+ Auf Thema antworten
Seite 12 von 13 ErsteErste ... 2 8 9 10 11 12 13 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 111 bis 120 von 130

Thema: Bahntrasse München - Berlin - für Güterzüge nicht geeignet

  1. #111
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.382

    Standard AW: Bahntrasse Müchen - Berlin - für Güterzüge nicht geeignet

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ja, aber genau deswegen sind die Grundstücke billig. Das wird aber gerne "vergessen"
    Vergessen - oder man spekuliert darauf die zu erwartenden "Nachteile" verhindern zu können und damit zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.

  2. #112
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
    Registriert seit
    28.02.2015
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    71.699

    Standard AW: Bahntrasse Müchen - Berlin - für Güterzüge nicht geeignet

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Vergessen - oder man spekuliert darauf die zu erwartenden "Nachteile" verhindern zu können und damit zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.
    Ja natürlich, deswegen ja "vergessen" in Anführungszeichen

  3. #113
    Mitglied Benutzerbild von ich58
    Registriert seit
    08.09.2014
    Ort
    Unterwegs
    Beiträge
    9.735

    Standard AW: Bahntrasse Müchen - Berlin - für Güterzüge nicht geeignet

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Dabei gibt es längst durchsichtige Lärmschutzwände. Sind aber natürlich teurer.
    Aber besser als eine Tieflage, da bei Havarien keiner hinkommt. nicht nur bei Gefahrgut, auch wenn die DB mal wieder einen ICE mit Ofenheizung testet sollte man das sinkende Schiff verlassen.

  4. #114
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
    Registriert seit
    28.02.2015
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    71.699

    Standard AW: Bahntrasse Müchen - Berlin - für Güterzüge nicht geeignet

    Zitat Zitat von ich58 Beitrag anzeigen
    Aber besser als eine Tieflage, da bei Havarien keiner hinkommt. nicht nur bei Gefahrgut, auch wenn die DB mal wieder einen ICE mit Ofenheizung testet sollte man das sinkende Schiff verlassen.
    Stimmt

  5. #115
    Mitglied
    Registriert seit
    16.08.2017
    Beiträge
    8.367

    Standard AW: Bahntrasse Müchen - Berlin - für Güterzüge nicht geeignet

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Genau dies kann man aber - wenn man denn will - unterbinden, indem man eben nur den "Anliegern" ein Mitspracherecht zugesteht und auch hier nmuss dann gelten - das Einzelinteresse muss hier dem Gesamtinteresse zurückstehen. Was ich fdamit sagen will - wenn man sich als Beispiel auf eine Lärmschutzwand einigt und dann Einer sagt, nöö, da wird meine Sicht eingeschränkt - dann muss dieses Einzelteresse nicht zählen

    Dies hätte auch noch den Vorteil - hört man auf die Anlieger - das teure "Bauirrtümer" (und damit Kosten) vermieden werden könnten, weil etwas - was auf dem Papier ganz schön aussieht - so im Grunde nicht zu machen ist.


    Sicher ist Tunnelbau nicht Tunnelbau - ich muss des jetzt aus dem Kopf machen.
    In 2010 wurde - sofern mich meine Erinnerung nicht trügt - für einen Meter Tunnel ein Kostenrahmen von 16 - 17 000 € den Meter angegeben, welche ein Meter Tunnel immer kosten wird - je nach Tunnelbauart, Tunnengröße, Beschaffenheit des Untergrundes, Ausstattung etc. wird es ggf. teurer, billiger wurde es nicht.
    Auf den Kilometer gerechnet also 160 - 170 Mio. "Grundkosten" - macht bei 55 Kilometer Tunnel im besten Falle also um die 9 Mrd. €. Wie die Deutsche Bahn AG dies um de facot 1/3 der Kosten darstellen wollte wird wohl ewig das Geheimnis der Deutschen Bahn AG bleiben.

    Zur Thematik Anhydrit - wir haben im Ländle zwei drastische Beispiele, dass die Thematik scheinbar doch nicht so beherrschbar ist. Engelburgtunnel und A81 bei Oberdorf. Der Engelbergtunnel wie das Autobahnteilstück der A81 bei Obernddorf sind sozusagen "Dauersanierungsbaustellen" - im Falle des nicht einmal 20 Jahre alten Engelbergtunnels mussten bis heute weitaus mehr als 500 Mio. aufgewendet werden.

    Der Hinweis auf das Stuttgarter Tunnelnetz der S- bzw. Stadtbahnen passt auch nicht - mein Kenntnisstand ist, dass diese Tunnel eben nicht durch problematisch Erdschichten führen.
    1) ist machbar, aber...
    Das Grundgesetz garantiert die Eigentumsrechte und damit auch zu einem gewissen Teil einen situationsbedingten Bestandsschutz.
    Dieser wäre erst mal politisch über neue Gesetze einzuschränken. Mit Politikern, welche selber kaum noch Kompromisse machen wollen, ist sowas echt schwierig bis nicht machbar.


    2) Beim mir bekannten Ursprungskonzept gab es nur 3 Durchstiche.
    einen jeweils da wo die Tunnelbohrmaschine anfing bzw. am Ende des Tunnels
    und im Bereich des HBF.
    Durch die übernommenen Forderungen aus der Schlichtung sollen es nun wesentlich mehr Durchstiche sein.
    Dieser Mehraufwand kommt jetzt noch dazu.

    Desweiteren hängt der Hauptaufwand beim einem Tunnel von der Konsistenz des Erdreiches ab.
    Trifft man viel Fels z.B. an, kommen Tunnelbohrmaschinen nicht sehr schnell voran und
    die Bohrköpfe verschleissen sehr schnell.
    Ist das Erdreich ideal für die Bohrköpfe der Tunnelbohrmaschine
    kommt man zum einen sehr schnell voran und
    zum anderen muss man nicht dauernd die extrem teuren Bohrköpfe austauschen.
    Also kann es alleine aus der Rahmenbedingung Erdreich extreme Kostenunterschiede geben.


    Bin mit der Gesamtsituation Stuttgart nicht so vertraut,
    nur
    wenn über die Gipsschichten geschrieben wird
    (und dieser Gips typisch für den Stuttgarter Untergrund ist),
    das sie zur Hangoberfläche einen Abstand von 15-20 m haben und teilweise auch bis zu 80 m
    (Geologie21)
    und
    gleichzeitig über die unterirdischen S-Bahnstrecken , welche in den 70er Jahren gebaut wurden
    Angaben zur Tunnelüberdeckung (Tunnelsohle liegt also noch tiefer) von 17 bis 80 m gemacht werden (wiki),
    dann wirft dies Fragen auf.

  6. #116
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.382

    Standard AW: Bahntrasse Müchen - Berlin - für Güterzüge nicht geeignet

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    ist machbar, aber...
    Das Grundgesetz garantiert die Eigentumsrechte und damit auch zu einem gewissen Teil einen situationsbedingten Bestandsschutz.
    Dieser wäre erst mal politisch über neue Gesetze einzuschränken. Mit Politikern, welche selber kaum noch Kompromisse machen wollen, ist sowas echt schwierig bis nicht machbar.
    Wo wollte ich nun erst einmal in den Eigentumsrechte eingreifen? Mitsprecherecht ist doch kein Eingriff in das Eigentumsrecht und am Ende - und so funktioniert nur einmal eine Demokratie - entscheidet eine Mehrheit.

  7. #117
    Mitglied
    Registriert seit
    16.08.2017
    Beiträge
    8.367

    Standard AW: Bahntrasse Müchen - Berlin - für Güterzüge nicht geeignet

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Wo wollte ich nun erst einmal in den Eigentumsrechte eingreifen? Mitsprecherecht ist doch kein Eingriff in das Eigentumsrecht und am Ende - und so funktioniert nur einmal eine Demokratie - entscheidet eine Mehrheit.

    Die jetzigen Gesetze gehen zum grossen Teil über die "Eigentumsrechte".

    Ich hatte das Beispiel Hochhaus in Frankfurt am Main gebracht.

    Die Abstandsflächenreglung,
    d.h. 25 Grad-Radius ergibt den Kreis der Betroffenen, ist in gewissen Massen ein Bestandsschutz und ein Eigentumsschutz.
    Durch einen Wolkenkratzer und den damit verbundenen Verkehre usw.
    könnte sich die Situation für die Anreiner verschlechtern..........d.h. Entwertung.
    Demzufolge die obige Reglung und notwendige Zustimmung.

    Andererseits, wie willst Du in solchem Falle Jemanden "entschädigen" der keinen Kompromiss will.


    Auch S21 ist wiederum ein tolles Beispiel. Die Gegner waren auf Verhinderung aus,
    zumal ja es nur um zwei Sachen ging
    S21 ja oder nein, bei Beibehaltung des alten Bahnhofes.
    Nun hat der Schlichter "blöder Weise" einen Kompromiss gefunden,
    den eigentlich KEINER haben wollte.
    So was ist an sich ein "guter" Kompromiss
    aber der funktionierte in diesem besonderen Falle nur,
    weil die DB eigentlich hätte bauen dürfen.
    Das Vorhaben war schon durch alle möglichen gerichtlichen Instanzen rechtlich soweit abgesichert,
    das eine Verhinderung unmöglich war.
    Demzufolge konnte die DBum des lieben"Friedenswillen"
    den Gegner einen Schritt entgegen kommen konnte (aber eben nicht den ganzen Weg).

    Heisst als allgemeines Fazit,
    Dein Vorschlag funktioniert nur bei einen Eingriff in Bestandsrechte.


    Was Du ändern könntest, wäre die Einschränkung des Mitspracherechte der "Träger öffentlicher Belange".
    Nur die Gutmenschen werden dann andere Möglichkeiten zum Klagen finden.
    Das Problem ist eher grundsätzlicher Art.
    Da die Politik auf "umfassende Gerechtigkeit achtet" werden die Gesetze zu kompliziert
    und damit ergeben sich noch mehr Möglichkeiten einzuhacken.

  8. #118
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.382

    Standard AW: Bahntrasse Müchen - Berlin - für Güterzüge nicht geeignet

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Die jetzigen Gesetze gehen zum grossen Teil über die "Eigentumsrechte".
    Richtig - und dadurch funktioniert der Laden eben nimmer-

    [QUOTE=Larry Plotter;9785020]
    Ich hatte das Beispiel Hochhaus in Frankfurt am Main gebracht.

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Die Abstandsflächenreglung, d.h. 25 Grad-Radius ergibt den Kreis der Betroffenen, ist in gewissen Massen ein Bestandsschutz und ein Eigentumsschutz.
    Durch einen Wolkenkratzer und den damit verbundenen Verkehre usw. könnte sich die Situation für die Anreiner verschlechtern..........d.h. Entwertung. Demzufolge die obige Reglung und notwendige Zustimmung.

    Andererseits, wie willst Du in solchem Falle Jemanden "entschädigen" der keinen Kompromiss will.
    In der Regel gibt es in Deutschland ja Bebauungspläne, wo geregelt ist wie man wo bauen kann und darf und welche vorgaben eingehalten werden müssen. So lange dieser Bebauungsplan dann eingehalten wird sehe ich das Problem nicht. Ändert man dann einen Bebauungsplan bzw. will diesen ändern haben die betroffenen Anlieger natürlich ein entsprechends Widerspruchsrecht...dies kann und darf aber nicht so weit führen, dass einige Wenige diese Änderung verhindern können.
    Hier muss dann wieder die Maxime gelten - Gemeinwohl geht vor Einzelwohl und wenn die Mehrheit am Ende gegen solch eine Bebauungsplänänderung nichts hat, dann muss ich eine Minderheit fügen - das nennt sich Demokratie.

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Auch S21 ist wiederum ein tolles Beispiel. Die Gegner waren auf Verhinderung aus, zumal ja es nur um zwei Sachen ging - S21 ja oder nein, bei Beibehaltung des alten Bahnhofes.
    Nun hat der Schlichter "blöder Weise" einen Kompromiss gefunden, den eigentlich KEINER haben wollte.
    So was ist an sich ein "guter" Kompromiss aber der funktionierte in diesem besonderen Falle nur, weil die DB eigentlich hätte bauen dürfen.
    Das Vorhaben war schon durch alle möglichen gerichtlichen Instanzen rechtlich soweit abgesichert, das eine Verhinderung unmöglich war.
    Demzufolge konnte die DBum des lieben"Friedenswillen" den Gegner einen Schritt entgegen kommen konnte (aber eben nicht den ganzen Weg)

    Heisst als allgemeines Fazit,
    Dein Vorschlag funktioniert nur bei einen Eingriff in Bestandsrechte.
    Vorab .- richtige ist dass die Deutsche Bahn AG Baurecht besessen hat und nur die Deutsche Bahn AG hätten sagen können - wir bauen oder wir bauen eben nicht. Die ganze Geschichte dass Stgt21 hätte irgendwie von irgendwem verhindert werden können ist nicht mehr als nicht weniger als Placebopolitik und im Grunde war auch die Schlichtung absolut sinnfrei. Die Entscheidung lag einzig und alleine bei der Deutschen Bahn AG.
    Ich bin Gegner des Projektes, weil es für mich nicht vermittelbar war und ist, dass man - und so meine aktuelle Schätzung - am Ende wohl bei um die 15 Mrd. € an Baukosten liegen wird - für EINEN Bahnhof und die Folgekosten, infolge des problematischen Untergrundes nicht abzusehen sind und im einem Worst Case-Szenario man ein Faß ohne Boden geschaffen hat.
    Dieses Geld hätte eine Deutsche Bahn AG sinnigerweise in andere Projekte gesteckt wo der Mehrwert erheblich höher gewesen wäre als vielleicht 5 Minunten Zeitgewinn....aber der Drops ist gelutscht.

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Was Du ändern könntest, wäre die Einschränkung des Mitspracherechte der "Träger öffentlicher Belange".
    Nur die Gutmenschen werden dann andere Möglichkeiten zum Klagen finden.
    Das Problem ist eher grundsätzlicher Art.
    Da die Politik auf "umfassende Gerechtigkeit achtet" werden die Gesetze zu kompliziert und damit ergeben sich noch mehr Möglichkeiten einzuhacken.
    Schau - genau das ist mein Ansatz.
    Ich will dies ´mal ganz vereinfacht darstellen - nehmen wir einmal als Beispiel die Stromtrassen. Man plant von Punkt A über Strecke B nach Punkt C so eine Trasse verlaufen zu lassen. Mehr muss man erst einmal nicht planen. Dann geht man auf die Anlieger der betroffenen Regionen zu und sagt - passt auf, hier wird gebaut und so stellen wir uns dies vor.
    Dann können die betroffenen Anlieger sagen - ok - baut ODER sagen - Moment, so nicht. Wenn ihr bauen wollte, dann bitte und jener und diieser Maßgabe. Dann schaut man sich an ob dies technisch machbar ist und dies wird dann bei der dann konktetisierten Planung eingearbeitet oder wenn eben technisch nicht machbar, muss eine andere Lösung her.
    Dies kann dann eben dazu führen, dass man die Stromtrassen nicht mehr oberirdisch führt, sondern unterirdisch verlegt - kostet dann halt mehr Geld.

    Oder eine Deutsche Bahn AG sagt - wir lassen auf der rheintalstrecke pro Tag 100 Güterzüge fahren. Dann können die Anlieger die Lärmbelastung einwenden (und dazu braucht man dann nicht hunderte von Gutachten) und dann muss eine Deutsche Bahn AG eben zum Ergebnis kommen entsprechende Lärmschutzmaßnahmen (also Lämrschutzwände) zu bauen - kostet halt wieder.
    Dann kann aber kein Anlieger kommen und sagen - Momant, diese Lärmschutzwand verschandelt mein Sichtfeld - entweder er will Lärmschutz oder er will Sichtfeld - also muss er sich entscheiden und im Zweifelsdalle entscheidet dann, nach demokratischen Grundsätzen, die Mehrheit und eine Minderheit hat sich zu fügen.

    Man braucht dazu also nicht Jahrzehntelang Gerichte beschäftigen - man kann dies auf demokratische Weise lösen - würde also am Ende dazu führen, dass in einer Gemeinde A man ggf. darüber abstimmen lässt.

    So funktioniert im Grunde Demokratie.

  9. #119
    Mitglied
    Registriert seit
    16.08.2017
    Beiträge
    8.367

    Standard AW: Bahntrasse Müchen - Berlin - für Güterzüge nicht geeignet

    [QUOTE=BlackForrester;9785062]Richtig - und dadurch funktioniert der Laden eben nimmer-

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Ich hatte das Beispiel Hochhaus in Frankfurt am Main gebracht.


    In der Regel gibt es in Deutschland ja Bebauungspläne, wo geregelt ist wie man wo bauen kann und darf und welche vorgaben eingehalten werden müssen. So lange dieser Bebauungsplan dann eingehalten wird sehe ich das Problem nicht. Ändert man dann einen Bebauungsplan bzw. will diesen ändern haben die betroffenen Anlieger natürlich ein entsprechends Widerspruchsrecht...dies kann und darf aber nicht so weit führen, dass einige Wenige diese Änderung verhindern können.
    Hier muss dann wieder die Maxime gelten - Gemeinwohl geht vor Einzelwohl und wenn die Mehrheit am Ende gegen solch eine Bebauungsplänänderung nichts hat, dann muss ich eine Minderheit fügen - das nennt sich Demokratie.


    Vorab .- richtige ist dass die Deutsche Bahn AG Baurecht besessen hat und nur die Deutsche Bahn AG hätten sagen können - wir bauen oder wir bauen eben nicht. Die ganze Geschichte dass Stgt21 hätte irgendwie von irgendwem verhindert werden können ist nicht mehr als nicht weniger als Placebopolitik und im Grunde war auch die Schlichtung absolut sinnfrei. Die Entscheidung lag einzig und alleine bei der Deutschen Bahn AG.
    Ich bin Gegner des Projektes, weil es für mich nicht vermittelbar war und ist, dass man - und so meine aktuelle Schätzung - am Ende wohl bei um die 15 Mrd. € an Baukosten liegen wird - für EINEN Bahnhof und die Folgekosten, infolge des problematischen Untergrundes nicht abzusehen sind und im einem Worst Case-Szenario man ein Faß ohne Boden geschaffen hat.
    Dieses Geld hätte eine Deutsche Bahn AG sinnigerweise in andere Projekte gesteckt wo der Mehrwert erheblich höher gewesen wäre als vielleicht 5 Minunten Zeitgewinn....aber der Drops ist gelutscht.


    Schau - genau das ist mein Ansatz.
    Ich will dies ´mal ganz vereinfacht darstellen - nehmen wir einmal als Beispiel die Stromtrassen. Man plant von Punkt A über Strecke B nach Punkt C so eine Trasse verlaufen zu lassen. Mehr muss man erst einmal nicht planen. Dann geht man auf die Anlieger der betroffenen Regionen zu und sagt - passt auf, hier wird gebaut und so stellen wir uns dies vor.
    Dann können die betroffenen Anlieger sagen - ok - baut ODER sagen - Moment, so nicht. Wenn ihr bauen wollte, dann bitte und jener und diieser Maßgabe. Dann schaut man sich an ob dies technisch machbar ist und dies wird dann bei der dann konktetisierten Planung eingearbeitet oder wenn eben technisch nicht machbar, muss eine andere Lösung her.
    Dies kann dann eben dazu führen, dass man die Stromtrassen nicht mehr oberirdisch führt, sondern unterirdisch verlegt - kostet dann halt mehr Geld.

    Oder eine Deutsche Bahn AG sagt - wir lassen auf der rheintalstrecke pro Tag 100 Güterzüge fahren. Dann können die Anlieger die Lärmbelastung einwenden (und dazu braucht man dann nicht hunderte von Gutachten) und dann muss eine Deutsche Bahn AG eben zum Ergebnis kommen entsprechende Lärmschutzmaßnahmen (also Lämrschutzwände) zu bauen - kostet halt wieder.
    Dann kann aber kein Anlieger kommen und sagen - Momant, diese Lärmschutzwand verschandelt mein Sichtfeld - entweder er will Lärmschutz oder er will Sichtfeld - also muss er sich entscheiden und im Zweifelsdalle entscheidet dann, nach demokratischen Grundsätzen, die Mehrheit und eine Minderheit hat sich zu fügen.

    Man braucht dazu also nicht Jahrzehntelang Gerichte beschäftigen - man kann dies auf demokratische Weise lösen - würde also am Ende dazu führen, dass in einer Gemeinde A man ggf. darüber abstimmen lässt.

    So funktioniert im Grunde Demokratie.


    Es gibt aber immer nur bei "Neubaugebieten" Bebauungspläne.
    Beim "Altbestand" ist es meist schlichtweg unmöglich im Nachgang B-Pläne aufzustellen,
    weil durch die vielen , über die Jahre hinweg, genehmigten Bauten und Nutzungen
    die rechtlichen Vorgaben für einen B-Plan nicht mehr eingehalten werden können.




    S21 kann man nicht zusammenhanglos sehen.
    Stuttgart hat dadurch später einen kompletten neuen Stadtteil. Die „Nebeneffekte“ sind da mit zu berücksichtigen.



    Und, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, auch da sind Nebeneffekte mit zu berücksichtigen.
    Beim Lärmschutz ziehen sich die jeweiligen Infrastruktur-Hersteller auf das gesetzlich Notwendige zurück.
    Dies bedeutet nun mal 100derte von Gutachten.
    Wenn sie es nicht täten würden würde Jeder der meint lärmbelästigt zu werden
    eine Lärmwand auf Staatskosten fordern, diese aber durchsichtig usw.
    Weil der Nachbar eine bekommen hat , stände ihm ja auch eine zu……..
    Da will der Staat dann wieder nur „Gerechtigkeit,
    d.h. nur wem wirklich was zusteht, soll was erhalten.

    Da aber bei solchen Dingen es auch wieder um "Eigentumsrechte geht,
    bleibt wiederum nur eine „Vereinfachung“ mit Einschränkung der bisherigen Rechte übrig.
    Dies ist politisch aber nur schwer durchsetzbar,
    weil es dann im Vorfeld die entspr. Klagen gibt, bis zum BVG.
    Das ist nun mal ein Problem, wenn man als Politiker ein Gutmensch (d.h. gut sein will ohne Hirn und Verstand) ist
    und um wiedergewählt zu werden, im Bereich "Rechte" dem Bürger entgegen kommt.
    Dies fällt Einen und vor allem der Allgemeinheit Jahre später auf die Füsse.

  10. #120
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.382

    Standard AW: Bahntrasse Müchen - Berlin - für Güterzüge nicht geeignet

    [QUOTE=Larry Plotter;9785496]
    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Es gibt aber immer nur bei "Neubaugebieten" Bebauungspläne.
    Beim "Altbestand" ist es meist schlichtweg unmöglich im Nachgang B-Pläne aufzustellen,
    weil durch die vielen , über die Jahre hinweg, genehmigten Bauten und Nutzungen
    die rechtlichen Vorgaben für einen B-Plan nicht mehr eingehalten werden können.
    Was verstehst Du unter "Altbestand"?
    Mein Haus ist jetzt 67 Jahre alt - und ja, da gibt es eine Art "Bebaugungsplan" - da ist das Baufenster auf dem Grundstücl festgelegt, die Sichtfenster und die maximale Bauhöhe - also eine Art Bebauungsplan "light" undi ich glaube nun nicht, dass in einem Behördendeutschland mein Dorf da eine Ausnahme wäre.

    Wir reden hier ja nicht von über jahrhundert gewachsenen Orts- oder Stadtkernen - da wäre es tatsächlich tricky - dort wird in der Regel aber dann auch kein Hochhaus genehmigt.

    [QUOTE=Larry Plotter;9785496]
    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Und, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, auch da sind Nebeneffekte mit zu berücksichtigen.
    Beim Lärmschutz ziehen sich die jeweiligen Infrastruktur-Hersteller auf das gesetzlich Notwendige zurück.
    Dies bedeutet nun mal 100derte von Gutachten.
    Wenn sie es nicht täten würden würde Jeder der meint lärmbelästigt zu werden eine Lärmwand auf Staatskosten fordern, diese aber durchsichtig usw.
    Weil der Nachbar eine bekommen hat , stände ihm ja auch eine zu……..
    Da will der Staat dann wieder nur „Gerechtigkeit, d.h. nur wem wirklich was zusteht, soll was erhalten.
    Das ist wieder eine typsich deutsche Unsitte - ein Gutachten über ein Gutachten für ein Gutachten eines Gutachens und so weiter und dann wundert man sich, dass nix geht und man nicht in die Puschen.
    Wie ich sagte - reden mit den Anwohnern / Anliegern - und am Ende kann auch stehen, wenn mehr gebaut werden sollte als notwendig, dann müssen sich die Anlwohner / Anlieger eben an den zusätzlich Kosten beteiligen - wo wäre da das Problem?

    [QUOTE=Larry Plotter;9785496]
    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Da aber bei solchen Dingen es auch wieder um "Eigentumsrechte geht, bleibt wiederum nur eine „Vereinfachung“ mit Einschränkung der bisherigen Rechte übrig.
    Dies ist politisch aber nur schwer durchsetzbar, weil es dann im Vorfeld die entspr. Klagen gibt, bis zum BVG.
    Das ist nun mal ein Problem, wenn man als Politiker ein Gutmensch (d.h. gut sein will ohne Hirn und Verstand) ist und um wiedergewählt zu werden, im Bereich "Rechte" dem Bürger entgegen kommt.
    Dies fällt Einen und vor allem der Allgemeinheit Jahre später auf die Füsse.
    Da wir ja nicht von Enteignung reden greift das Eigentumsrecht erst einmal nicht - Dein Eigentum bleibt ja Dein Eigentum und ja - die Maxime muss lauten - es wird gebaut und dann werden eben die Anlieger mit ins Boot geholt und diese können dann ihre "Wünsche" äußern um die Auswirkungen des Baus zu minimieren und wenn möglich, wird dies dann umgesetzt.
    Herrscht unter den Anliegern Uneinigkeit - dann stellt man dies zur Abstimmung und dann greift ein grunddemokratischer Prozeß - ist die Mehrheit dafür kann gebaut werden und da sei Dir sicher - in weit über 90% der Fälle würde dies zu einer erheblichen Beschleuinigung führen.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. 75% der Abiturienten nicht für die Uni geeignet
    Von Gärtner im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 317
    Letzter Beitrag: 25.09.2016, 09:39
  2. Lichterkette von München nach Berlin gescheitert
    Von Jodlerkönig im Forum Deutschland
    Antworten: 136
    Letzter Beitrag: 21.12.2015, 15:54
  3. Frauen sind für Politik nicht geeignet, Emanzipation degradiert die Frauen
    Von fatalist im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 81
    Letzter Beitrag: 03.01.2014, 14:56
  4. 1000 Berliner Siebtklässler nicht fürs Gymnasium geeignet!
    Von Houseworker im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 69
    Letzter Beitrag: 09.02.2012, 14:45
  5. Berufswahl - Zum Lehrer nicht geeignet
    Von SAMURAI im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 76
    Letzter Beitrag: 16.10.2007, 19:37

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben