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Ja, denn sie ist aller Wahrscheinlichkeit unschuldig!
Nein. Die rechte Nazi-Braut kann gar nicht unschuldig sein!
Ich weiß es nicht. Mir ist es auch egal.
"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
Rede doch bitte nicht diplomatisch, sondern pragmatisch. Was war an den Ermittlungen "wenig vertrauenswürdig"? Was konkret kritisierst du?
Kennst du die Akte über den Mord an Deinen Landsmann in München?
Ich stelle mal den Auszug hier rein:
„Am 15.06.2005 wurde der Grieche Boulgarides in München in seinem (Geschäft für) Schlüsseldienste erschossen, welches erst am 01.06.2005 eröffnet worden war. Sein Geschäftspartner, Herr Wolfgang Fehmer, fand ihn tot hinter dem Tresen. Einer der Sanitäter sprach von Leichenflecken am Schlüsselbein. … Irgendwas ist dabei von Anfang an schiefgelaufen. Theodorus Boulgarides hatte wegen eines Erpresserbriefes die Polizei eingeschaltet. Aussage von Boulgarides´ Geschäftspartner Wolfgang Fehmer: ‚Frage: Gab es in der Vergangenheit irgendwelche besonderen Vorkommnisse im Umfeld des Theo?‘
Antwort: ‚Ja. Der Theo hat mir davon erzählt, daß vor 3-5 Wochen ein Brief bei seiner Mutter im Briefkasten gelegen habe. Die Mutter wohnt in der Guldeinstraße. Es handelte sich um ein Drohschreiben bzw. um einen Erpresserbrief. Es wurde ein Geldbetrag von 5.000 € gefordert, welcher unter der Donnersbergerbrücke übergeben werden sollte. Mit was hier gedroht wurde oder die Übergabemodalitäten hätten sein sollen, weiß ich nicht. Ich habe den Brief nie gelesen. Der Theo hat’s mir nur erzählt, es wurde hier auch die Polizei eingeschaltet. Der Theo hat sich dann mit Polizeibeamten unter die Donnersbergerbrücke begeben. Es ist aber niemand gekommen. Man ist von einem Kinderstreich ausgegangen, da der Erpresserbrief in so einer krakeligen Kinderschrift verfaßt worden sein soll. Der Vorgang muß bei Ihnen aktenkundig sein.‘ Etwa gegen 19.40 Uhr kam auch der Bruder des Geschädigten an den Tatort. Herr BOULGARIDIS, Gavriil, … Weiter erklärte er, daß vor ein paar Wochen ein Brief im Briefkasten der Mutter gelegen habe. In diesem Schreiben wurden 5.000 € Bargeld gefordert, andernfalls würde jemand sterben.‘
Auffallend ist, daß fast die gesamte Verwandtschaft und Nachbarn von der Bedrohung wußten. Auch die neue Frau von Boulgarides, mit der er seit Dezember 2004 zusammen war, die erst Monate zuvor nach Deutschland gekommen war und kaum deutsch sprach. Im Gerichtssaal spielt das alles keine Rolle, auch der Geschäftspartner Wolfgang F. wurde nicht darauf angesprochen. Es gab Aussagen, daß Boulgarides den Schlüsseldienst zuerst mit einem Türken aufmachen wollte, man jedoch das Geld nicht zusammen bekam. Ein anderer Schlüsseldienstinhaber (Ex-Chef vom Opfer) erzählte, daß Boulgarides davon überzeugt war, der Drohbrief stamme von einem Türken. Für die Kripo muß das alles hochgradig skurril geklungen haben, zumal der Ex-Chef Taistra aussagte, der Mord habe eigentlich Boulgarides Bruder Gavriil gegolten: ‚Mir ist zwischenzeitlich auch zu Ohren gekommen, daß im türkischen Westend darüber gesprochen wird, daß dieser Mord an Theo eigentlich dem Gavriil gegolten hat bzw. daß es für Gavriil eine massive Warnung war. So wird in türkischen Kneipen darüber gesprochen.‘ Dann meldete sich ein zweiter Zeuge bei der Polizei: ‚Am Montag, den 20.06.2005, 00.40 Uhr teilt ein gewisser Christian KACZMAREK telefonisch beim KDD mit, daß er im Zusammenhang mit o. a. Tötungsdelikt beobachtet hatte, wie sich der Mann aus dem Schlüsselladen vor dem Geschäft mit einem anderen Mann offensichtlich lauthals gestritten hatte (und) daß dieser Mann Ähnlichkeiten mit dem veröffentlichten Phantombild hat.‘“
„In den Tagen, Wochen und Monaten vor der Tat konnte keine Begebenheit ermittelt werden, die auf eine Bedrohungssituation schließen läßt. Weder Zeugen aus dem nahen Umfeld noch weitere Auskunftspersonen haben ein Treffen oder ein Gespräch des Opfers mit einem oder mehreren Partnern wahrgenommen, woraus sich ein Streit oder gar eine Bedrohung folgern läßt. Das Opfer selbst berichtete genausowenig von irgendwelchen Problemen. Erst am Tattag, kurz vor Tatausführung, wollen zwei Zeugen zu unterschiedlichen Zeiten Ansprech- oder Streitsituationen wahrgenommen haben. Der Zeuge KACZMAREK sah das Opfer zwischen 17.45 und 18.00 Uhr am Eingangssockel stehend mit einem zum Opfer gewandten Gesprächspartner. Zu dieser Zeit stieg der Zeuge aus dem Bus 133. Nachdem der Zeuge die ursprüngliche Intention hatte, sich das neu eröffnete Schlüsselgeschäft anzusehen, ging er nach Verlassen des Busses in Richtung des ‚Schlüsselwerkes‘. Folgende Wortfetzen des Dialoges zwischen den beiden habe der Zeuge gehört: BOULGARIDES: ‚... Ich kann das nicht bezahlen.‘ Gesprächspartner: ‚... Du wirst schon sehen, was passiert.‘ Beeindruckt vom Wortwechsel sah der Zeuge davon ab, näher an die Szenerie zu treten und entfernte sich vom Laden. Den Gesprächspartner beschreibt er als eine Person, deutlich kleiner als das Opfer, keine Brille, kurze dunkle Haare, schlank. Der Zeuge konnte keine weiteren Beschreibungsmerkmale abgeben.
Der Zeuge BARTSCH fuhr mit seinem Pkw in der Zeit zwischen 18.07 und 18.10 Uhr am ‚Schlüsselwerke‘ vorbei. Dabei will er das spätere Opfer zusammen mit einer männlichen Person an einem Tisch sitzen gesehen haben. Beide hätten heftig gestikuliert. Den Gesprächspartner kann er wie folgt beschreiben: Mitte 30, schwarzes mittellanges Haar, dunkel gekleidet, gepflegte Erscheinung, Türke.“
Die BAO zum mutmaßlichen TATHERGANG: „Demnach dürften der oder die Täter in der Zeit zwischen 18.36 bis 19.00 Uhr das Geschäft betreten haben. Unmittelbar danach dürfte der erste Schuß auf das sich hinter dem Verkaufstresen stehende Opfer abgegeben worden sein. BOULGARIDES kippte vom Schützen aus gesehen nach links hinten weg. Der Schütze trat dann vermutlich um den Tresen herum und gab zwei weitere Schüsse auf den Kopf des nun liegenden Opfers ab. Nach Abgabe der tödlichen Schüsse konnte/n sich der (oder die) Täter unerkannt vom Tatort entfernen. … Vorab kann jedoch ausgesagt werden, daß alle Opfer, zumindest dem Finanzamt gegenüber, Einkünfte geltend machten, mit denen eine normale Lebensführung nicht möglich war.“
Der ARBEITSKREIS NSU gibt etwas sehr Wichtiges zu bedenken: „Wann kam die Zuordnung zur Dönerčeská, Mord 15.06.2005? ‚Bereits am 16.06.2005 wurde durch das BKA - KT 21, die erwartete Waffengleichheit bestätigt. Demnach steht zweifelsfrei fest, daß bei allen sieben Taten die Pistole Marke Česká, Typ 83, Kal. 7,65 mm Browning verwendet wurde. Weder Tatwaffe, noch Hülsen wurden am Tatort vorgefunden.‘ Denn: ‚Die auf den Geschossen allein erkennbaren Waffenspuren erlauben keine nähere Aussage zu dem bei der Tatausübung benutzten Waffensystem.‘ Wie machen die das? Keine Hülse, aber innerhalb von Stunden ordnet das BKA einen Mord einer Serie zu? Hat das BKA eine Dönermordserie erfunden?“
VORLÄUFIGES FAZIT: Im Fall Theodoros Boulgarides gibt es aus den Zusammenfassungen der Polizeiakten bis zum November 2011 keinen einzigen sachdienlichen Anhaltspunkt auf die spätere Täterschaft von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Unmittelbar zur Tatzeit wird ein junger Mann dort gesehen, der als Zeki Taş ermittelt wird. Der Zeuge BARTSCH beschreibt eine männliche Person, die mit dem späteren Opfer Theodoros Boulgarides am Tattag heftig gestikulierend diskutiert habe. Obiges Phantombild wurde daraufhin von der Polizei erstellt. Gemäß der Zeugenvernehmung von Muzaffer DOǦRUER durch die K111 - SOKO THEO vom 24.06.2005, ähnelt das Phantombild einem Zeki Taş
Quellen:
Abendzeitung, „Mord vor 10 Jahren - Gedenkfeier für Münchner NSU-Opfer Boulgarides“, 15.06.2015
Kommissariat 333 - MK3, „Bericht zum kriminalpolizeilichen Auswertungsangriff“, Az.: 8333-600588-05/0, 15.06.2005, S. 2
Kommissariat 333, „Verdächtige Wahrnehmung im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt am 15.06.2005 …“, Az.: 8333-600588-05/0, CNP 7300-2121, 20.06.2005
NSU LEAKS, „DER MORD AN BOULGARIDES 2005 IN MÜNCHEN. ER IST GRIECHE“, 10.07.2014
BAO - BOSPORUS, „Sachstandsbericht - SAZ.: 5440-091597-00/6“, 30.11.2005, S. 70, 71
BAO - BOSPORUS, „Sachstandsbericht - SAZ.: 5440-091597-00/6“, 30.11.2005, S. 53
Bundeskriminalamt Kriminaltechnisches Institut, KT21-2005/2768/1, Kap. 5.3, Schußwaffensystembestimmung
Ich habe das superschnell überflogen und muss schon sofort staunen, wenn du wirklich glaubst, dass Schuldner, Erpresste sofort abgeballert werden. Es kommt immer zu einer Art Vorwarnung, ein Krankenhausaufenthalt, Geschäft abfackeln etc. Davon ist da aber gar nix zu lesen und noch weniger ein Warum der angeblichen Erpressung. Klingt alles sehr verwirrend, und wenn man auch noch davon ausgeht, dass die Polizei schon längst in Richtung interne "Mafiamorde" ausging und entsprechend direkt nur in diese Richtung ermittelte und Zeugen befragte, dann wundern mich diese "Zeugenaussagen" auch nicht.
Aber....Kein Inkasso-Spezialist geht so vor und noch weniger in Serie...
Ist Deutschland ein Rechtsstaat? Alice Weidel würde das bejahen. Beate Z. aber würde das verneinen.
Der Ausländer "demontiert" den Rechtsstaat. Was für eine gequirrlte Scheiße...
Danke, kannte ich noch nicht. Genau solche Elemente haben nichts verloren in unserer Gesellschaft.
"Es fehlen die gerade im christlichen oder islamischen Kontext sehr umfangreiche Vorgeschichte von Antijudaismus und vor allen Dingen die Nachgeschichte. Also die antisemitischen Elemente der Bundesrepublik, die Verantwortung Deutschlands für Israel im Nahost-Konflikt und Israels Rolle als einziger demokratischer Akteur im Nahen Osten."
Samuel Salzborn
Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.
Solange ihre Schuld nicht bewiesen ist, gilt für mich die Unschuld. In der BRD gilt dieser Rechtsgrundsatz zwar nicht, aber allgemeingültig ist es eben nicht, daß man selbst seine Unschuld beweisen muß, sondern der Kläger muß die Schuld nachweisen. Daß du Beate schxxx findest und ihr schon aus diesen Gründen das Gefängnis wünscht, glaube ich Dir gerne. Anständige Menschen fragen zuerst, was die Anklage Frau Z. nachweisen kann, denn die Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft (Kläger ist hier also das System, der Staat), sind horrend.
Der NSU-411 ist der NY-911. Und eine Regierung, die das eigene Volk besiedelt, einer solchen Regierung muß man ja grundsätzlich alles zutrauen.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
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