Bundesgerichtshof stärkt Position der VW-Kunden
Das Gericht in Karlsruhe hat sich erstmals im Abgasskandal geäußert: Einem Beschluss zufolge ist eine illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel zu betrachten.
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Dieser Umstand ist bereits ein Teilerfolg. Zwar schafft es VW bisher noch oft, Revisionsverfahren zu umgehen. Lange wird es aber nicht mehr dauern, bis der bequemere Weg des außergerichtlichen Vergleichs scheitert. Immerhin sind einige Verfahren beim BGH schon anhängig. Der BGH hat mit diesem Beschluss zumindest mal klargestellt, dass das Kaufgewährleistungsrecht in jedem Fall greift.