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Jetzt wurde ja gerichtlich - wie schon bei der verdachtlosen Kennzeichenüberwachung in Bayern - untersagt, dass man die Nummerschildern bei einem Streckenrader erfasst und speichert und auswertet. Damit ist faktisch so ein Streckenrader tot.

Dass man mittels Radargeräten versucht die Einhaltung von Tempobegrenzungen zu erwingen - damit habe ich grundsätzlich kein Thema (auch wenn mir so manche Tempobegrenzung und die darauf folgende Radarüberwachung eher zur generierung von Einnahmen als zur Verkehrssicherheit dünkt) - wird man hier aber gebliitzt, dann ist man zu schnell gefahren.

Im Falle der sogenannten "Sektion-Control" stellt man aber ja jeden Kfz-Lenker unter Generalverdacht und auch wenn man behauptet die Aufnahmen werden gelöscht - selbst wer nur rudimentäre IT-Kenntnisse hat weiß, dass man diese Bilder sehr wohl wiederherstellen kann und eine 100%-Lösung faktisch nur möglich ist, wenn man den entsprechenden Aufnahmeträger auch physisch zerstört.

Sketion Control - Ja oder nein? Verdachtlose Verkehrsüberwachung - Ja oder Nein? Das ist die spannende Frage....