„Kampf gegen Rechts“
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BERLIN. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg hat ihre Gemeinden aufgerufen, bei der Wahl des Vorstands künftig die politische Gesinnung der Kandidaten zu überprüfen. Sollten Mitglieder bestimmten rechten oder rechtsextremen Organisationen angehören oder „menschenfeindliches Verhalten“ an den Tag legen, seien sie von der Wahl zur Leitung der Kirchengemeinde (Gemeindekirchenrat, Ältestenamt) ausgeschlossen.

Nach einem Beschluß der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) vom Dienstag fällt hierunter beispielsweise die Mitgliedschaft in der NPD, dem III. Weg oder in der Identitären Bewegung. Auch sogenannte Reichsbürger sind von dem Beschluß betroffen.

Kuchenbacken als Ausschlußkriterium

Um die Befähigung zum Ältestenamt zu verlieren, muß man laut einer Handreichung der Evangelischen Kirche jedoch nicht zwingend Mitglied in einer der Organisationen sein. Es reicht auch, diese zu unterstützen, beispielsweise „durch das Bereitstellen von privaten Veranstaltungsräumen, Kuchenbacken für Parteiveranstaltungen, Spenden, usw.“ Das bloße Mitlaufen bei einer Demonstration von Pegida oder einer „asylfeindlichen Initiative“ hingegen führt noch nicht zum Ausschluß von der Wahl.

Das gleiche gilt für die Mitgliedschaft in der AfD. Aus deren Wahlprogrammen lasse sich eine Verfolgung menschenfeindlicher Ziele nicht belegen. Anders sei dies bei Äußerungen von Entscheidungsträgern der Partei. Diese seien zum Teil als menschenfeindlich einzuordnen. Dennoch könne daraus nicht abgeleitet werden, daß die gesamte AfD menschenfeindliche Ziele verfolge. Daher seien ihre Mitglieder und Unterstützer nicht automatisch von der Wahl zum Ältestenamt ausgeschlossen.

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Kann mir mal einer erklären, wie man "menschenverachtendes Verhalten an den Tag legt", wenn man einer Partei oder Organisation angehört?

Was ist " ... menschenfeindlich ... "?

Wie sieht´s mit den Grundrechten aus?

z. B. Artikel 3 des Grundgesetz?

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(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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Sind die jetzt vollkommen verrückt geworden?
Die " ... politische Gesinnung überprüfen ... " !

" ... „gut dokumentieren“ ... "
heißt auch wohl nichts anderes als bespitzeln und denunzieren?

Weit haben wir es in der brd gebracht, daß wir wieder dort landen, wo wir nie landen wollten!