Ja wie? Das war's jetzt? "dann ist ja gut". Du erzählst hier eine so ungeheuerliche Geschichte und beim kleinsten Zweifel: Resignation?
Eine Verschwörung sämtlicher Pflichtverteidiger mit den Gerichten eines Unrechtsstaats klingt zwar skandalös. Ist aber an den Haaren herbeigezogen. Sowas ist aus vielerlei Gründen nicht möglich. Das hat nicht einmal mit dem Willen der Beteiligten zu tun. Dass deutsche Gerichte manchmal Urteile aussprechen, die sich am Rande der Vertretbarkeit bewegen und zu Recht Unverständnis produzieren: auf jeden Fall! Eines meiner Lieblingsthemen. Aber eine so plumpe und oberflächliche Verschwörung: einfach nur Blödsinn.
Sicherlich wird der @Dresdner auch nicht die ganze Geschichte 100% ig kennen, aber es ist wirklich schon bemerkenswert, wenn ein Rechtsanwalt, egal ob Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger (wobei letzterer sein Honorar frei mit dem Mandanten verhandeln kann! ) seinem eigenen Mandanten davon abrät, einen Zeugen nicht laden zu lassen!
Zeugen müßen bei der Wahrheit bleiben, und machen sich sonst strafbar, also hätte doch gerade der Pflichtverteidiger hier eine wahre Steilvorlage, gerade den Belastungszeugen hinsichtlich seines eigenen Fehlverhaltens so richtig ins Kreuzfeuer zu nehmen, immer vorausgesetzt, der hat auch was falsch gemacht.
Und wenn der Belastungszeuge erst gar nicht zur Gerichtsverhandlung trotz PZU Ladung erscheint, dann muß das Verfahren sowieso eingestellt werden.
GERADE DAS MÜßTE DOCH EIN ANWALT WISSEN
@Dresdner spricht sich ja leider nicht aus, ob es sich hier bei der Pflichtverteidigung seines Bekannten auch um den gleichen Anwalt ###handelt, wessen Links so eindrucksvoll im Erstposting eingestellt worden sind, aber irgendetwas scheint auch mit diesem Anwalt "nicht zu stimmen"
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Dort taucht nämlich Rechtsanwalt Peter Hollstein als Umgangspfleger auf.
Umgangspfleger sind auch vom Gericht bestellte Rechtsanwälte (Betreuungsgerichte / Vormundschaftsgerichte z.B.)
Aus Kommentar :
Die ARD und die Justiz – Der Fall Harry Wörz > Kein „Justiz-Irrtum“ nein > eine Tragödie, über 13 Existenz vernichtende Jahre hinweg vom Staat systematisch inszeniert.
Brandenburg
Mit wehender Flagge gegen das Volk
Im Osten weht nach der Wende immer noch der Gerichtsgeist der DDR.
Im Amtsgericht Zossen mit Richter-Frauenüberschuss sitzen
Am brandenburgischen Amtsgericht Zossen wird ein Familienvater wegen Entziehung einer Minderjährigen angeklagt. Er hat sich um die gemeinsame vierjährige
die Männer auf harten Bänken.
Tochter gekümmert. Die Mutter war gesundheitlich ausgefallen, musste mit einer schweren Psychose wochenlang im Landeskrankenhaus behandelt werden. Das allerdings wird von Seiten der Ankläger und Justiz vertuscht und taucht folglich auch nicht in den offensichtlich manipulierten Gerichtsakten auf. Vielmehr wird der Mutter während [!] ihres Aufenthaltes in der Psychiatrie von Richter Fiedler am Amtsgericht Dresden das alleinige Sorgerecht übertragen. Das Jugendamt wird von dem „Umgangspfleger“ Rechtsanwalt Peter Hollstein aus Dresden – nach Recherchen der Redaktion – erpresst.
Der fürsorgeverantwortliche Familienvater wird deswegen dann für 6 Wochen in Untersuchungshaft eingekerkert und später zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Bemerkenswert: In der mündlichen Verhandlung wird der Vater von „Richterin“ Renate Neuhaus (57) am Amtsgericht Zossen sogar des Saales verwiesen, nur weil er Beweisanträge gestellt hat. Da verwundert es letztlich auch nicht mehr, dass dem angeklagten Vater das grundgesetzlich zugesicherte letzte Wort verweigert wurde.
Quelle:
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Geändert von Mütterchen (14.04.2019 um 21:17 Uhr) Grund: Name/Adresse entfernt
So geht das nun mal nicht. Der Bekannte kann ja gerne als mildernden Umstand anführen, dass er provoziert worden ist. Aber das Verfahren dreht sich allein um seine Verfehlung. Er kann höchstens Anzeige gegen den anderen erstatten, wenn die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Aber das hilft ihm selbst wenig.
Ich kenne den Spruch so:
Bei Gericht bekommt man immer ein URTEIL, aber oftmals keine GERECHTIGKEIT.
Einen Wahlverteidiger müßte er selber bezahlen, und dazu fehlen ihm die finanziellen Mittel
So wurde mir das berichtet.
Also muss Prozeßrechtlich immer der Zeuge geladen werden, auch wenn es ein Belastungszeuge ist.
Habe ich das so richtig verstanden`?
Wo hatte ich hier was von Verschwörung geschrieben?
Der Name des Pflichtverteidigers spielt doch keine Rolle, oder ist das so wichtig?
Ganz genauso soll der Pflichtverteidiger das auch meinem Bekannten gesagt haben.
Geändert von Mütterchen (14.04.2019 um 21:19 Uhr)
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Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
Idioten sind sich immer todsicher.
Egal was sie tun!
Ach, der Name des Pflichtverteidigers spielt schon eine Rolle, z.B. kann bei Google eine Recherche anstellen, und weiß dann ungefähr wo dran man ist...
Über den hier benannten Rechtsanwalt Peter Hollstein aus Dresden steht ja auch viel im Internet.
Und ob ein Rechtsanwalt viel beschäftigt ist, und somit gut, erkennt man auch meistens daran, ob und wie schnell man einen Termin bekommt.
Man kann ja mal spasseshalber anonym in seiner Kanzlei anrufen, und um einen Termin bitten:
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kann man gleich sofort am selben tag kommen, so ist der Anwalt nicht oder kaum beschäftigt.
Kann man erst nächsten Monat oder gar nicht kommen weil der Anwalt so ausgebucht ist, dann scheint der sehr gut zu sein, weil er sich vor Mandanten gar nicht retten kann....
Gute Rechtsanwälte machen ja auch vor jeder Gerichtsverhandlung Recherchen und benutzen [Links nur für registrierte Nutzer] um den Gegner auszuspionieren, um seine Stärken und Schwächen herauszufinden, um so eine gute Angriffs und Verteidigungs Strategie zu entwickeln....
Ein Mandant kann doch das selbe tun.
Geändert von Mütterchen (14.04.2019 um 21:19 Uhr) Grund: Name/Anschrift entfernt
Nö. Du schriebst, dass ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet wurde. Also besteht bei Deinem Bekannten ein Fall der notwendigen Verteidigung gem. § 140 StPO. Gem. § 142 StPO erfolgt die Auswahl entweder durch den Angeklagten selbst oder - wenn dieser die dazu eingeräumte Frist einhält. Andernfalls bestimmt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Die Kostentragung für diesen Verteidigers hängt, wie bereits geschrieben, davon ab, wie der Prozess ausgeht. Soweit der Angeklagte freigesprochen wird, trägt die Staatskasse alle Kosten. Egal ob der Pflichtverteidiger selbst oder durch das Gericht ausgesucht wurde. Wird der Angeklagte schuldig gesprochen und verurteilt trägt der Angeklagte alle Verfahrenskosten, also auch die Kosten seines Anwalts. Auch hier ist es egal, wer den Pflichtverteidiger ausgesucht hat. Ist der Angeklagte mittellos, erhält er Prozesskostenhilfe. Aber auch hier ist völlig egal, wer den Anwalt auswählt! Da hat Dein Bekannter wohl nicht verstanden, wie das mit der Beiordnung funktioniert.
Ja, das Gericht ist der Wahrheitsfindung verpflichtet. Der Belastungszeuge - zumal wenn er der einzige ist - ist für die Wahrheitsfindung unumgänglich. Das Gericht ist also dazu verpflichtet, diesen zu hören. Dass ein Gericht dies unter Vereinbarung mit dem Verteidiger anders beschließt, ist schlicht unmöglich und zeugt von einer äußerst plumpen Lügengeschichte.
Naja: ein Verteidiger der systematisch mit den befangenen Richtern rechtswidrige Deals zulasten des Angeklagten schließt, und damit Prozessmaxime mit Füßen tritt. Wie würdest Du das sonst nennen?
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