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Thema: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

  1. #81
    Mitohneglied
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von Kikumon Beitrag anzeigen
    Das würde unserer Botschaft dort nur wieder eine neue Heulsuse bescheren!
    Aus rein kostentechnischen Gründen gebe ich dir völlig recht. Ist das Problem mit diesen ganzen Konvertitten. Am Ende heulen und flennen sie, wollen auf Staatskosten wieder zurück, wenn ihnen die Gesetze der Scharia einen Strich durch die romantische 1001 Nacht gemacht haben. Blöde Suppenhühner.






  2. #82
    Mitglied Benutzerbild von Kikumon
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von Deschawüh Beitrag anzeigen
    Blöde Suppenhühner.
    LOL

    Stimmt!


  3. #83
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ein Grundrecht steht als ÜBER einem anderen Grundrecht?
    Versteh ich nicht, bitte erklären.

    Weißt Du was mich dabei am Ende eh immer wieder amüsiert?
    Man legt so viel Wert auf seine Religionsfreiheit und Religionsausübung und sagt Dieses oder Jenes schreibt der Koran vor, deswegen habe ich nun das Recht darauf. [...] Scheinbar geht da die "Gläubigkeit" dann doch nicht so weit?
    Die moderne Religionsfreiheit erlaubt tatsächlich jedem Spinner, sich die Rosinen rauszupicken. Das führt dann zu "salafitischen Feministinnen" und ähnlichem Humbug.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  4. #84
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von Sven71 Beitrag anzeigen
    Siehe Neuseeland. Auch wenn ich das nicht wirklich in Erwägung ziehe und auf eine Wildwestordnung, in der jedes Kopftuch nach Belieben abgeknallt werden darf, keinen Wert lege. Aber die Idee, es bliebe grundsätzlich nichts anderes übrig, ist nun wieder staatshöriger Unsinn und stellt die Vision dessen, was von -jmw- zu erwarten wäre, insofern in Frage, als von ihm nicht viel zu erwarten ist. Denn er wartet auf den Staat. Und der wird ihm nicht liefern.
    1. Wer sagt, "es bliebe grundsätzlich nichts anderes übrig"?
    2. Was es bleibt grundsätzlich anderes übrig?

    Zum Beispiel sich darauf berufen, daß eine Universität gerade kein Raum zur verfassungsgemäß ungestörten Ausübung der Religion gem. Artikel 4 GG ist. Die Baubehörden genehmigen hierfür inzwischen bedenklich großzügig den Moscheenbau.
    Die Religionsausübung beschränkt sich aber nicht nur auf dafür vorgesehene Einrichtungen, sondern auch - in Grenzen - auf die Öffentlichkeit.

    Die übrigen Studenten wiederum haben z. B. ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wenn also schon Vollverschleierte im Hörsaal Platz nehmen, dann sehe ich nicht das Problem, sie beim Betreten der Uni jedesmal von Kopf bis Fuß zu filzen, damit schwarzes Witwentum eben nicht praktiziert werden kann. Oder eben die Vollverschleierung per Hausordnung generell zu verbieten, denn solche Hausordnungen gibt es auch in staatlichen Einrichtungen. Daß dem die meisten Studenten mit ihren naivadoleszent linken Reflexen selbst entgegenstehen, ist nochmal ein anderes Thema.
    Das Argument ist nicht grundsätzlich falsch, ich zweifle allerdings, ob die Statistik eine pauschale Gefährlichkeit zu unterstellen hergibt. Ich weiss auch nicht, wie man das gerichtsfest bestimmen sollte. Ideen?

    Das mit zwangsweisen invasiven Eingriffen solltest Du Dir dabei aber gut überlegen. Insbesondere wenn Politiker auf die Idee kommen, nachdem die Dämme in Richtung Rassengesetze schon gebrochen sind, auch "falsche" Ansichten als Geisteskrankheit zu identifizieren. In einem solchen Szenario bist Du Deine Eier ganz schnell los.
    Ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass ein Staat, der das eine tut, das andere täte, für vernachlässigbar. Mich wegen Verrücktheit wegzusperren traue ich eher der jetzigen Gesellschaft in einigen Jahren zu.

    (Klar, Macht wird missbraucht. Das spricht für ihre Kontrolle, Einhegung, Beschränkung - los werden wir sie nicht.)

    Die CAU wird hoffentlich keine Bomben legen. Ich sprach vom Schutz der Studenten und übrigens auch pars pro toto der CAU, wenn Du so willst, vor Bombenterror. Und für das Verhältnis Opfer zu Terrorist ist eben nicht die Verfassung da.
    Sie ist aber da für das Verhältnis von potentiellem Terroristen zum Staate.
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  5. #85
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Mohammedanertum und Arabertum sind nun mal zwei Paar Schuhe. Man hört ja durch einen Religionswechsel nicht auf, irgendwo geboren und aufgewachsen zu sein; anders ausgedrückt: Er kann ja die Vergangenheit nicht ändern.

    Zitat Zitat von Deschawüh Beitrag anzeigen
    Was interessiert mich, ob die mit der arabischen Kultur vertraut ist? Zum Konvertittentum scheint es jedenfalls gereicht zu haben. Typisch. Keine Ahnung von nichts, aber zum Islam konvertieren.
    Ab mit ihr in irgendein Drittweltkackloch, damit sie mal hautnah und richtig in Echtzeit, dass islamische Leben kennen lernt.
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  6. #86
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Versteh ich nicht, bitte erklären.
    Wenn Du Religionsfreiheit höher wertest als "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." idann ist dem doch so.

  7. #87
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Wenn Du Religionsfreiheit höher wertest als "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." idann ist dem doch so.
    Du beziehst Dich auf die "Angst vor Vermummten" von weiter oben? Wenn ja, die fällt, wie gesagt, m.E. nicht unter "freie Entfaltung" oder ein anderes Grundrecht.
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  8. #88
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Diese Konvertertitte will provozieren, stören, auffallen. Es geht dieser Sorte Weiber lediglich darum, möglichst umfangreich und langwierig mit von ihnen selber ganz bewusst und gezielt produzierten Problemen unsere Gesellschaft und Kultur zu unterwandern. Meiner Meinung nach auch eine Form des Terrorismus, halt ohne Tote, aber sehr effektiv. Nämlich die Zersetzung unserer Kultur von innen heraus, indem wir uns nur noch mit solchen Idioten beschäftigen. Die dürfte nach allen Regeln der Kunst eine islamische Gehirnwäsche durchlaufen haben. Keine normale und geistig gesunde Frau würde sich freiwillig einen Sack mit Sehschlitz überstülpen und damit durch die Gegend laufen, es sei denn sie verteilt Flyer und muss dafür ein bescheuertes Kostüm tragen. Erst recht nicht, wenn sie in einer freien, westlichen Gesellschaft aufgewachsen ist. Es sei denn, sie hat eine psychische Störung.
    Mir stellt sich in diesem Zusammenhang eigentlich nur noch die Frage, ob psychische Störungen ansteckend sind.
    Ich fürchte, ja. Sieht man daran, dass ausgerechnet so genante Feministinnen sich besonders ins Zeug werfen, wenn es darum geht genau diese Sorte Weiber auch noch zu unterstützen. Damit ist für mich klar belegt, dass gewisse Formen der Schizophrenie ansteckend sein müssen.






  9. #89
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Du beziehst Dich auf die "Angst vor Vermummten" von weiter oben? Wenn ja, die fällt, wie gesagt, m.E. nicht unter "freie Entfaltung" oder ein anderes Grundrecht.
    Angst hindert Dich aber Deiner freien Entfaltung - wenn Dein Puls nach oben geht, Du Schweißausbrüche bekomme, Dir unwohl wird und Du Dich nicht entziehen kann - wie würdest Du dies nennen.

    Wenn Du als Beispiel Platzangst hast - dann nimmst du eben keinen Aufzug, sondern die Treppe - diese Option hast Du aber im Falle eines Lehrsaales nicht.

  10. #90
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    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Angst hindert Dich aber Deiner freien Entfaltung - wenn Dein Puls nach oben geht, Du Schweißausbrüche bekomme, Dir unwohl wird und Du Dich nicht entziehen kann - wie würdest Du dies nennen.

    Wenn Du als Beispiel Platzangst hast - dann nimmst du eben keinen Aufzug, sondern die Treppe - diese Option hast Du aber im Falle eines Lehrsaales nicht.
    Es ist eben die Angst, die mich hindert, nicht der Staat, nicht meine Mitbürger. Dies im Gegensatz zur Frage des Burkaverbotes: Da ist es der Staat (in Form der Hochschule oder eines Gesetzes), der mich hindert. Hier greift also möglicherweise mein Grundrecht, dort nicht. Und eine Grundrecht, "keine Angst zu haben", gibt es ja auch nicht.
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