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Thema: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

  1. #31
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Pflichtverteidiger! Noch Fragen, Kienzle?

    Als Anwalt will der auch nur nach oben an den Trog. Was wird diese Made also machen?

    Jenau!
    Stuss. Der Pflichtverteidiger kann selbst gewählt werden. In diesem Strang checken viele nicht, was die Beiordnung eines Pflichtverteidigers überhaupt ist. Inwiefern besteht bei einem Pflichtverteidiger ein Unterschied? "Pflicht" bezieht sich nur auf die Beiordnung selbst. Nicht auf eine fremdbestimmte Auswahl des Anwalts. Meine Güte wird hier eine Scheiße zusammengeschrieben...

  2. #32
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Auch ein Rechtsanwalt hat eine politische Einstellung. Vielleicht ist diese eher auf der linken Seite. Kann gut sein. Mögliche Klienten sollten schon genau prüfen, von wem sie sich verteidigen lassen. Manchmal ist ein U-Boot dabei.
    Eben. Es steht jedem frei, auch bei einer Pflichtverteidigung zu wählen, wer ihn vertritt. Diese Eigenverantwortung ist jedem zuzutrauen. Wer sich hinterher beschwert, der Anwalt passe ihm - aus welchen Gründen auch immer - nicht, der ist im Vorfeld schlichtweg zu doof gewesen, richtig zu wählen.

  3. #33
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Eben. Es steht jedem frei, auch bei einer Pflichtverteidigung zu wählen, wer ihn vertritt. Diese Eigenverantwortung ist jedem zuzutrauen. Wer sich hinterher beschwert, der Anwalt passe ihm - aus welchen Gründen auch immer - nicht, der ist im Vorfeld schlichtweg zu doof gewesen, richtig zu wählen.
    Bedeutet das, dass man quasi "seinen" Anwalt nehmen kann, der aber durch die Staatskasse bezahlt wird? Oder muss man den dann aus einem "Pool" von Anwälten aussuchen?

  4. #34
    cornjung
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Du meinst also, die Judikative steckt mit dem Rechtsanwalt unter einer Decke und verhandelt im Vorfeld Urteile nach einer gewissen politischen Vorstellung? Sprich: Verurteilung für Deutsche; Freispruch/ milderes Urteil für Ausländer?
    Na ja, wenn das Gericht bestimmt, wer als staatllich bezahlter Pflichtverteidiger bestellt wird, damit über des Einkommen dieses Anwaltes bestimmt, kann von einem gewissen Wohlverhalten gegenüber dem Garantierer des Einkommens ausgegangen werden.
    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Eben. Es steht jedem frei, auch bei einer Pflichtverteidigung zu wählen, wer ihn vertritt.
    Kein gesuchter und gefragter Spitzenanwalt ist bereit, für das reduzierte Honorar eines staatlich bestellten Pflichtverteidigers zu arbeiten.

  5. #35
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Bedeutet das, dass man quasi "seinen" Anwalt nehmen kann, der aber durch die Staatskasse bezahlt wird? Oder muss man den dann aus einem "Pool" von Anwälten aussuchen?
    Ersteres ist der Fall. Die Wahl ist absolut frei.

  6. #36
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Ersteres ist der Fall. Die Wahl ist absolut frei.
    Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.

  7. #37
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Na ja, wenn das Gericht bestimmt, wer als staatllich bezahlter Pflichtverteidiger bestellt wird, damit über des Einkommen dieses Anwaltes bestimmt, kann von einem gewissen Wohlverhalten gegenüber dem Garantierer des Einkommens ausgegangen werden.

    Kein gesuchter und gefragter Spitzenanwalt ist bereit, für das reduzierte Honorar eines staatlich bestellten Pflichtverteidigers zu arbeiten.
    Angenommen der Angeklagte wählt niemanden aus bestellt das Gericht einen Verteidiger, ja. Wohlwollen ggü dem Gericht? Was meinst Du mit Wohlwollen? Meinst Du etwa, ein Interesse an einer raschen Verurteilung oder einem Freispruch usw.? Meine Erfahrung ist, dass Verteidiger in erster Linie ein Interesse daran haben, sich ggü ihren Mandanten zu profilieren. Das ist in Strafsachen vor Gericht eine ziemlich lästige Angelegenheit, weil Strafverteidiger gerne so viel Sand ins Verfahrensgetriebe streuen, wie nur möglich. Da wird verzögert ohne Ende, notfalls auch durch dusselige Befangenheitsanträge. Die Länge des Verfahrens wird stets strafmildernd berücksichtigt.
    Mag sein, dass es Anwälte gibt, die ohne großen Einsatz versuchen, das nötigste für den Angeklagten herauszuholen. Von mir aus auch aus Dankbarkeit ggü. dem Gericht. Wobei ich das ehrlich gesagt für Blödsinn halte. Diese Verteidiger handeln dann aber weder im Mandanteninteresse noch in eigenem.


    Dass gesuchte und gefragte Spitzenanwälte nicht bereit sind, für Pillepalle an Provinz-AGs zu kommen, um mickrige Summen für die Verteidigung asozialer Kleinkrimminellen zu erhalten ist selbstverständlich. Warum auch? Du brauchst keinen Gerson Trüg, um dich gegen den Vorwurf der Körperverletzung zu wehren. Da gibt es sicher genug (Fach)anwälte für Strafrecht, die das genauso gut können. Handelt es sich um einen größeren Fall, etwa wegen Kapitalverbrechen, reißen sich auch gute Anwälte um eine Pflichtverteidigung. Der Grund sollte klar sein.

  8. #38
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.
    Irgendwie ist Dein Bild vom Strafverteidiger etwas seltsam. 500-1000 EUR bekommen die Strafverteidiger, die komplexe Wirtschaftsstrafsachen verteidigen, insbesondere für Unternehmer usw. Das hat doch mit dem tatsächlichen Gerichtsalltag eines mittellosen Kriminellen nichts zu tun. Warum sollte der für seinen Scheiß jemanden beauftragen, der sonst nur Leute wie Ackermann, Fitchen und co. vertritt?

  9. #39
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.
    Natürlich ist die Wahl faktisch nicht frei. Genauso wenig wie jeder faktisch frei ist, sich eine Millionenvilla zu kaufen oder für seinen Nachbarschaftsstreit über zu hoch gewachsene Hecken einen Partner von Hogan Lovells zu beauftragen, der dafür insg. 10.000 EUR haben will.

  10. #40
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.
    Abgesehen davon, dass man mit der gleichen Begründung faktisch auch nicht frei ist, sich einen Lamborghini zu kaufen, ist es so, dass wenn der Angeklagte in einem Prozess mit notwendiger Verteidigung keinen Verteidiger nennt, und das Gericht einen Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellt, dann dieser für den niedrigen Honorarsatz tätig werden muss.
    Egal, ob es einer, der gerade von der Uni kommt, ist, oder ob er Johann Schwenn heißt.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

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