das ist eine andere Frage
es geht nur um den formalen Charakter des GG ! man hätte ja auch reinschreiben können das das GG seine Gültigkeit verliert wenn ein Abgeordneter die Gesetze mit seinem Gewissen nicht verbinden kann - aber man hat sogar reingeschrieben das das GG seine Gültigkeit verliert wenn die Deutschen in freier Übereinkunft sich eine eigene Verfassung geben !
eigentlich müsste nach einem verfassungskonvent das GG seine Gültigkeit dejure verlieren !
defacto ist sowieso schon alle Macht an die EU (was immer das im Kern sein soll) ausgelagert !