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Thema: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von frundsberg
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Enkidu Beitrag anzeigen
    Hast du noch Vertrauen in die Bundesdeutsche Judikative?


    Wer die Fälle im VOM ENDE DER ZEITEN liest, wird diese Frage sicherlich verneinen.

  2. #12
    Sprössling der Stille Benutzerbild von Enkidu
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Dresdner Beitrag anzeigen
    wahrscheinlich.

    Bloß ein Bekannter von mir hat gleiches, nämlich auch einen Pflichtverteidger von einem Dresdner Gericht beigeordnet bekommen, und dieser Pflichtverteidiger verhält sich komisch.
    Da geht es auch um ein Politikum, nur das niemand versucht hat jemand anderen auf die Gleise zu schubsen, auch wurden keine Bomben gebaut oder sonstige Anschläge verübt, noch Menschen verletzt.
    Da geht es nur um Beleidigung, gegenseitig seit Jahren stattgefundene Beleidigungen und Verleumdungen, wo der "Gegenspieler" nun eine Anzeige erstattet hat.
    Pech für meinen Bekannten: Er hat Bewährung, und der Anzeigeerstatter ist jemand mit guten Beziehungen und Verbindungen.
    Ja, aus solchen Lappalien-Mäuschen kann man hier in Deutschland immer einen riesigen Empörungs-Elefanten machen. Dein Bekannter befindet sich Don Quijote gleich in einem Kampf gegen Windmühlen!
    Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepaßt an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.
    Jiddu Krishnamurti

  3. #13
    Sprössling der Stille Benutzerbild von Enkidu
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Dresdner Beitrag anzeigen
    Ich möchte gerne versuchen herauszufinden, ob Pflichtverteidiger wirklich sich für den Mandanten einsetzen, oder ob die eher die Interessen des Gerichts vertreten, von welchem die ja auch bezahlt werden
    Du hast dir die Frage bereits selbst beantwortet! Wer zahlt, schafft an.
    Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepaßt an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.
    Jiddu Krishnamurti

  4. #14
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Dresdner Beitrag anzeigen
    Ich möchte gerne versuchen herauszufinden, ob Pflichtverteidiger wirklich sich für den Mandanten einsetzen, oder ob die eher die Interessen des Gerichts vertreten, von welchem die ja auch bezahlt werden
    Die Pflichtverteidiger werden ja nicht vom Gericht bezahlt. Zunächst einmal kommt es für die Kostentragung auf den Ausgang des Verfahrens an. Wird etwa der Angeklagte verurteilt, trägt er die Kosten des Verfahren sowie seine Auslagen, also auch die Kosten seines Pflichtverteidigers. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse Kosten und Auslagen.
    Außerdem kann der Angeklagte selbst einen Verteidiger wählen. Pflicht ist nur, dass er einen Verteidiger bekommt. Wählt er innerhalb der bestimmten Frist keinen Verteidiger aus, wird ihm einer vom Gericht bestellt. Es ist damit also eigentlich gesichert, dass sich der Angeklagte vertreten lässt, von wem er will.

  5. #15
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Enkidu Beitrag anzeigen
    Du hast dir die Frage bereits selbst beantwortet! Wer zahlt, schafft an.
    Die Aussage stimmt aber nicht.

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Dresdner
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Enkidu Beitrag anzeigen
    Ja, an solchen Lappalien-Mäuschen kann man hier in Deutschland immer einen riesigen Empörungs-Elefanten machen. Dein Bekannter befindet sich Don Quijote gleich in einem Kampf gegen Windmühlen!
    Ja sicherlich hast Du Recht damit, und die Sache von meinem Bekannten ist nun wirklich eine absolute Lappalie, wird ja sogar noch nicht einmal vor dem Landgericht Dresden verhandelt, soondern "nur" vor dem Amtsgericht Dresden.

    Mein Bekannter hatte nur einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, weil der Bewährung hat (mehrmaliges Fahren ohne Führerschein) .

    Mein Bekannter wollte dem Pflichtverteidiger erklären, dass auch der Anzeigeerstatter genauso beleidigt und verleumdet hat, wie er das selbst als "Payback" gemacht hatte.
    Antwort des Pflichtverteidigers war, dass es hier nicht um die Beleidigungen des Anzeigeerstatters gegen meinen Bekannten gehen würde in dem Verfahren, sondern nur um die Beleidigungen, die mein Bekannter an den Anzeigeerstatter abgegeben hatte.

    Mein Bekannter möchte den Anzeigeerstatter gerne zur Gerichtsverhandlung laden, um ihn auch bezüglich seines Fehlerhaltens zu konfontrieren, und dass der Anzeigeerstatter eigentlich den Auslöser dazu gegeben hatte, dass mein bekannter nun auch einmal verbal "zurückgeschlagen" habe.

    Der Pflichtverteidiger meinte, mein Bekannter solle das alles nicht vorbringen, dass würde die Verhandlung sprengen und anstatt 1 Tag Gerichtsverhandlung so 3 bis 4 Gerichtstage Verhandlung ausmachen. Das Gericht würde dann böse werden, und er müße mit einem schlimmen Urteil rechnen, da er nicht einsichtig und nicht reumütig sei.

    Der Pflichtverteidiger meinte ferner, wenn der Anzeigeerstatter als belastungszeuge nicht geladen würde, würde es schnell gehen und nach 20 Minuten wäre alles erledigt, und mein Bekannter könne dann mit einer Einstellung und Verwarnung rechnen.

  7. #17
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Dresdner Beitrag anzeigen
    Ja sicherlich hast Du Recht damit, und die Sache von meinem Bekannten ist nun wirklich eine absolute Lappalie, wird ja sogar noch nicht einmal vor dem Landgericht Dresden verhandelt, soondern "nur" vor dem Amtsgericht Dresden.

    Mein Bekannter hatte nur einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, weil der Bewährung hat (mehrmaliges Fahren ohne Führerschein) .

    Mein Bekannter wollte dem Pflichtverteidiger erklären, dass auch der Anzeigeerstatter genauso beleidigt und verleumdet hat, wie er das selbst als "Payback" gemacht hatte.
    Antwort des Pflichtverteidigers war, dass es hier nicht um die Beleidigungen des Anzeigeerstatters gegen meinen Bekannten gehen würde in dem Verfahren, sondern nur um die Beleidigungen, die mein Bekannter an den Anzeigeerstatter abgegeben hatte.

    Mein Bekannter möchte den Anzeigeerstatter gerne zur Gerichtsverhandlung laden, um ihn auch bezüglich seines Fehlerhaltens zu konfontrieren, und dass der Anzeigeerstatter eigentlich den Auslöser dazu gegeben hatte, dass mein bekannter nun auch einmal verbal "zurückgeschlagen" habe.

    Der Pflichtverteidiger meinte, mein Bekannter solle das alles nicht vorbringen, dass würde die Verhandlung sprengen und anstatt 1 Tag Gerichtsverhandlung so 3 bis 4 Gerichtstage Verhandlung ausmachen. Das Gericht würde dann böse werden, und er müße mit einem schlimmen Urteil rechnen, da er nicht einsichtig und nicht reumütig sei.

    Der Pflichtverteidiger meinte ferner, wenn der Anzeigeerstatter als belastungszeuge nicht geladen würde, würde es schnell gehen und nach 20 Minuten wäre alles erledigt, und mein Bekannter könne dann mit einer Einstellung und Verwarnung rechnen.
    Bei Gericht wird "Recht" gesprochen, aber von der Vorstellung dass es dort um Gerechtigkeit geht, kann man sich getrost verabschieden. Also Beine stillhalten und die Büsserkappe aufsetzen nicht vegressen!

    Lieber ein (kurzes) Ende mit Schrecken... Vielleicht kann der Verteidiger ja einen Deal aushandeln?
    Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepaßt an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.
    Jiddu Krishnamurti

  8. #18
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Dresdner Beitrag anzeigen
    Ja sicherlich hast Du Recht damit, und die Sache von meinem Bekannten ist nun wirklich eine absolute Lappalie, wird ja sogar noch nicht einmal vor dem Landgericht Dresden verhandelt, soondern "nur" vor dem Amtsgericht Dresden.

    Mein Bekannter hatte nur einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, weil der Bewährung hat (mehrmaliges Fahren ohne Führerschein) .

    Mein Bekannter wollte dem Pflichtverteidiger erklären, dass auch der Anzeigeerstatter genauso beleidigt und verleumdet hat, wie er das selbst als "Payback" gemacht hatte.
    Antwort des Pflichtverteidigers war, dass es hier nicht um die Beleidigungen des Anzeigeerstatters gegen meinen Bekannten gehen würde in dem Verfahren, sondern nur um die Beleidigungen, die mein Bekannter an den Anzeigeerstatter abgegeben hatte.

    Mein Bekannter möchte den Anzeigeerstatter gerne zur Gerichtsverhandlung laden, um ihn auch bezüglich seines Fehlerhaltens zu konfontrieren, und dass der Anzeigeerstatter eigentlich den Auslöser dazu gegeben hatte, dass mein bekannter nun auch einmal verbal "zurückgeschlagen" habe.

    Der Pflichtverteidiger meinte, mein Bekannter solle das alles nicht vorbringen, dass würde die Verhandlung sprengen und anstatt 1 Tag Gerichtsverhandlung so 3 bis 4 Gerichtstage Verhandlung ausmachen. Das Gericht würde dann böse werden, und er müße mit einem schlimmen Urteil rechnen, da er nicht einsichtig und nicht reumütig sei.


    Der Pflichtverteidiger meinte ferner, wenn der Anzeigeerstatter als belastungszeuge nicht geladen würde, würde es schnell gehen und nach 20 Minuten wäre alles erledigt, und mein Bekannter könne dann mit einer Einstellung und Verwarnung rechnen.
    Irgendwie klingt wie eine komplett erfundene Geschichte Deines Bekannten. Das Gericht muss den Geschädigten als Zeugen laden. Es hat gar keine andere Möglichkeit. Eine Ladung und anschließende Vernehmung kostet wenige Minuten und ist für die Wahrheitsfindung unerlässlich. Sowas beansprucht nicht 3-4 Tage? Was für ein Quatsch. Nie im Leben wurde das so geäußert.

    Ein Gericht, das den einzigen Belastungszeugen nicht lädt - eine subtilere Lüge hätte den Strang weniger lächerlich aussehen lassen.

  9. #19
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Irgendwie klingt wie eine komplett erfundene Geschichte Deines Bekannten. Das Gericht muss den Geschädigten als Zeugen laden. Es hat gar keine andere Möglichkeit. Eine Ladung und anschließende Vernehmung kostet wenige Minuten und ist für die Wahrheitsfindung unerlässlich. Sowas beansprucht nicht 3-4 Tage? Was für ein Quatsch. Nie im Leben wurde das so geäußert.

    Ein Gericht, das den einzigen Belastungszeugen nicht lädt - eine subtilere Lüge hätte den Strang weniger lächerlich aussehen lassen.
    Ja, aber mein bekannter soll freiwillig auf die Ladung des zeugen verzichten

  10. #20
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Warum hat Dein Bekannter eigentlich keinen eigenen Verteidiger ausgewählt? Davon mal ganz abgesehen, dass die Geschichte wohl erfunden ist.

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