Falsch. Ein Wirtschaftsprüfer hat gerade die Aufgabe, Gerüchte, die in Zeitungen gestreut werden, entweder zu verifizieren oder zu falsifizieren. Anhand überprüfbarer Fakten.
Das ist überhaupt Sinn und Zweck eines solchen Gutachtens. Als Anleger muß ich mich auf Fakten verlassen können, und kann nicht nach Gerüchten handeln. Das hat auch nichts mit dem normalen Alnlegerrisiko zu tun, sondern ich bin, wie tausend andere, einfach Opfer eines Betrugs geworden.
Ich benötige daher kein Mitleid von irgendeiner Seite, sondern einen Ausgleich für meinen Schaden. Haftungsgegner ist ausdrücklich nicht nur WDI allein, wo tatsächlich nicht viel zu holen sein wird, sondern auch E&Y und u.U. auch die Bafin. Das wird alles untersucht werden müssen.
Das sieht meine Rechtsanwaltskanzlei genauso, und, wie man so schön sagt: ich schließe mich vollumfänglich an.