Nach der Einführung des Arbeitslosengeldes 1927 hatte der Arbeitsnehmer Anspruch auf maximal 26 Wochen Arbeitslosengeld. Bei fortdauernder Arbeitslosigkeit gab ein abgesenktes Arbeitslosengeld die sogenannte Krisenfürsorge(ähnlich der bundesdeutschen Arbeitslosenhilfe)auch zeitlich begrenzt. Wenn die auslief, war die Gemeinde zuständig, in der man lebte und man konnte Fürsorge von der Gemeinde beantragen. Ab 1931 gab es praktisch weder Arbeitslosen-noch Fürsorgegeld, da der Staat pleite war.
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Tja. Unsere Regierung bezugt ja inzwischen und schon seit längerem sogenannte Zuwanderer bzw Flüchtlinge, also fremde Eindringlinge von Merkels Gnaden, bei der Wohnungszuteilung. Da haben Harzer natürlich keine Chancen. Versteh ehrlich gesagt nicht, warum die sich nicht wehren. Ich kenne sogar Verkäufer/innen, Polizisten usw, die jeden Tag fast 100 km Fahrt auf sich nehmen, um zu ihrer Arbeitsstelle zu kommen. Und abends natürlich fast 100 km wieder zurück "ins Gründe". Unsere ALT-Parteien finden das anscheinend vollkommen in Ordnung.
Naja, bekanntlich geht der Krug solange zum Wasser bis er bricht.
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