Du gehst mir langsam tierisch auf die Eier! Du hast nicht den Hauch einer Ahnung, wieviele Dokumente man lesen, wieviele Derivate und Wertpapiere man bewerten würde und wieviele Millionen Zeilen Code man lesen müsste, um alle, sagen wir, DAX-Unternehmen wirklich zu durchschauen. Das ist vollkommen unmöglich, zeitlich, finanziell und logistisch! Und das, wenn der Geprüfte auch wirklich mitarbeitet! Wenn der was verschleiert, ist man ohnehin geknifffen.
Es gibt immer mal, sagen wir, Versagen. Hier hätte man offenbar wesentlich mehr Energie auf das Aufspüren der Gelder verwenden müssen. Nun aber frage ich Dich, der Du Dich als Experte siehst: Wie willst Du das außer einem Buchungsbeleg (der nicht fälschungssicher ist) anstellen? Denkst Du, in deinem infantilen Gemecker, dass die Bank irgendwo einen Geldspeicher à la Onkel Dagobert hat, wo 1.75 Mrd rumliegen? Nur 3% aller Gelder sind physisch vorhanden. Viel Glück dabei, das aufzuspüren.
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<Tradition is not the worship of ashes, but the preservation of fire!>
Komisch, und nachdem die Sache bekannt war, genügte plötzlich offenbar ein Anruf nach den Phillippinen um schnell mal festzustellen, daß das Geld gar nicht vorhanden und wirecard überhaupt kein Kunde ist?
E&Y hat sich aber einfach auf gefälschte Dokumente verlassen und nicht mal selbst nachgefragt? Und nur einen einzigen Mitarbeiter mit der WDI-Prüfung beschäftigt? Sieht für mich eher nach Mittäterschaft aus.
Richtig, aber dann stellt sich die Frage, warum man teure Wirtschaftsprüfer benötigt.
Entweder ein Unternehmen kann (auch mittels intelligenter Software) seine finanzielle Verwaltung selbst durchführen, und das sollte immer nur den geringsten Teil der Zeit eines Unternehmens ausmachen, denn schließlich soll es Produkte entwickeln und sich darauf konzentrieren, oder es ist nicht mehr wert zu existieren.
Wenn ein DAX-Konzern seine inneren Abläufe so kompliziert gestaltet, dass letztendlich niemand mehr durchsieht, gehört diese Firma restlos zerschlagen und aufgelöst.
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Geändert von Klopperhorst (02.07.2020 um 09:35 Uhr)
"Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)
Wieviele Leute brauchst Du um ein Dokument zu beantragen und zu lesen? Es gibt ja schließlich auch noch IT.-Prüfung, Bewertung, Accounting.... Kritik, wie Leibniz sagte, ist ja ok. Aber nicht dieses über einen Kamm scheren und beleidigen....
Und das die auf den Philippinen im zweifel ihren Arsch retten wollen ist auch nichts neues, das haben Skandale so an sich.
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Die Prüfer sind dazu da, dass es nicht direkt zu Bilanzfälschungen und versteckten Skandalen kommt und die HGB bzw. IFRS-Richtlinien eingehalten werden; beispielsweise um zu verhindern, dass das Unternehmen ihre Verbindlichkeiten runter rechnet indem man falsche Marktdaten verwendet oder die Aktiva höher bewertet. Oder Dinge im Anhang versteckt, die da nicht hingehören. Wie EY zu recht sagt, ist man gegen ein hinreichend komplexes Betrugskomplott im Zweifel machtlos; das hat auch nichts mit den internen Abläufen zu tun sondern schlicht mit der Komplexität der Gesetzgebung, die ja auch immer aus Reaktionen auf vergangene Krisen 'aufgestockt' wurde. Buchtipp: A demon of our own design.
Mir ist bekannt, dass ein mittelständisches Unternehmen bpsw. mal eine Kündigungsrechte in Verträgen nicht bewertet hat; Begründung: naja, man kann ja nicht ins Geschäft gehen und so ein Kündigungsrecht kaufen. Äh, doch, wird bspw. über Swaptions bewertet und muss entsprechend verbucht werden. Machte in dem Fall den 'kleinen' Unterschied von 35 Mio EURonen. Oder einer hatte mal sämtliche Cross-Currency-Swaps im System falsch herum eingegeben....
Das sind alles Sachen, die wissentlich oder unwissentlich passieren, die trotzdem geprüft werden müssen und somit weniger Zeit für solch 'hidden agendas' bleibt.
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Soweit würde ich nicht gehen. Aber eine Wirtschaftsprüfer hat, so wie ich es verstehe, doch die Aufgabe, eben zu "prüfen", also festzustellen, ob die Zahlen, die ein Unternehmen veröffentlicht, auch stimmen. Nicht, ob die Zahlen in sich richtig gerechnet sind. Sondern vor allem, ob sie der Realität entsprechen.
Ich muß mich als Kleinanleger darauf verlassen können, gerade bei DAX-Konzernen. Wenn in der NYT bereits im Februar 2019 Vorwürfe erhoben werden, aber der Wirtschaftsprüfer sagt, es ist alles in Ordnung, dann muß ich davon ausgehen und mich darauf verlassen können, daß der Wirtschaftsprüfer recht hat und nicht der Journalist.
Mir ist hier ein realer Schaden entstanden, weil E&Y , absichtlich oder unabsichtlich (ich vermute absichtlich), falsch testiert haben.
Die Echtheit der Dokumente wäre sehr leicht zu überprüfen gewesen, wie sich im nachhinein gezeigt hat. Das hätten sie schon 2019 tun müssen, weil da eben die Vorwürfe schon bekannt waren.
Stattdessen hat E&Y nur das Geschäftsmodell mit den Drittpartnern überprüft und ob die Zahlen nachvollziehbar sind. Die Echtheit haben sie nicht infrage gestellt:
[Links nur für registrierte Nutzer]Zum sogenannten „Drittpartnergeschäft“ schreibt EY in seinem Bestätigungsvermerk (Fettungen unsererseits):
„Für die Einschätzung, ob Wirecard hinsichtlich des Umsatzausweises als Prinzipal oder Agent einzuordnen ist, ist insbesondere von Bedeutung, ob Wirecard die Leistungen aus der Zahlungsabwicklung über die Acquiring-Partner kontrolliert, bevor diese auf die Händler übergehen. Die diesbezügliche Einschätzung der gesetzlichen Vertreter haben wir anhand der vertraglichen Vereinbarungen sowie des Risikomanagementprozesses beurteilt. Zur Beurteilung der Umsatzrealisierung haben wir die Abrechnungen des Acquiring-Partners an Wirecard über die im Rahmen des Acquiring-Geschäfts abgewickelten Transaktionen und die sich daraus ergebenden Transaktionsgebühren und Provisionen eingesehen und mit den zugrundeliegenden Transaktionsnachweisen abgeglichen. […] Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der Forderungen sowie Realisierung und des Ausweises der Umsatzerlöse gegenüber Acquiring-Partnern ergeben.“
In der Wirecard-Ad-hoc von diesem Montag heißt es indes:
„Der Vorstand geht außerdem davon aus, dass die bisherigen Beschreibungen des sog. Drittpartnergeschäfts (Third Party Aquiring) durch die Gesellschaft unzutreffend sind. Die Gesellschaft untersucht weiter, ob, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang dieses Geschäft tatsächlich zugunsten der Gesellschaft geführt wurde.“
Die FAZ fand einen Mitarbeiter überraschend wenig. Ich kann das nicht beurteilen, es ist mir auch egal.
Aber 3 Dinge ist Fakt:
-die Vorwürfe lagen schon seit Anfang 2019 auf dem Tisch.
- sie wären leicht zu überprüfen gewesen-
- sie wurden nicht überprüft
Und da frage ich mich: Wieso nicht? Denn als naiver Kleinanleger gehe ich davon aus, daß die Wirtschaftsprüfer die Lage besser beurteilen können als die Zeitung.
Also, angenommen ein Unternehmen emittiert einen Schuldschein, in dem er das Recht verbrieft hat, diesen vorzeitig zurückzukaufen.
Dieser Bond zahlt einen festen Coupon C, hat ein Kündigungsrecht zur Zeit T und eine Laufzeit bis zur Mautrity M (wenn er nicht gekündigt wird, T<M).
Dieses Produkt, kann man in zwei Komponenten zerlegen: einmal in den ganz normalen Bond mit langer Laufzeit M und dem zugehörigen Kündigungsrecht. Das Kündigungsrecht erlaubt es, den Bond zum Nominal zurückzukaufen. Jetzt stellen wir uns eine Receiver--[Links nur für registrierte Nutzer] vor, mit Expiry T, Coupon C und Nominal N. Das Floating Leg zahlt bpsw. 6M Libor + den Liqui(forward)spread des Unternehmens. Dann gilt: Das Fixed Leg des Underlying Swap ist exakt gegenläufig zum Rest des Bonds, also beide Zahlungsströme heben sich auf. Das Floating Leg hat per Konstruktion den Wert –N. Also ist die Option, das Fixed Leg zu erhalten und Float zu zahlen äquivalent zu einer Option, gegen Zahlung von N das Fixed Leg zu erhalten. Einfach gesprochen: Die Bewertung dieser Swaption ist äquivalent zur Bewertung der Kündigungsoption.
Und für Swaptions hat die Finanzmathematik Formeln/Methodiken entwickelt, diese zu bewerten. Und als eingebettetes Derivat muss es verbucht werden. Insofern kann man das 'kaufen', weil es schlicht äquivalent zu einem handelbaren Produkt ist.
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