Zitat von
Chronos
Du hast es schon wieder nicht begriffen!
Pass auf, ich werde dir jetzt mal die Prinzipien dieser Typprüfung (die auch auf alle anderen EU-CE-Zulassungen zutrifft, wobei in einigen Fällen allerdings die Selbstdeklaration greift, aber das ist eine andere Geschichte).
Zu diesen gefälschten Kats:
1. Ein Fahrzeughersteller will für sein neues Modell die Zulassung beim Kraftfahrtbundesamt beantragen.
Zu diesem Zweck stellt er einen für die spätere Serie in allen relevanten Punkten verbindlichen Prototypen vor. Auch mit dem endgültigen Katalysator.
2. Das Kraftfahrtbundesamt prüft und erteilt bei positivem Ausgang aller Tests eine allgemeine Verkehrszulassung aus. Diese beinhaltet logischerweise auch die mit speziellen Codes und Markierungen versehenen wichtigen Teile wie Scheinwerfer, Auspuffe usw.
Dies setzt allerdings voraus, dass hinterher bis zum letzten vom Band rollenden Auto alle Teile genau der Ausführung entsprechen, wie sie auch am Prüfmuster vorlagen. Ganz genau hinsichtlich Material, Maßen, technischen Eigenschaften usw.
Kommt nun irgendein Schlaumeier auf die Idee, solche Teile preiswerter herzustellen und einzubauen, erlischt theoretisch die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs, weil das Teil nicht mehr dem vorgestellten Prüfmuster entspricht.
So, und nun zu diesen Ersatz-Kats:
Wird bei einem Reparaturfall ein solcher verbilligter Kat eingesetzt, ist entweder der Lieferant dieses schlechten Teiles ein Betrüger, oder der Kfz-Betrieb, der einen solchen Kat aus dunklen Kanälen bezogen und eingebaut hat.
Da der TÜV alleine schon aus Zeit- und Kostengründen unmöglich bei jedem Fahrzeug die Abgaswerte prüfen kann (und mit den neu eingeführten Testverfahren wäre das noch viel schwieriger), ist keine Kontrollmöglichkeit gegeben.
Damit muss man leben, oder den Kfz-Betrieb zur Verantwortung ziehen, der den gefälschten Dreck eingebaut hat - aber wie sollte man den herausfinden, wenn niemand die Abgaswerte prüft (oder aus den vorgenannten Gründen nicht prüfen kann)?
Das Kraftfahrtbundesamt hat aber damit nichts zu tun, denn die Typprüfung wurde ordentlich durchgeführt. Auch dem Hersteller ist kein Vorwurf zu machen, denn er hat im Normalfall seine Serie genau so gebaut, wie der erste Prototyp, der dem Kraftfahrtbundesamt zur Zulassungsprüfung vorgestellt wurden.
Das exakt gleiche Problem trifft auch auf gefälschte Flugzeug-Ersatzteile aus der Türkei oder Osteuropa zu, wie auch auf gefälschte Medizinprodukte, oder im Grunde genommen auf jeden Artikel, der unberechtigterweise mit dem CE-Zeichen ausgestattet wurde.
Da es aus vielen Gründen völlig unmöglich ist, jeden einzelnen Artikel während der gesamten Serienproduktion auf Herz und Nieren zu prüfen, ist eben der Aufbau einer Vertrauensbasis zwischen Teilehersteller, Einbauer und Inverkehrbringer unerlässlich.
Wenn wir diese Diskussion noch weiterführen, werde ich noch einen längeren Aufsatz schreiben über die Zusammenhänge und Hintergründe für die Berechtigung, das CE-Zeichen an einem beliebigen Erzeugnis anbringen zu dürfen.