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Thema: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

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  1. #1
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    Standard Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Bei allen Landgerichten in Deutschland herrscht Anwaltszwang, und wenn eine natürliche Person von der Staatsanwaltschaft (Dresden) angeklagt wird, so landen diese Verfahren, wenn der Anklage seitens des Gerichts (Dreden) stattgegeben worden ist, entweder beim Amtsgericht (Dresden) oder beim Landgericht (Dresden).

    Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, und der Angeklagte hat die eigene Wahl, sich entweder einen Rechtsanwalt (Wahlverteidiger) zu nehmen oder nicht.

    Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, und bei Strafverfahren ist es in der Regel so, dass eine Pflichtverteidigung beigeordnet wird.

    Pflichtverteidiger sind wie Verfahrenspfleger vom Gericht bestellte Rechtsanwälte, die aus der Staatskasse bezahlt werden, und eigentlich die Interessen der zugeordneten Mandanten wahrnehmen sollen.

    Ein Bekannter von mir erwartet nun ebenfalls eine Anklage nebst Gerichtsverhandlung in Dresden, und ihm soll auch ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

    Nun habe ich mich mit dieser Materie ein wenig beschäftigt, und mir ist bei Betrachtung eines sehr bekannten Pflichtverteidigers aus Dresden aufgefallen, dass in den Medien von unterschiedlichen Urteilen berichtet wird von Freispruch (im Falle des angeklagten Terrorverdächtigen Syers) bis hin zu einem großen Verfahren vor dem Landgericht Dresden mit mehreren Angeklagten, wo es im Durchschnitt 10 Jahre Freiheitsstrafe gab.

    In allen Verfahren wurde der gleiche Pflichtverteidiger beigeordnet, aber alle Verfahren hatten extrem unterschiedliche Urteile im Ergebnis.

    1.) Gerichtsverfahren 2016 - terrorverdächtiger Syrer freigesprochen
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    2.) Gerichtsverfahren 2018 - Lange Haftstrafen
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  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Dresdner
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    3.) 2017: Wollten die S-Bahn-Schubser töten?

    Diese Frage soll das Landgericht Dresden vier Monate nach der Tat am Haltepunkt Dresden-Zschachwitz klären. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Totschlag vor.

    Rechtsanwalt Peter Hollstein, der den Marokkaner vertritt, berichtete auf SZ-Anfrage, J. sei deshalb nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Gesa Israel, die Rechtsvertreterin des Opfers, war am Donnerstag nicht zu erreichen. Sie ist im Urlaub.
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  3. #3
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Dresdner Beitrag anzeigen
    3.) 2017: Wollten die S-Bahn-Schubser töten?

    Diese Frage soll das Landgericht Dresden vier Monate nach der Tat am Haltepunkt Dresden-Zschachwitz klären. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Totschlag vor.

    Rechtsanwalt Peter Hollstein, der den Marokkaner vertritt, berichtete auf SZ-Anfrage, J. sei deshalb nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Gesa Israel, die Rechtsvertreterin des Opfers, war am Donnerstag nicht zu erreichen. Sie ist im Urlaub.
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    Auch ein Rechtsanwalt hat eine politische Einstellung. Vielleicht ist diese eher auf der linken Seite. Kann gut sein. Mögliche Klienten sollten schon genau prüfen, von wem sie sich verteidigen lassen. Manchmal ist ein U-Boot dabei.

  4. #4
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Auch ein Rechtsanwalt hat eine politische Einstellung. Vielleicht ist diese eher auf der linken Seite. Kann gut sein. Mögliche Klienten sollten schon genau prüfen, von wem sie sich verteidigen lassen. Manchmal ist ein U-Boot dabei.
    Eben. Es steht jedem frei, auch bei einer Pflichtverteidigung zu wählen, wer ihn vertritt. Diese Eigenverantwortung ist jedem zuzutrauen. Wer sich hinterher beschwert, der Anwalt passe ihm - aus welchen Gründen auch immer - nicht, der ist im Vorfeld schlichtweg zu doof gewesen, richtig zu wählen.

  5. #5
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Eben. Es steht jedem frei, auch bei einer Pflichtverteidigung zu wählen, wer ihn vertritt. Diese Eigenverantwortung ist jedem zuzutrauen. Wer sich hinterher beschwert, der Anwalt passe ihm - aus welchen Gründen auch immer - nicht, der ist im Vorfeld schlichtweg zu doof gewesen, richtig zu wählen.
    Bedeutet das, dass man quasi "seinen" Anwalt nehmen kann, der aber durch die Staatskasse bezahlt wird? Oder muss man den dann aus einem "Pool" von Anwälten aussuchen?

  6. #6
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Bedeutet das, dass man quasi "seinen" Anwalt nehmen kann, der aber durch die Staatskasse bezahlt wird? Oder muss man den dann aus einem "Pool" von Anwälten aussuchen?
    Ersteres ist der Fall. Die Wahl ist absolut frei.

  7. #7
    Mitglied
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Bedeutet das, dass man quasi "seinen" Anwalt nehmen kann, der aber durch die Staatskasse bezahlt wird? Oder muss man den dann aus einem "Pool" von Anwälten aussuchen?
    Da muss man unterscheiden:
    Verurteilung - Hir bezahlt der dann Verurteilte dann alles - also Verfahrenskosten sowie seine Rechtsanwaltskosten
    Freispruch - Hier bezahlt der dann Freigesprochene nix - also Verfahrenskosten und Rechtsanwaltskosten bezahlt der Staat
    Einstellung -Hier wird geteilt, die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates, die Rechtsanwaltkosten zu Lasten des dann einstmals Beklagten

    Was an Rechtsanwaltskosten aber erstattet wird ist gedeckelt und richtig sich nach der Gebührenordnung. Wenn Du also eine Anwalt beauftragt hast, welcher Dir in der Stunde einen tausender in Rechnung stellt wirst Du nur ein Bruchteil dieser Anwaltkosten erstattet gekommen.

  8. #8
    cornjung
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Du meinst also, die Judikative steckt mit dem Rechtsanwalt unter einer Decke und verhandelt im Vorfeld Urteile nach einer gewissen politischen Vorstellung? Sprich: Verurteilung für Deutsche; Freispruch/ milderes Urteil für Ausländer?
    Na ja, wenn das Gericht bestimmt, wer als staatllich bezahlter Pflichtverteidiger bestellt wird, damit über des Einkommen dieses Anwaltes bestimmt, kann von einem gewissen Wohlverhalten gegenüber dem Garantierer des Einkommens ausgegangen werden.
    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Eben. Es steht jedem frei, auch bei einer Pflichtverteidigung zu wählen, wer ihn vertritt.
    Kein gesuchter und gefragter Spitzenanwalt ist bereit, für das reduzierte Honorar eines staatlich bestellten Pflichtverteidigers zu arbeiten.

  9. #9
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Na ja, wenn das Gericht bestimmt, wer als staatllich bezahlter Pflichtverteidiger bestellt wird, damit über des Einkommen dieses Anwaltes bestimmt, kann von einem gewissen Wohlverhalten gegenüber dem Garantierer des Einkommens ausgegangen werden.

    Kein gesuchter und gefragter Spitzenanwalt ist bereit, für das reduzierte Honorar eines staatlich bestellten Pflichtverteidigers zu arbeiten.
    Angenommen der Angeklagte wählt niemanden aus bestellt das Gericht einen Verteidiger, ja. Wohlwollen ggü dem Gericht? Was meinst Du mit Wohlwollen? Meinst Du etwa, ein Interesse an einer raschen Verurteilung oder einem Freispruch usw.? Meine Erfahrung ist, dass Verteidiger in erster Linie ein Interesse daran haben, sich ggü ihren Mandanten zu profilieren. Das ist in Strafsachen vor Gericht eine ziemlich lästige Angelegenheit, weil Strafverteidiger gerne so viel Sand ins Verfahrensgetriebe streuen, wie nur möglich. Da wird verzögert ohne Ende, notfalls auch durch dusselige Befangenheitsanträge. Die Länge des Verfahrens wird stets strafmildernd berücksichtigt.
    Mag sein, dass es Anwälte gibt, die ohne großen Einsatz versuchen, das nötigste für den Angeklagten herauszuholen. Von mir aus auch aus Dankbarkeit ggü. dem Gericht. Wobei ich das ehrlich gesagt für Blödsinn halte. Diese Verteidiger handeln dann aber weder im Mandanteninteresse noch in eigenem.


    Dass gesuchte und gefragte Spitzenanwälte nicht bereit sind, für Pillepalle an Provinz-AGs zu kommen, um mickrige Summen für die Verteidigung asozialer Kleinkrimminellen zu erhalten ist selbstverständlich. Warum auch? Du brauchst keinen Gerson Trüg, um dich gegen den Vorwurf der Körperverletzung zu wehren. Da gibt es sicher genug (Fach)anwälte für Strafrecht, die das genauso gut können. Handelt es sich um einen größeren Fall, etwa wegen Kapitalverbrechen, reißen sich auch gute Anwälte um eine Pflichtverteidigung. Der Grund sollte klar sein.

  10. #10
    Sprössling der Stille Benutzerbild von Enkidu
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Waren vielleicht lediglich Schauprozesse, wo die "Urteile" ohnehin bereits vorher feststanden?
    Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepaßt an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.
    Jiddu Krishnamurti

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