"Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)
Dazu Sellner selbst:
Am 3. Dezember entschied das Oberlandesgericht Graz in 9 Beschwerden gegen Zwangsmaßnahmen die gegen mich, Vereine und Aktivisten der IB im Jahr 2019 durchgeführt worden waren. Diese Beschlüsse wurden mir vor wenigen Tagen zugestellt. In allen 9 Fällen wurde meiner Beschwerde stattgegeben und das Gericht erklärte wörtlich dass; “dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen, sodass durch die ungeachtet dessen erteilte Bewilligung das Gesetz verletzt wurde.”Konkret handelt es sich hierbei um folgende Beschwerden:
- Beschwerde gegen die Bewilligung der Erteilung einer Auskunft hinsichtlich einer TelNr.
- Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung vom 18. Juni 2019.
- Beschwerde gegen die Bewilligung der Erteilung einer Auskunft hinsichtlich zwei weiterer TelNr.
- Beschwerde gegen die Überwachung zahlreicher Social Media Accounts.
- Beschwerde hinsichtlich der Auskunftserteilung betreffend eines Bankkontos.
- Beschwerde gegen die Bewilligung der Erteilung einer Auskunft hinsichtlich einer TelNr. sowie hinsichtlich der Hausdurchsuchung vom 25.3.2019
- Beschwerde hinsichtlich der Überwachung einer E-Mail Adresse.
- Beschwerde hinsichtlich der Bewilligung einer Nachrichtenübermittlung und der Lokalisierung einer technischen Einrichtung hinsichtlich einer TelNr.
- Beschwerde gegen Sicherstellung von Bankguthaben auf acht Konten des Vereins für lebendige Kultur und Brauchtumspflege, zwei Konten der
Beschuldigten Martin Sellner bzw. Patrick Lenart und einem Konto des Beschuldigten Patrick Lenart.
In allen Punkten wurde vom OLG nachgewiesen, dass die Sachlage für diese massiven Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen nicht einmal annähernd ausreichte. Damit ist der 2. Vernichtungskampange gegen die IB die juristische Grundlage entzogen. In den Schriftstücken zerlegt das Berufungsgericht die abstrusen Begründungen der Grazer Staatsanwaltschaft wonach Brenton Tarrant und ich eine “Terroristische Vereinigung” begründet hätten. Diese Verdachts Momente lautete wie folgt: “Martin Sellner stehe im Verdacht, er habe sich seit Jahresanfang 2017 im Zusammenwirken mit Brenton Tarrant, der des 51-fachen Mordes, begangen am 15. März 2019 in Christchurch, Neuseeland, verdächtig sei, und weiteren noch unbekannten Tätern an einer namentlich nicht näher bezeichneten terroristischen Vereinigung, die rechtsradikal, rassistisch, islamfeindlich und strukturell faschistisch ausgerichtet sei, durch Bereitstellung von Informationen, Vermögenswerten und ideologischen Grundsatzausführungen im Wissen beteiligt, die Vereinigung dadurch in ihren Zielen, nämlich der Errichtung eines nach Rückführung von Flüchtlingen und Einwanderern ethnisch und rassisch einheitlichen Europas und der Ausführung dafür als erforderlich angesehener terroristischer Straftaten iSd § 278c Abs 1 StGB zu fördern. Er sei demnach verdächtig, das Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB begangen zu haben.”
Die konkrete Basis für diese horrende Anschuldigung war nichts anderes als die Spende von Tarrant an mich, die er ein Jahr vor seiner Tat überwiesen hatte, sowie der kurze Briefwechsel der darauf folgte, indem ich mich bei ihm bedankt hatte. Die “ideologische Nähe”, zwischen Tarrant und mir welche der Grazer Staatsanwalt unterstellte wurde sogar vom OLG unter Anführungszeichen gesetzt. Die Behauptung eines Verdachts auf “Terroristische Vereinigung” nennt das OLG: “eine bloße, durch Verfahrensergebnisse nicht begründete Spekulation.”
Die Grazer Anklagebehörde argumentierte, dass meine Informationsarbeit über den Großen Austausch ein “Zurverfügungstellung” ideologischer Materialien und damit eine Beteiligung an Tarrants angeblichem, globalen Terrornetzwerks sei. Auch zu diesem kafkaesken Hirngespinst findet das OLG klare Worte.
Daraus wird in ausnahmslos allen Fällen geschlossen, dass zum “Zeitpunkt der Bewilligung der Ermittlungsmaßnahme ein hinreichender Tatverdacht” nicht vorlag und “alle durch die Ermittlungsmaßnahme gewonnenen Ergebnisse zu vernichten sind.” Alle Beschlagnahmten Gegenstände und Konten sind schleunigst herauszugeben und das Verfahren, eigentlich schon gestern einzustellen. Allein, das wird nicht geschehen. In der Asservatenkammer der Ermittlungsbehörden befinden sich immerhin auch noch beschlagnahmte Gegenstände, die bei der Razzia im Frühjahr 2018, im Zuge des Verfahrens wegen “kriminelle Vereinigung” weggenommen wurden. Als wir in zweiter Instanz freigesprochen wurden, wurden die Konten, Rechner, Mobiltelefone und Ordner einfach, kurz vor der Rückgabe unter dem Titel des “Terrorverfahrens” erneut sichergestellt. Diese Sicherstellung ist nun, nachdem die erbeuteten Informationen ihren Zweck erfüllt haben, hinfällig. Doch im Moment laufen, ebenfalls von der Grazer Staatsanwaltschaft lancierte Auflösungs- und Finanzstrafverfahren gegen zahlreiche identitäre Vereine und Einzelpersonen. Es ist zu vermuten, dass die Behörden versuchen, diese zu instrumentalisieren um uns unser Eigentum weiter vorzuenthalten. Das obwohl das OLG auch klar feststellt: “Nach dem aktuellen Verfahrensstand gibt es aber auch keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür, dass Martin Sellner oder Patrick Lenart in die gerichtliche Zuständigkeit fallende Finanzvergehen begangen hätten. (…) Im vorliegenden Fall leitet die Anklagebehörde – ohne darauf einzugehen, welcher der angeführten Beschuldigten in den einzelnen Fällen überhaupt Abgabepflichtiger ist – den in ihrer Sicherstellungsanordnung bloß pauschal umschriebenen Verdacht einer Abgabenhinterziehung daraus ab, dass der Verein für lebendige Kultur und Brauchtumspflege, der Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität und der Verein für nachhaltige Völkerverständigung und Jugendarbeit zu Unrecht abgabenrechtliche Begünstigungen iSd §§ 34 ff BAO für sich in Anspruch genommen hätten, obwohl sie mangels gemeinnütziger Betätigung die Voraussetzungen hiefür nicht erfüllten. Die Finanzstrafbehörde legte in ihrem Zwischenbericht vom 23. August 2019 (ON 456) allerdings dar, dass die Nicht- Steuerbarkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen ohne Gegenleistung grundsätzlich auch dann erhalten bleibt, wenn die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft verneint wird. Damit würden die Einnahmen der genannten Vereine aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen entgegen dem Standpunkt der Anklagebehörde auch bei Versagung der Gemeinnützigkeit keiner Besteuerung unterliegen. Eine Steuerpflicht ergebe sich nach dem im Zwischenbericht der Finanzstrafbehörde zusammengefasst dargestellten Ermittlungsstand bloß hinsichtlich des Gewinns aus dem Versandhandel des Vereins zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität, wobei insoweit von einer Hinterziehung von Körperschaftssteuer in der Höhe von (nur) 1.250 Euro – sohin in einem 100.000 Euro nicht annähernd erreichenden Betrag – auszugehen sei.”
Wegen eines, völlig unbegründeten, Verdachts über die Hinterziehung von 1250 wurde also eine Lawine an Zwangsmaßnahmen, Sicherstellungen und Beschlagnahmungen losgetreten. Mühsam, Beschwerde für Beschwerde müssen wir uns unser Eigentum zurückkaufen und haben, dank der großartigen und ausdauernden Arbeit unseres Anwalts dabei einen Etappensieg errungen. Das ist selbstverständlich ein Grund zur Freude, insbesondere, da die ständigen Razzien und Eingriffe ins Eigentum herbe finanzielle Verluste bedeuteten. Dennoch müssen wir realistisch bleiben: die Grazer Staatsanwaltschaft und die Spindoktoren von Sebastian Kurz, welche die IB seit Anfang 2019 zum Angriffsziel gemacht haben, stören diese Beschlüsse wohl kaum. Dass derart absurde Begründungen vor einem Gericht nicht standhalten werden, war ihnen wohl von Anfang an klar. Sie brauchen die beschlagnahmten Gegenstände und offiziell gesetzwidrig erbeuteten Daten auch nicht mehr. Dank der langen Entscheidungsdauer des OLG konnten sie ihren Zweck bereits mehr als erfüllen.
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Wahrheit Macht Frei!
Habe ich alles gelesen.
Morgen beim Weihnachtssingen von Pegida vor der Frauenkirche.[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer] [Links nur für registrierte Nutzer]Mehr
Sehr gute Nachrichten für die "IBÖ" und Martin Sellner!
Martin wird davon morgen sicher selbst berichten, und zwar als Redner bei [Links nur für registrierte Nutzer] in [Links nur für registrierte Nutzer] um 14 Uhr auf dem THEATERPLATZ vor der [Links nur für registrierte Nutzer]!
Wolle.
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Steffen Heitmann (* 8. September 1944 -- † 14. April 2024. beides in Dresden):
„Ich habe mich noch nie, nicht einmal in der DDR, so fremd in meinem Land gefühlt.“
Das Deutschtum soll, nicht nur in Österreich, ein für allemal ausgelöscht werden.
Das Deutschtum soll bestenfalls nur noch mit dem "Bösen" in Verbindung gebracht werden.
An Gottlieb Daimler, Friedrich Schiller, und wie sie alle hießen, soll sich einmal keiner mehr erinnern (dürfen)...
>>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<
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"Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)
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