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Thema: EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder

  1. #1
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    Standard EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder

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    Habe ich da was verpasst - oder ist diese Thema untergegangen?

    Wieder kassieren deutsche Richter vor dem EuGH ´mal wieder richtig Senge. Entscheiden deutsche Richter in teilen (um nicht zu sagen oftmals) bisher, dass es einem "Flüchtling" nicht zuzumuten wäre in ein Land der EU angeschoben zu werden, wo die "sozialen Standards" niederer sind als in Deutschland kommt das EuGH-Urteil nun zu einem ganz anderen Ergebnis.

    Selbstverständlich ist eine Abschiebung nicht nur möglich, sondern auch rechtens und der EuGH definiert im Grunde den Standard:

    ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden.

    Bei diesem Maßstab ist eine Abschiebverhinderung im EU.Raum durch deutsche Richter faktisch nicht mehr möglich und damit entfallen auch die "Entschuldigungsgründe" der Behörden, warum man denn nicht abschiebt,

    Wieder einmal, es ist ja bei weitem nicht das erste Mal, zeigt der EuGH was man unter Recht und Gesetz zu verstehen hat.

  2. #2
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder

    Dann können wir ja an den Grenzen schon mal Drehtüren anbringen, um das Verfahren bei der Rückkehr dieser Abgeschobenen zu erleichtern!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  3. #3
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    Standard AW: EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
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    Habe ich da was verpasst - oder ist diese Thema untergegangen?

    Wieder kassieren deutsche Richter vor dem EuGH ´mal wieder richtig Senge. Entscheiden deutsche Richter in teilen (um nicht zu sagen oftmals) bisher, dass es einem "Flüchtling" nicht zuzumuten wäre in ein Land der EU angeschoben zu werden, wo die "sozialen Standards" niederer sind als in Deutschland kommt das EuGH-Urteil nun zu einem ganz anderen Ergebnis.

    Selbstverständlich ist eine Abschiebung nicht nur möglich, sondern auch rechtens und der EuGH definiert im Grunde den Standard:

    ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden.

    Bei diesem Maßstab ist eine Abschiebverhinderung im EU.Raum durch deutsche Richter faktisch nicht mehr möglich und damit entfallen auch die "Entschuldigungsgründe" der Behörden, warum man denn nicht abschiebt,

    Wieder einmal, es ist ja bei weitem nicht das erste Mal, zeigt der EuGH was man unter Recht und Gesetz zu verstehen hat.
    Na klar. Kurz vor der Europawahl muss man dem Deutschen ja noch ein "Zuckerle" hinschmeißen.

    Der Klageweg abzuschiebender Asylanten bleibt nämlich weiterhin offen.

  4. #4
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    Standard AW: EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Dann können wir ja an den Grenzen schon mal Drehtüren anbringen, um das Verfahren bei der Rückkehr dieser Abgeschobenen zu erleichtern!

    lach nicht.
    Für freiwillige Ausreisen gibt es von DE einen finanziellen Zuschuss.
    Da kommen die "dummen" Asylanten auf die Idee, alle 3 Monate mit neuem Namen ein und auszureisen und sind nach kurzer Zeit vermögende Geschäftsleute.

  5. #5
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder

    Zitat Zitat von radelroll Beitrag anzeigen
    lach nicht.
    Für freiwillige Ausreisen gibt es von DE einen finanziellen Zuschuss.
    Da kommen die "dummen" Asylanten auf die Idee, alle 3 Monate mit neuem Namen ein und auszureisen und sind nach kurzer Zeit vermögende Geschäftsleute.
    Dieser finanzielle Zuschuß ist alternativlos, weil die Rückkehr schließlich ja auch finanziert sein will!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  6. #6
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    Standard AW: EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Dieser finanzielle Zuschuß ist alternativlos, weil die Rückkehr schließlich ja auch finanziert sein will!

    nein, für den Transport sorgt das liebe und brave Nachbarstöchterchen.
    Der Asylant muss sich nur für die Mundmuskelbewegung "Asyl ! Deutschland ! Germany! " bewegen.
    Alles andere wird ihm - im wahrsten Sinne des Wortes - besorgt.

  7. #7
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    Standard AW: EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Na klar. Kurz vor der Europawahl muss man dem Deutschen ja noch ein "Zuckerle" hinschmeißen.

    Der Klageweg abzuschiebender Asylanten bleibt nämlich weiterhin offen.
    Jetzt tust Du dem EuGH aber unrecht - der hat schon etliche Grundsatzurteile gefällt, welche Teilen der deutschen Politik und Richterschaft aber so gar nicht gefällt und ein "deutscher" Rechtsanspruch sich plötzlich in Rauch aufgelöst hat.

  8. #8
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder

    Zitat Zitat von radelroll Beitrag anzeigen
    nein, für den Transport sorgt das liebe und brave Nachbarstöchterchen.
    Der Asylant muss sich nur für die Mundmuskelbewegung "Asyl ! Deutschland ! Germany! " bewegen.
    Alles andere wird ihm - im wahrsten Sinne des Wortes - besorgt.
    Was willste denn machen, wenn es beim Nachbarstöchterchen zwischen den (beiden dicken) Zehen juckt?



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  9. #9
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    Standard AW: EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Was willste denn machen, wenn es beim Nachbarstöchterchen zwischen den (beiden dicken) Zehen juckt?

    einen Stopfen rein
    Ging ja auch einen Schlauch anschliessen.

    Gender divers und co

  10. #10
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    Standard AW: EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Dann können wir ja an den Grenzen schon mal Drehtüren anbringen, um das Verfahren bei der Rückkehr dieser Abgeschobenen zu erleichtern!

    Dies wäre aber eine andere Thematik - nach diesem höchstrichterlichen Spruch könnten - und ich sage jetzt bewusst könnten - deutsche Behörden de facto jeden zumindest neu ankommenden Flüchtling sofort wieder in ds benachbarten EU-Ausland verbringen OHNE dass es dafür rechtliche Einwände geben könnte und auch bereits vollzogene Rückführungen könnten sich nicht auf dem Klageweg eine Wiedereinreise erstreiten.

    Es ist also alles nur eine Frage der Umsetzung und des Willen es auch umsetzen zu wollen...Ausreden, warum und weshalb man nicht kann und darf gibt es jetzt zumindest deutlich weniger und deutsche Richter haben einen gewaltig vor den Latz bekommen.

    Dass sich da bei den deutschen Behörden wohl wenig - weil politisch so gewollt - tun wird - da haben wir wohl keinen Diessens.

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