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Thema: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

  1. #181
    LOL
    Gast

    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Naja, für umme ist der Umtausch ja nun nicht. 25 Euronen werden aufgerufen. Plus Lichtbild...

    Laut Statista haben im Jahre 2018 rund 56 Millionen Menschen in der BRD einen Führerschein, der nun alle 15 Jahre "erneuert" werden muss/soll/kann/darf.

    Das macht bei einmaligem Umtausch das nette Sümmchen von 14 Milliarden Zusatzeinnahme. Gestaffelt auf die jeweiligen 15 Jahre Laufzeit, spühlt das rund eine Milliarde in die jährlichen Kassen.

    Sind zwar "global" gesehen eher Peanuts, aber Kleinvieh macht auch Mist.
    Du liegst rund 10x drüber...

  2. #182
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Irrtum. Den Gesundheitstest gibts in Spanien jetzt schon. Und Deutschland kommt auch noch dran, der neue Fuehrerschein ist BEFRISTET und wird nur mit einem entsprechenden Gutachten eines Arztes ... verlaengert oder neu ausgestellt.
    Irrtum!

    Ich habe GESTERN den neuen Führerschein beantragt. Es ist richtig, dass er auf 15 Jahre befristet ist, aber ärztliches Gutachten ist nicht erforderlich. Normalerweise hätte ich bis 2033 mit dem Umtausch Zeit gehabt.

    Meinen Grauen "Lappen" kann ich behalten. Er wurde lediglich auf der Rückseite mit einem Stempen versehen, dass er am 21.04.19 ungültig wird.

    Die für mich zuständige Führerscheinstelle ist von unserer "City" 13 km entfernt. Ich konnte daher den neuen Führerschein aber in unserer Stadtverwaltung beantragen. Daher sind Gebühren in Höhe von 28,90 Euro (statt 25 Euro) angefallen.
    "Die Größe einer Nation und ihr moralischer Fortschritt kann danach beurteilt werden, wie sie ihre Tiere behandeln."

    -Mahatma Gandhi-

  3. #183
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von kiwi Beitrag anzeigen
    Dann müssten auch Senioren (m+w )die etwas älter sind und immer noch in Berlin am Ruder sitzen abdanken.
    Eigentlich schon vorgestern.

  4. #184
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von LOL Beitrag anzeigen
    Du liegst rund 10x drüber...
    Okay, Nachtschicht. Ne Null zuviel. Ich sollte Finanzminister werden!
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  5. #185
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Das ist nun ein Argument, welches zieht - ich dachte schon Du kommst mit "Es kann nur Einen geben"
    Nä!

    Früher habe ich immer Geld für meine Entscheidungen gekriegt; und jetzt beim Friedhof soll das plötzlich umgekehrt sein!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  6. #186
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von El viejo Beitrag anzeigen
    Irrtum!

    Ich habe GESTERN den neuen Führerschein beantragt. Es ist richtig, dass er auf 15 Jahre befristet ist, aber ärztliches Gutachten ist nicht erforderlich. Normalerweise hätte ich bis 2033 mit dem Umtausch Zeit gehabt.

    Meinen Grauen "Lappen" kann ich behalten. Er wurde lediglich auf der Rückseite mit einem Stempen versehen, dass er am 21.04.19 ungültig wird.

    Die für mich zuständige Führerscheinstelle ist von unserer "City" 13 km entfernt. Ich konnte daher den neuen Führerschein aber in unserer Stadtverwaltung beantragen. Daher sind Gebühren in Höhe von 28,90 Euro (statt 25 Euro) angefallen.
    Gut, das bessere Gesetz setzt sich durch:
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    ""Innerhalb von zwei Jahren nach Niederlassung in Spanien müssen sie den hier vorgeschriebenen Gesundheitstest samt Sehtest machen - „informe de aptitud psicofísico“ oder kurz „psicotécnico“ genannt. Das Gesundheits-Zertifikat sollte, wenn man mit einem ausländischen Führerschein herumfährt, immer mitgeführt werden."" Ich schaetze, dass du dieses Zertifikat ebenso mitfuehren solltest.

    Den "grauen" entwerten zu lassen ist eher negativ zu sehen. Den braucht man in anderen Laendern. Es ist nicht verboten, Fuehrerscheine zu sammeln. Vielleicht sind die davon ausgegangen, dass du dieses Papier bereits hast.

  7. #187
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von kiwi Beitrag anzeigen
    Dann müssten auch Senioren (m+w )die etwas älter sind und immer noch in Berlin am Ruder sitzen abdanken.
    Die haben eh einen Chauffeur.

  8. #188
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Die haben eh einen Chauffeur.
    und auch in der "Grünen Minna" fährt sie ein letztes Mal ein Anderer in ihr neues Domizil.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

  9. #189
    Mitglied
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Gut, das bessere Gesetz setzt sich durch:
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    ""Innerhalb von zwei Jahren nach Niederlassung in Spanien müssen sie den hier vorgeschriebenen Gesundheitstest samt Sehtest machen - „informe de aptitud psicofísico“ oder kurz „psicotécnico“ genannt. Das Gesundheits-Zertifikat sollte, wenn man mit einem ausländischen Führerschein herumfährt, immer mitgeführt werden."" Ich schaetze, dass du dieses Zertifikat ebenso mitfuehren solltest.

    Den "grauen" entwerten zu lassen ist eher negativ zu sehen. Den braucht man in anderen Laendern. Es ist nicht verboten, Fuehrerscheine zu sammeln. Vielleicht sind die davon ausgegangen, dass du dieses Papier bereits hast.
    Damit wir uns nicht falsche verstehen, vivo en Alemania.

    Wenn man hier den "Grauen" behalten möchte, muss er entwertet werden, ansonsten muss man ihn abgeben.

    Der neue EU-Führerschein ist im gesamten EU-Raum gültig und daher ist das Gesundheitszertifikat nicht erforderlich. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
    "Die Größe einer Nation und ihr moralischer Fortschritt kann danach beurteilt werden, wie sie ihre Tiere behandeln."

    -Mahatma Gandhi-

  10. #190
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

    Zitat Zitat von El viejo Beitrag anzeigen
    Damit wir uns nicht falsche verstehen, vivo en Alemania.

    Wenn man hier den "Grauen" behalten möchte, muss er entwertet werden, ansonsten muss man ihn abgeben.

    Der neue EU-Führerschein ist im gesamten EU-Raum gültig und daher ist das Gesundheitszertifikat nicht erforderlich. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
    Wo diese Fuehrerscheine gueltig sind, das macht heuer wohl die EU mit den etwa 200 Staaten aus. Auf meinem Grauen steht noch "Landratsamt Kreis Offenbach" drauf. Ich schaetze, dass damals die Bundesrepublik gegenseitige Abkommen hatte, dass dieser anerkannt werden muss. Da der Fuehrerschein unbefristet gilt, muessen auch die Abkommen unbefristet sein. In Kanada, USA, Tunesien, .... hatte man keine Probleme, diesen als gueltig anzuerkennen. In der EU ebenso nicht.
    Was steht denn auf deinem neuen Schein drauf? Und mit welchem Recht wollen die den grauen behalten oder entwerten? Die Frage ist, ob der Entwertungsstempel ueberhaupt gueltig ist. In welcher Sprache ist der verfasst, und was steht denn auf dem Stempel?

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