Zitat von
BlackForrester
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Ist ja nur Eine von vielen Meldungen - vor ein paar Tagen hat ein 19jähriger in stuttgart zwei Menschen mit einem ähnlichen Kfz zu Tode gefahren.
Dies wirft bei mir die Frage auf - wäre es villeicht sinnig - wie beim Motorraführerschein ja schon umgesetzt - dass man die Fahrerlaubnis bis zu einem gewissen Alter / Fahrpraxis an die Leistungshähigkeit des Kfz koppelt.
Sagen wir - die ersten 2 Jahre maximal 100 PS, die nächsten 2 Jahre maximal 150 PS und weitere 2 Jahre maximal 200 PS und erst danach darf man ein Kfz mit unbegrenzter Leistung bewegen? Im Falle des Motorafführerschein sollen die Unfallen mit Fahranfängern zumindest deutlich zurückgegangen sein - wobei mit es eigentlich egal ist, ob sich so ein Unfallverursacher den Kopf einrennt - ich denke da eher an die Opfer solcher Fahrer.