendwo in Deutschland, wenn du dann nicht schon in Schweden bist.