Zitat von
mathetes
Was vorgeschrieben ist, darf auch nicht entfernt werden, z.B. Seitenblinker, sind seit Ende 1994 vorgeschrieben, wer einen Golf III Bj. 94 hatte, durfte Seitenblinker noch "cleanen", ab Bj. 95 dann nicht mehr, ob es Rennleitung oder TÜV interessiert hätte steht wieder auf einem anderen Blatt.
Aber um mal konkret zu werden, da das Thema anfangs aufkam, ein Auto das "Ewigkeits"-Potential hätte wäre evtl. ein BMW i3, Karrosserie aus Carbon, da reines E-Auto auch für immer emmissionsfrei, in 10 Jahren gibt es vll. bezahlbare Akkus mit denen der Kasten auch weiter als 100 km fährt, E-Call könnte und den anderen Quatsch könnte man im Zweifel rechtskonform stilllegen.