Dies ´mal ganz aussen vor lassend - ein Richter hat nach Fakten-, sprich Beweislage zu entscheiden und da heißt es immer noch "im Zweifel für den Angeklagten (in diesem fall der Staat Griechenland)".
Es reicht also nicht, X, Y, Z zu sagen, sondern man muss den zweifelsfreien Beweis liefern, dass dem so ist und nun wage ich in Zweifel zu ziehen, dass ein Richter hier eindeutlig sagen kann - ohne jeden Zweifel isses so.
Woher sollte der Richtier auch die entsprechenden Beweise haben? Waren griechische Beamte bei dem Gerichtstermin dabei und haben bestätigt, was als Abschiebungsverhinunderungsgrund vorgebraucht wurde. Ich wage es einmal in Zweifel zu ziehen.