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Thema: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

  1. #111
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Deutschland,Spanien Ungeimpft
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von Rumpelstilz Beitrag anzeigen
    Verstehe ich immer noch nicht. Um einen Wagen in Spanien zuzulassen, muss ich also zwingend resident sein?

    Wenn ich danach nicht mehr resident bin, müsste ich den Wagen eigentlich wieder abmelden in Spanien, oder?

    In England war in einer Firma auch einmal ein Italiener, der arbeitete dort knapp über ein Jahr in der Firma und die ganze Zeit, also über ein Jahr lang, kam er mit seinem Auto mit Bozener Kennzeichen zur Arbeit. Das war sicher nicht rechtens, hat aber niemanden in dieser Firma gestört.

    Es gibt sicher eine Übergangsfrist, ich glaube, das waren drei Monate, als ich damals umgezogen bin. Also, man meldet seinen Wohnsitz in einem Land ab und meldet ihn in einem anderen Land wieder an, oder auch nicht, in England gibt es sowieso nur eine versteckte Meldepflicht über das Wählerverzeichnis, wo man allerdings nur einmal pro Jahr gezwungen wird, eine rechtlich bindende Erklärung abzugeben.

    Also um auf Spanien zurückzukommen, dort muss man resident sein, um einen Wagen anzumelden. Ist man dann nicht mehr resident, gibt es eine Frist, den Wagen wieder abzumelden (und in einem anderen Land ggf. wieder anzumelden)?
    Mit einem deutschen Auto darf man nicht unbegrenzt lange in Spanien rumfahren, und mit einem spanischen Auto in Deutschland ebenso nicht. Da heissts dann: Ummelden oder stillegen, besser, ausfuehren, wegen Zoll. Auf dem Festland in Spanien kann man das schwer nachweisen, wie lange jemand da rumfaehrt, aber auf den Kanaren ist das anders. Als Residenter kannst du in Spanien ein Auto zugelassen bekommen, und als Nicht - Residenter ebenso, wenn du auf dem Einwohneramt gemeldet bist. Eine von den beiden Bescheinigungen brauchst du hier, um ein Auto zugelassen zu bekommen. Viele fahren mit dem Auto nach Spanien und dann mit dem Schiff auf die Kanaren, mit deutschem Nummernschild. Man sollte das Auto in Spanien, Frankreich oder Deutschland erstmal AUSFUEHREN - macht jeder Zoll ueberall, aber ohne Zollagenten geht das meist nicht. Denn die Kanaren sind ein Sonderzollgebiet. Auf den Kanaren angekommen muss man das Auto EINFUEHREN, beim Zoll hier, und man braucht wieder mal den hiesigen Zollagenten dazu. Als Tourist faehrt man einfach auf die Kanaren, aber nach drei Monaten wirds gefaehrlich. Autos auf die Kanaren einzufuehren ist quatsch; die sind hier viel billiger als im Teuroland.

    Ich habe einen Wohnwagen in Valencia ausgefuehrt, in Santa Cruz einfuehren lassen, den Zoll bezahlt, und den Wohnwagen NICHT UMGEMELDET. Spaeter dann in Deutschland abgemeldet, dazu braucht man das Nummernschild mit Stempel. Der stand dann auf eigenem Grund. Und wenn du einen Wohnwagen in Spanien stehen laesst, zugelassen, dann gibts hier keinen TUEV. Fahren darfst du trotzdem; wenn du dann nach 12 Jahren mal wieder nach Deutschland mit dem Wohnwagen kommst, musst du den ersten TUEV dort anlaufen, und wenn samstags nachmittags der TUEV zu hat, ja, dann am Montag, irgendwo in Deutschland, wenn du dann nicht schon in Schweden bist.

  2. #112
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von solg Beitrag anzeigen
    Ich habe immer noch den rosa Lappen und den werde ich behalten solange es noch geht, also noch ziemlich genau 6 Jahre.
    Ich fahre immer noch mit dem alten, grauen Lappen aus dem Jahre (des Herrn) 1964 durch die Gegend. An diesem Führerschein habe ich immer noch nix zu beanstanden!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  3. #113
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. ach soo .. hat dein Arzt schon deinen Sterbetermin berechnet ...
    Bei mir sind daran schon mindestens 3 Ärzte in aller Stille verstorben!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  4. #114
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Bei meiner Frau steht noch der Maedchenname drin. Und bei mir ist ebenso ein Uralt-Bild drin. Hat man in den USA, Kanada, Tunesien, Spanien, ... ueberall als gueltig gesehen und mir einen Mietwagen gegeben. In Spanien kam ich erst voriges Jahr mit meinem spanischen PKW, auf mich zugelassen, mit spanischem Kennzeichen, in eine Kontrolle. Deutscher Uralt - Fuehrerschein und nicht resident. Die haben per Funk nachgefragt, ob ich resident sei, aber da kam wohl keine Antwort. Als Residenter braucht man eine spanische Ausfertigung in Spanien.
    Mag sein, abef ich habe in Spanien schon länger meinen Erstwohnsitz und da ist - spätestens nach zwei Jahren Aufenthalt - der spanische Führerschein angesagt. Gilt umgekehrt genauso in Deutschland und wahrscheinlich auch im Rest der EU...

  5. #115
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies möglich sein?
    Führerschein-Gesundheitsverordnung, z.B. §3.
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    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  6. #116
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Die Fahrschulen werden sich schon jetzt die Hände reiben...
    Nicht nur die Fahrschulen. Auch der Staat hat wieder eine neue Einnahmequelle, denn die Verlängerung der Fahrerlaubnis kostet ja auch wieder.

  7. #117
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Führerschein-Gesundheitsverordnung, z.B. §3.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Dies gilt aber nur für entsprechend auffällig gewordene Fälle, aber nicht für eine generelle Anordnung nur aufgrund des Alters des jeweiligen Antragstellers, wie im betreffenden Beitrag impliziert wurde.

  8. #118
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Kein Umtausch....denn die EU wird 2033 nicht mehr in der alten Form existieren....garantiert nicht.
    Auch Konkursverschleppung funktioniert nur begrenzt
    Kein Umtausch....denn die EU wird 2033 nicht mehr in der alten Form existieren---- ich auch nicht
    Einige kennen mich - viele können mich.

  9. #119
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Dies gilt aber nur für entsprechend auffällig gewordene Fälle, aber nicht für eine generelle Anordnung nur aufgrund des Alters des jeweiligen Antragstellers, wie im betreffenden Beitrag impliziert wurde.
    "Körperersatzstück" fand ich bedenklich in dem Text. Was zählt darunter? Bereits eine Kunstlinse im Auge?
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
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  10. #120
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Wo steht im rosa Lappen denn das Verfallsdatum?
    Müßte man den eigentlich nicht sowieso immer umtauschen, wenn sich der eingetragene Wohnort geändert hat? Meinte ein Kollege von mir neulich. Wer weiß etwas dazu?

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