Wie das in den einzelnen Muselländern aussieht, will ich gar nicht so genau wissen. In der BRD lebende Musel genießen jedenfalls eine Sonderbehandlung.
[Links nur für registrierte Nutzer]Islamische Umgangsformen zwischen Männern und Frauen einerseits und die Erklärung eines Krankheitszustandes als Ausnahme bzw. Notlage andererseits werden von den in Deutschland lebenden Muslimen unterschiedlich wahrgenommen und interpretiert. Dadurch entstehen in der Praxis verschiedene Verhaltensformen. Manche Muslime würden auch im Krankheitsfall das Entblößen ihres Körpers vor und den körperlichen Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin, Krankenschwester oder Krankenpfleger des anderen Geschlechts gerne vermeiden. Eine ärztliche und pflegerische Handlung, die die oben genannten Gefühle und Prinzipien übersieht oder missachtet, kann unmittelbar das Wohlbefinden des muslimischen Patienten beeinträchtigen. So kann ein Händedruck, der für den Arzt und das Pflegepersonal Ehrlichkeit, Vertrauenswürdigkeit und Hilfsbereitschaft verkörpert, für eine muslimische Patientin peinlich oder unangenehm sein und sogar aufdringlich wirken (vgl. Fallbeispiel Schamgefühl und Leiblichkeit). Manche Muslime akzeptieren dagegen diese „westliche Begrüßungsform“ und würden sich vielleicht bei deren Unterlassung beleidigt fühlen.
Angesichts dieser Sachlage ist es empfehlenswert, schon bei der Aufnahme über die Wertvorstellungen des Patienten zu sprechen. Wenn erwünscht und organisatorisch durchführbar, sollte die medizinische und pflegerische Behandlung der muslimischen Patienten von gleich-geschlechtlichen Ärzten, Ärztinnen und Pflegepersonal durchgeführt werden.