Fünf Jahre lang keine Mieterhöhung
Der Berliner Senat entscheidet über den Mietendeckel. Die rot-rot-grüne Landesregierung will in der Hauptstadt die Mieten einfrieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten
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18. Juni 2019, 11:02 Uhr
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85 Prozent aller Wohnungen in Berlin sind Mietwohnungen. © Britta Pedersen/dpa
An diesem Dienstag entscheidet der rot-rot-grüne Berliner Senat über ein Eckpunktepapier, das Grundlage für einen Gesetzesentwurf für einen Mietendeckel werden soll. Das Gesetz soll zwar erst ab 2020 gelten, aber rückwirkend gültig sein. Vorgesehen ist, dass Mieten fünf Jahre lang nicht erhöht werden dürfen. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Alle Fragen im Überblick:
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Was ist in Berlin geplant?
In
[Links nur für registrierte Nutzer] sind die Mieten stark gestiegen, viele Menschen werden aus ihren Wohngegenden vertrieben. Die Regierung plant daher ein Gesetz, mit dem Mieten für eine bestimmte Zeit lang eingefroren werden können. Der sogenannte Mietendeckel soll für alle "nicht preisgebundenen Mehrfamilienhäuser" gelten – Sozialwohnungen wären ausgenommen, Neubauwohnungen ebenfalls, alle anderen Mietwohnungen aber betroffen. Als Dauer werden fünf Jahre ab 2020 vorgeschlagen.
Mieterinnen und Mieter sollen einen Rechtsanspruch erhalten, Mieterhöhungen behördlich prüfen zu lassen. Wenn die Miete zu hoch ist, müsste sie auf den zulässigen Wert gesenkt werden. Das würde auch für Neuvermietungen gelten. Für die Vermieter wird es richtig ernst: Sie sollen sogar Modernisierungsumlagen bei der Stadt melden und sich genehmigen lassen müssen. Kommen sie durch das Gesetz in eine wirtschaftliche Notlage, können sie ihren Fall von der Investitionsbank Berlin überprüfen lassen. Diese darf dem Vermieter in einem Härtefall eine Mieterhöhung über der zulässigen Höchstmiete erlauben. Verstoßen Vermieter aber gegen das neue Gesetz, müssen sie mit einer Geldbuße von bis zu einer halben Million Euro rechnen. Vorgesehen ist auch, dass die Mieterinnen und Mieter ihre Vermieter wegen Verstößen anzeigen können.
Der Gesetzentwurf dazu soll bis Oktober kommen. Das Gesetz würde zum 1. Januar in Kraft treten, soll aber rückwirkend ab dem 18. Juni 2019 gelten – also ab jetzt.