Stuss. Der Pflichtverteidiger kann selbst gewählt werden. In diesem Strang checken viele nicht, was die Beiordnung eines Pflichtverteidigers überhaupt ist. Inwiefern besteht bei einem Pflichtverteidiger ein Unterschied? "Pflicht" bezieht sich nur auf die Beiordnung selbst. Nicht auf eine fremdbestimmte Auswahl des Anwalts. Meine Güte wird hier eine Scheiße zusammengeschrieben...