Geduld ist die Kunst,nur langsam wütend
zu werden .Gruß Bestmann
Geduld ist die Kunst,nur langsam wütend
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Ja gut, die Anschrift des Rechtsanwalts tut nun wirklich nicht zur Sache, aber sehr bezeichnend ist doch, warum ein Rechtsanwalt ausschließlich Nur Pflichtverteidigung übernimmt, wo er doch bei Wahlverteidigung bedeutend mehr Geld (Honorar) verdienen kann.
Bezeichnend ist auch, warum ein freier Rechtsanwalt hier Wahlverteidigung ablehnt....
Als Erklärung habe ich dafür nur folgendes:
1.) der Anwalt findet selbst nicht genug Mandanten, weil er entweder nicht bekannt ist, oder nicht gut genug.
Wahrscheinlich ist letzteres zutreffend, dass er nicht gut ist, mit "nicht gut" ist "nicht fähig" gemeint.
2.) um überleben zu können, verdingt er sich als Pflichtverteidiger, da bekommt er die mandantschaft vom Gericht vermittelt, und wird auch vom Gericht, bzw. der zuständigen Landesjustizkasse voll bezahlt, egal, ob der Mandant zahlungsfähig ist oder nicht.
3.) ich selbst wäre da eher vorsichtig, denn gerade ein solcher Anwalt ist viel zu sehr von seinem einzigen Auftraggeber, nämlich der Justiz , abhängig.
Das beste ist man arbeitet sich selber in die Materie ein. Ich hatte bisher nur zwei Situationen in denen ich Anwaltliche Hilfe benötigte. In beiden Fällen waren diese so desinteressiert das sie mir statt Nutzen eher Schaden gebracht hätten. In beiden Fällen habe ich die Argumentation selber formuliert und den Anwälten geschickt. Die haben sie kleinlaut übernommen und es hat mir den Gewinn des jeweiligen Streites gebracht. Ich rate, virtuell das eigen ich verlassen. Die möglichen Argumente aller Beteiligten durchgehen. Die dann entweder widerlegen oder in einen anderen Kontext setzen um sie so wertlos zu machen.
Ganz wichtig: Die Formulierung der Anklage genau studieren und Einspruch erheben. Sonst kann es passieren das es zu einer Verurteilung kommt weil man zwar nicht Schuld an der angeklagten tat hat aber sein Auto zum Tatzeitpunkt im Parkverbot stand. oder ähnliches.
Demokratie ist Freiheit, Rechtsstaat ist Diktatur des Geldes.
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Doch, es bedarf sehr wohl einer "ordentlichen" und "rechtsstaatlichen" Gerichtsverhandlung (kurz gesagt: einer Verhandlung), denn so wird ja der Anschein einer "ordentlichen" und "rechtsstaatlichen" Gerichtsverhandlung -eines Gerichtsverfahrens- suggeriert, in welcher sich angeblich die Richter und Richterinnen in der Verhandlung selbst ein Urteil machen, dieses bilden und dann das Urteil sprechen...
So war es auch in der DDR mit den Politischen urteilen, die vorher schon feststanden, aber trotzdem gab es eine Gerichtsverhandlung....
Gäbe es keine Gerichtsverhandlungen, obwohl das Urteil schon vorher feststeht, so würden die Bürger und Bürgerinnen des Landes ja dann von Willkür sprechen.
Selbst die Attentäter (nach damaligem Deutschen Recht eines Verbrechens angeklagt) des 20.Juli 1944 hatten eine Gerichtsverhandlung...
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