Das Spiel ist aus- Keine „Ghetto-Rente“ für Roma aus Serbien und Nordmazedonien. "In der heute veröffentlichten Urteilsbegründung heißt es, ein historisches Gutachten habe ergeben, dass es während der NS-Besatzung in der Region keine Ghettos für Roma gegeben habe. Das Gericht bestätigte damit die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung und wies die Klage einer 1934 geborenen Frau aus Serbien ab. Sie wollte die Zahlung einer Altersrente durchsetzen. Auch von anderen Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien gibt es solche Ansprüche. Gegen das Urteil ist Berufung vor der nächsthöheren Instanz möglich."
Regionalnachrichten Montag, 20. Mai 2019 Berlin & Brandenburg Sozialgericht: Keine Ghetto-Rente für Roma aus Serbien
(Foto: Uli Deck/dpa)
Berlin (dpa/bb) - Das Berliner Sozialgericht hat die Klage einer Roma-Frau auf Rentenzahlung für frühere Arbeit in einem Nazi-Ghetto abgewiesen. Zur Begründung hieß es, in Serbien und Mazedonien habe es während der NS-Besatzung keine Ghettos für Angehörige der Roma-Volksgruppe gegeben. Das habe ein Gutachten eines Sachverständigen ergeben, teilte das Sozialgericht am Montag mit. Daher habe die damals sechs bis zehn Jahre alte Klägerin keinen Anspruch auf eine entsprechende Rente.
Das Gericht zweifelte auch an den wahrheitsgemäßen Angaben zu dem Fall. Die Erklärungen der Frau und anderer Kläger stünden "weder in Einklang mit den historischen Fakten", noch sei "eine persönliche und individuelle Wiedergabe" zu erkennen. Es sei eher denkbar, "dass der Klägerin und anderen Antragstellern vorgefertigte Erklärungen ohne Bezug zum individuellen Verfolgungsschicksal zur Unterschrift vorgelegt" worden seien.