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Thema: Bundesregierung einig beim Passentzug für IS-Kämpfer

  1. #11
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    Standard AW: Bundesregierung einig beim Passentzug für IS-Kämpfer

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Den jibbet tatscählich noch und der ist doch genau für solche Personenkreise eingerichtet worden.
    Tatsächlich. Ich dachte die hätten den mit dem letzten Verfahren gegen den Bosnier (oder Serben) mit eingestampft. Aber egal - schau dir an wer aktuell Vorsitzender ist.

  2. #12
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Bundesregierung einig beim Passentzug für IS-Kämpfer

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Den jibbet tatscählich noch und der ist doch genau für solche Personenkreise eingerichtet worden.
    Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wird bspw. von den USA weder respektiert, noch anerkannt...warum wohl ?
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  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Bundesregierung einig beim Passentzug für IS-Kämpfer

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Den jibbet tatscählich noch und der ist doch genau für solche Personenkreise eingerichtet worden.
    Aber doch nicht für IS-Kämpfer!

  4. #14
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    Standard AW: Bundesregierung einig beim Passentzug für IS-Kämpfer

    Voraussetzung ist, dass sie eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen und volljährig sind.

    Nun, da wird uns von unerwarteter Seite geholfen. Einige islamische Länder haben Staatsbürgerschaftgesetze angenommen nach israelischem Muster. So ist jeder der mütterlicherseits von Marokkanern abstammt marokkanischer Staatsbürger, auch wenn diese mütterliche Linie schon Generationen im Ausland wohnt.

    2004 Wurde dazu das 'Moudawana' Familiengesetz angenommen. IS-Kämpfern marokkanischer Herkunft kann man also ruhig die deutsche Staatsbürgerschaft entnehmen ohne gegen VN-Resolutionen zu verstoßen. Wer eine Mutter marokkanischen Ursprungs hat, ist also auch ohne diese Zugehörigkeit zu beantragen sowieso marokkanischer Staatsbürger. Egal ob er einen marokkanischen Pass besitzt oder nicht. Die ursprüngliche Absicht war natürlich eine andere. So kann der Staat notfalls diese Nachkommen Steuern zahlen lassen oder Militärdienst leisten. Auch andere Länder haben solche Regelungen.

  5. #15
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Bundesregierung einig beim Passentzug für IS-Kämpfer

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Den jibbet tatscählich noch und der ist doch genau für solche Personenkreise eingerichtet worden.
    Aber doch nicht für IS-Kämpfer!
    Die Kopfabschneider IS-Kämpfer haben sich schließlich im Kampf gegen das böse, böse Assad-Regime verdient gemacht, das muss von deutscher Seite entsprechend gewürdigt werden...
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  6. #16
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    Standard AW: Bundesregierung einig beim Passentzug für IS-Kämpfer

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Aber doch nicht für IS-Kämpfer!
    Warum nicht?
    Dieser Gerichtshof wurde nicht eingerichtet um nur die "Oberen" abzuruteilen - sondern u.a. Verbrechen gegen die Menschlichkeitzu ahnden. und explizit ist da auch von "Milizionären" die Rede.

  7. #17
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    Standard AW: Bundesregierung einig beim Passentzug für IS-Kämpfer

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wird bspw. von den USA weder respektiert, noch anerkannt...warum wohl ?
    Das haben die USA mit den anderen "Welt"mächten China und Russland gemeinsam...also kein "Alleinstellungsmerkmal" der Yankees.

  8. #18
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    Standard AW: Bundesregierung einig beim Passentzug für IS-Kämpfer

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Tatsächlich. Ich dachte die hätten den mit dem letzten Verfahren gegen den Bosnier (oder Serben) mit eingestampft. Aber egal - schau dir an wer aktuell Vorsitzender ist.
    Bin ich zu faul zu - sag aber jetzt nicht ein Deutscher.

  9. #19
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Bundesregierung einig beim Passentzug für IS-Kämpfer

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Das haben die USA mit den anderen "Welt"mächten China und Russland gemeinsam...also kein "Alleinstellungsmerkmal" der Yankees.
    Will man so seine eigenen Kriegsverbrecher vom internat. Pranger fernhalten ?

    Da war doch was ?

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  10. #20
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    Standard AW: Bundesregierung einig beim Passentzug für IS-Kämpfer

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Aber doch nicht für IS-Kämpfer!
    Nachsatz:
    Das Römer Statut legt klare Voraussetzungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofes fest. Es gibt eine Reihe von Sicherungsvorschriften, die willkürlichen oder politisch motivierten Anklagen vorbeugen sollen, sowie zahlreiche Rechtsmittel dagegen. Wenn ein Staat das Statut ratifiziert, dann nimmt er die Zuständigkeit des Gerichtshofes für die im Statut angeführten Verbrechen an. Der Gerichtshof kann seine Jurisdiktion dann unter folgenden Bedingungen ausüben:

    - wenn eine oder mehrere betroffenen Parteien Vertragsstaat sind (erfüllt)
    - wenn der Angeklagte ein Staatsbürger eines Vertragsstaates ist (erfüllt)
    - wenn das Verbrechen auf dem Staatsgebiet eines Vertragstaates begangen wurde
    - oder wenn ein Staat, der dem Statut nicht als Vertragsstaat angehört, beschließt, die Zuständigkeit des Gerichtshofes für ein bestimmtes Verbrechen, das auf seinem Staatsgebiet stattgefunden hat oder durch einen seiner Staatsangehörigen verübt wurde, anzuerkennen. (da muss man halt mit den Irakern ´mal reden)

    Diese Voraussetzungen treffen jedoch nicht zu, wenn der Sicherheitsrat unter Berufung auf Kapitel VII der UNO-Charta eine bestimmte Situation an den Ankläger des Gerichtshofes überweist.

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