1) ist machbar, aber...
Das Grundgesetz garantiert die Eigentumsrechte und damit auch zu einem gewissen Teil einen situationsbedingten Bestandsschutz.
Dieser wäre erst mal politisch über neue Gesetze einzuschränken. Mit Politikern, welche selber kaum noch Kompromisse machen wollen, ist sowas echt schwierig bis nicht machbar.
2) Beim mir bekannten Ursprungskonzept gab es nur 3 Durchstiche.
einen jeweils da wo die Tunnelbohrmaschine anfing bzw. am Ende des Tunnels
und im Bereich des HBF.
Durch die übernommenen Forderungen aus der Schlichtung sollen es nun wesentlich mehr Durchstiche sein.
Dieser Mehraufwand kommt jetzt noch dazu.
Desweiteren hängt der Hauptaufwand beim einem Tunnel von der Konsistenz des Erdreiches ab.
Trifft man viel Fels z.B. an, kommen Tunnelbohrmaschinen nicht sehr schnell voran und
die Bohrköpfe verschleissen sehr schnell.
Ist das Erdreich ideal für die Bohrköpfe der Tunnelbohrmaschine
kommt man zum einen sehr schnell voran und
zum anderen muss man nicht dauernd die extrem teuren Bohrköpfe austauschen.
Also kann es alleine aus der Rahmenbedingung Erdreich extreme Kostenunterschiede geben.
Bin mit der Gesamtsituation Stuttgart nicht so vertraut,
nur
wenn über die Gipsschichten geschrieben wird
(und dieser Gips typisch für den Stuttgarter Untergrund ist),
das sie zur Hangoberfläche einen Abstand von 15-20 m haben und teilweise auch bis zu 80 m
(Geologie21)
und
gleichzeitig über die unterirdischen S-Bahnstrecken , welche in den 70er Jahren gebaut wurden
Angaben zur Tunnelüberdeckung (Tunnelsohle liegt also noch tiefer) von 17 bis 80 m gemacht werden (wiki),
dann wirft dies Fragen auf.
Die jetzigen Gesetze gehen zum grossen Teil über die "Eigentumsrechte".
Ich hatte das Beispiel Hochhaus in Frankfurt am Main gebracht.
Die Abstandsflächenreglung,
d.h. 25 Grad-Radius ergibt den Kreis der Betroffenen, ist in gewissen Massen ein Bestandsschutz und ein Eigentumsschutz.
Durch einen Wolkenkratzer und den damit verbundenen Verkehre usw.
könnte sich die Situation für die Anreiner verschlechtern..........d.h. Entwertung.
Demzufolge die obige Reglung und notwendige Zustimmung.
Andererseits, wie willst Du in solchem Falle Jemanden "entschädigen" der keinen Kompromiss will.
Auch S21 ist wiederum ein tolles Beispiel. Die Gegner waren auf Verhinderung aus,
zumal ja es nur um zwei Sachen ging
S21 ja oder nein, bei Beibehaltung des alten Bahnhofes.
Nun hat der Schlichter "blöder Weise" einen Kompromiss gefunden,
den eigentlich KEINER haben wollte.
So was ist an sich ein "guter" Kompromiss
aber der funktionierte in diesem besonderen Falle nur,
weil die DB eigentlich hätte bauen dürfen.
Das Vorhaben war schon durch alle möglichen gerichtlichen Instanzen rechtlich soweit abgesichert,
das eine Verhinderung unmöglich war.
Demzufolge konnte die DBum des lieben"Friedenswillen"
den Gegner einen Schritt entgegen kommen konnte (aber eben nicht den ganzen Weg).
Heisst als allgemeines Fazit,
Dein Vorschlag funktioniert nur bei einen Eingriff in Bestandsrechte.
Was Du ändern könntest, wäre die Einschränkung des Mitspracherechte der "Träger öffentlicher Belange".
Nur die Gutmenschen werden dann andere Möglichkeiten zum Klagen finden.
Das Problem ist eher grundsätzlicher Art.
Da die Politik auf "umfassende Gerechtigkeit achtet" werden die Gesetze zu kompliziert
und damit ergeben sich noch mehr Möglichkeiten einzuhacken.
Richtig - und dadurch funktioniert der Laden eben nimmer-
[QUOTE=Larry Plotter;9785020]
Ich hatte das Beispiel Hochhaus in Frankfurt am Main gebracht.
In der Regel gibt es in Deutschland ja Bebauungspläne, wo geregelt ist wie man wo bauen kann und darf und welche vorgaben eingehalten werden müssen. So lange dieser Bebauungsplan dann eingehalten wird sehe ich das Problem nicht. Ändert man dann einen Bebauungsplan bzw. will diesen ändern haben die betroffenen Anlieger natürlich ein entsprechends Widerspruchsrecht...dies kann und darf aber nicht so weit führen, dass einige Wenige diese Änderung verhindern können.
Hier muss dann wieder die Maxime gelten - Gemeinwohl geht vor Einzelwohl und wenn die Mehrheit am Ende gegen solch eine Bebauungsplänänderung nichts hat, dann muss ich eine Minderheit fügen - das nennt sich Demokratie.
Vorab .- richtige ist dass die Deutsche Bahn AG Baurecht besessen hat und nur die Deutsche Bahn AG hätten sagen können - wir bauen oder wir bauen eben nicht. Die ganze Geschichte dass Stgt21 hätte irgendwie von irgendwem verhindert werden können ist nicht mehr als nicht weniger als Placebopolitik und im Grunde war auch die Schlichtung absolut sinnfrei. Die Entscheidung lag einzig und alleine bei der Deutschen Bahn AG.
Ich bin Gegner des Projektes, weil es für mich nicht vermittelbar war und ist, dass man - und so meine aktuelle Schätzung - am Ende wohl bei um die 15 Mrd. € an Baukosten liegen wird - für EINEN Bahnhof und die Folgekosten, infolge des problematischen Untergrundes nicht abzusehen sind und im einem Worst Case-Szenario man ein Faß ohne Boden geschaffen hat.
Dieses Geld hätte eine Deutsche Bahn AG sinnigerweise in andere Projekte gesteckt wo der Mehrwert erheblich höher gewesen wäre als vielleicht 5 Minunten Zeitgewinn....aber der Drops ist gelutscht.
Schau - genau das ist mein Ansatz.
Ich will dies ´mal ganz vereinfacht darstellen - nehmen wir einmal als Beispiel die Stromtrassen. Man plant von Punkt A über Strecke B nach Punkt C so eine Trasse verlaufen zu lassen. Mehr muss man erst einmal nicht planen. Dann geht man auf die Anlieger der betroffenen Regionen zu und sagt - passt auf, hier wird gebaut und so stellen wir uns dies vor.
Dann können die betroffenen Anlieger sagen - ok - baut ODER sagen - Moment, so nicht. Wenn ihr bauen wollte, dann bitte und jener und diieser Maßgabe. Dann schaut man sich an ob dies technisch machbar ist und dies wird dann bei der dann konktetisierten Planung eingearbeitet oder wenn eben technisch nicht machbar, muss eine andere Lösung her.
Dies kann dann eben dazu führen, dass man die Stromtrassen nicht mehr oberirdisch führt, sondern unterirdisch verlegt - kostet dann halt mehr Geld.
Oder eine Deutsche Bahn AG sagt - wir lassen auf der rheintalstrecke pro Tag 100 Güterzüge fahren. Dann können die Anlieger die Lärmbelastung einwenden (und dazu braucht man dann nicht hunderte von Gutachten) und dann muss eine Deutsche Bahn AG eben zum Ergebnis kommen entsprechende Lärmschutzmaßnahmen (also Lämrschutzwände) zu bauen - kostet halt wieder.
Dann kann aber kein Anlieger kommen und sagen - Momant, diese Lärmschutzwand verschandelt mein Sichtfeld - entweder er will Lärmschutz oder er will Sichtfeld - also muss er sich entscheiden und im Zweifelsdalle entscheidet dann, nach demokratischen Grundsätzen, die Mehrheit und eine Minderheit hat sich zu fügen.
Man braucht dazu also nicht Jahrzehntelang Gerichte beschäftigen - man kann dies auf demokratische Weise lösen - würde also am Ende dazu führen, dass in einer Gemeinde A man ggf. darüber abstimmen lässt.
So funktioniert im Grunde Demokratie.
[QUOTE=BlackForrester;9785062]Richtig - und dadurch funktioniert der Laden eben nimmer-
Es gibt aber immer nur bei "Neubaugebieten" Bebauungspläne.
Beim "Altbestand" ist es meist schlichtweg unmöglich im Nachgang B-Pläne aufzustellen,
weil durch die vielen , über die Jahre hinweg, genehmigten Bauten und Nutzungen
die rechtlichen Vorgaben für einen B-Plan nicht mehr eingehalten werden können.
S21 kann man nicht zusammenhanglos sehen.
Stuttgart hat dadurch später einen kompletten neuen Stadtteil. Die „Nebeneffekte“ sind da mit zu berücksichtigen.
Und, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, auch da sind Nebeneffekte mit zu berücksichtigen.
Beim Lärmschutz ziehen sich die jeweiligen Infrastruktur-Hersteller auf das gesetzlich Notwendige zurück.
Dies bedeutet nun mal 100derte von Gutachten.
Wenn sie es nicht täten würden würde Jeder der meint lärmbelästigt zu werden
eine Lärmwand auf Staatskosten fordern, diese aber durchsichtig usw.
Weil der Nachbar eine bekommen hat , stände ihm ja auch eine zu……..
Da will der Staat dann wieder nur „Gerechtigkeit,
d.h. nur wem wirklich was zusteht, soll was erhalten.
Da aber bei solchen Dingen es auch wieder um "Eigentumsrechte geht,
bleibt wiederum nur eine „Vereinfachung“ mit Einschränkung der bisherigen Rechte übrig.
Dies ist politisch aber nur schwer durchsetzbar,
weil es dann im Vorfeld die entspr. Klagen gibt, bis zum BVG.
Das ist nun mal ein Problem, wenn man als Politiker ein Gutmensch (d.h. gut sein will ohne Hirn und Verstand) ist
und um wiedergewählt zu werden, im Bereich "Rechte" dem Bürger entgegen kommt.
Dies fällt Einen und vor allem der Allgemeinheit Jahre später auf die Füsse.
[QUOTE=Larry Plotter;9785496] Was verstehst Du unter "Altbestand"?
Mein Haus ist jetzt 67 Jahre alt - und ja, da gibt es eine Art "Bebaugungsplan" - da ist das Baufenster auf dem Grundstücl festgelegt, die Sichtfenster und die maximale Bauhöhe - also eine Art Bebauungsplan "light" undi ich glaube nun nicht, dass in einem Behördendeutschland mein Dorf da eine Ausnahme wäre.
Wir reden hier ja nicht von über jahrhundert gewachsenen Orts- oder Stadtkernen - da wäre es tatsächlich tricky - dort wird in der Regel aber dann auch kein Hochhaus genehmigt.
[QUOTE=Larry Plotter;9785496] Das ist wieder eine typsich deutsche Unsitte - ein Gutachten über ein Gutachten für ein Gutachten eines Gutachens und so weiter und dann wundert man sich, dass nix geht und man nicht in die Puschen.
Wie ich sagte - reden mit den Anwohnern / Anliegern - und am Ende kann auch stehen, wenn mehr gebaut werden sollte als notwendig, dann müssen sich die Anlwohner / Anlieger eben an den zusätzlich Kosten beteiligen - wo wäre da das Problem?
[QUOTE=Larry Plotter;9785496] Da wir ja nicht von Enteignung reden greift das Eigentumsrecht erst einmal nicht - Dein Eigentum bleibt ja Dein Eigentum und ja - die Maxime muss lauten - es wird gebaut und dann werden eben die Anlieger mit ins Boot geholt und diese können dann ihre "Wünsche" äußern um die Auswirkungen des Baus zu minimieren und wenn möglich, wird dies dann umgesetzt.
Herrscht unter den Anliegern Uneinigkeit - dann stellt man dies zur Abstimmung und dann greift ein grunddemokratischer Prozeß - ist die Mehrheit dafür kann gebaut werden und da sei Dir sicher - in weit über 90% der Fälle würde dies zu einer erheblichen Beschleuinigung führen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)