Der Einwand ist zwar berechtigt, aber wer – sagen wir 1 500 € und weniger verdient – widr eine absolute Minderheit als „Häuslebesitzer“ dasrstellen. Die überwiegende Mehrheit wird in Miete leben – und dieser Ausgabenblock hätte von einer MwSt-Anschaffung keinerlei Vorteil.
Auch richtig - die Miete und Lebensmittel sind zusammen gerechnet für einen Geringverdiener mit Abstand der größte Ausgabenblock un ddarauf werden keine oder ermäßgite MwSt. fällig.
Punkt 1:
Auf eine Versicherung wird aber erst einmal keine MwSt- fällig
Punkt 2:
Je teurer Dein Kfz umso höher auch Dein Versicherungsbeitrag. Mein Kfz würde kosten - SF0 mit Teil- und Vollkasko ab 3 500 €, z.B. einen Golf versicherst Du ebenfalls SF0 mit Teil- und Vollkasko ab 2 100 €.
Punkt 3:
Warum sollte man die Schadenssumme deckeln? Das würde em Ende ja bedeuten - Dir fährt einer in Deine Karre, diese ist Schrott und Du bleibst auf den Kosten sitzen.
Dies ist ja so korrekt und da werde ich Dir auch nicht widersprechen. Du erwirtschaftest ja aus diesen Anlagen aber "Gewinn" und dieser Gewinn wird dann mit 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer besteuert.
Ich frage mich nur über die Sinnigkeit.
Ein Mindestlohnbezieher wird wohl mindestens 70-80% seines Einkommens darauf verwenden müssen Waren, Produkte, Dielstleistungen zu bezahlen, wo keine oder der ermäßigte MwSt.-Satz fällig wird - verdoppelt sich das Einkommen werden aus diesen 70-80% am Ende wohl 50% werden und verdoppelt sich das Einkommen nochmals, werden es wohl nur noch 20 - 30%.
Wer würde am Ende das davon wirklich profitieren, wenn Du eine MwSt. abschaffst.
Da macht es doch mehr Sinn zu sagen - ein Mindestlohnbezieher bezahlt erst einmal keine Steuern auf sein Einkommen (würde bedeuten, Steuerklasse 1, 86 € netto mehr in der Tasche) und man baut das (soziale) Versicherungssystem RV, GKV, AV, PV analog dem schweizer Rentensystem um - sprich Beiträge werden nicht mehr nur auf das Arbeitseinkommen fällig, sondern auf das Gesamteinkommen aus Arbeit, aus Mieten, aus Zinsen, aus Dividenden, aus Pachten etc. un dALLE bezahlen oder Deckelung oder Bemessungsgrenze ein (wobei die Leistungen aus der RV und AV gedecktlr sind) was zur Folge hätte, dass sich die Beitragssätze nahezu halbieren können und damit hätte ein Mindestlohnbezieher weit über 200 € netto mehr in der Tasche.