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Thema: BGH Beschluss: illegale Abschalteinrichtung = Sachmangel

  1. #1
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard BGH Beschluss: illegale Abschalteinrichtung = Sachmangel

    Bundesgerichtshof stärkt Position der VW-Kunden

    Das Gericht in Karlsruhe hat sich erstmals im Abgasskandal geäußert: Einem Beschluss zufolge ist eine illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel zu betrachten.


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    __________________________________________

    Dieser Umstand ist bereits ein Teilerfolg. Zwar schafft es VW bisher noch oft, Revisionsverfahren zu umgehen. Lange wird es aber nicht mehr dauern, bis der bequemere Weg des außergerichtlichen Vergleichs scheitert. Immerhin sind einige Verfahren beim BGH schon anhängig. Der BGH hat mit diesem Beschluss zumindest mal klargestellt, dass das Kaufgewährleistungsrecht in jedem Fall greift.
    Geändert von Finch (22.02.2019 um 13:28 Uhr)

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: BGH Beschluss: illegale Abschalteinrichtung = Sachmangel

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Bundesgerichtshof stärkt Position der VW-Kunden

    Das Gericht in Karlsruhe hat sich erstmals im Abgasskandal geäußert: Einem Beschluss zufolge ist eine illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel zu betrachten.


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    __________________________________________

    Dieser Umstand ist bereits ein Teilerfolg. Zwar schafft es VW bisher noch oft, Revisionsverfahren zu umgehen. Lange wird es aber nicht mehr dauern, bis der bequemere Weg des außergerichtlichen Vergleichs scheitert. Immerhin sind einige Verfahren beim BGH schon anhängig. Der BGH hat mit diesem Beschluss zumindest mal klargestellt, dass das Kaufgewährleistungsrecht in jedem Fall greift.
    Der link verweist auf verschwundenes Beweismaterial auf dem Campingplatz

    Aber hört euch mal dieses Interview an und den Hinweis auf einen früheren Gerichtsbeschluss:
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    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  3. #3
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: BGH Beschluss: illegale Abschalteinrichtung = Sachmangel

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Der link verweist auf verschwundenes Beweismaterial auf dem Campingplatz

    Aber hört euch mal dieses Interview an und den Hinweis auf einen früheren Gerichtsbeschluss:
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    Oh danke, das war ein Versehen. Habe jetzt den richtigen Artikel verlinkt.

  4. #4
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: BGH Beschluss: illegale Abschalteinrichtung = Sachmangel

    Nu ja, jetzt ist nach Jaaaahren ein deutsches Gericht mal in die Pötte gekommen. Die Verantwortlichen und die Profiteure dieses Betrugs haben sich doch schon längst vom Acker gemacht.



    Müssen wir das jetzt feiern?



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: BGH Beschluss: illegale Abschalteinrichtung = Sachmangel

    Ja was wollt ihr denn ihr Deppen, die Vorschrift hat gesagt das Abschaltung erlaubt ist um den Motor zu schonen.

    Seid ihr alle so Saunlöd?

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  6. #6
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: BGH Beschluss: illegale Abschalteinrichtung = Sachmangel

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Ja was wollt ihr denn ihr Deppen, die Vorschrift hat gesagt das Abschaltung erlaubt ist um den Motor zu schonen.

    Seid ihr alle so Saunlöd?
    Na ja, wenigstens werden die Konzerne nicht offen dazu raten können, ihre Autos in der Garage stehen zu lassen, damit der Motor nicht verschleißt! Dann kauft denen höchstens noch jemand eine Auto ab, der bewusst eine ReGiERung wählt, die den Betrug durch solche Firmen fördert.

    Geändert von opppa (25.02.2019 um 17:04 Uhr)


    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


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