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Thema: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

  1. #41
    Sprössling der Stille Benutzerbild von Enkidu
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Stuss. Der Pflichtverteidiger kann selbst gewählt werden. In diesem Strang checken viele nicht, was die Beiordnung eines Pflichtverteidigers überhaupt ist. Inwiefern besteht bei einem Pflichtverteidiger ein Unterschied? "Pflicht" bezieht sich nur auf die Beiordnung selbst. Nicht auf eine fremdbestimmte Auswahl des Anwalts. Meine Güte wird hier eine Scheiße zusammengeschrieben...
    Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger.
    Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepaßt an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.
    Jiddu Krishnamurti

  2. #42
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Enkidu Beitrag anzeigen
    Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger.
    Ja genau. Aber der Angeklagte kann grundsätzlich selbst den Verteidiger wählen, der ihm beigeordnet wird.

  3. #43
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Stuss. Der Pflichtverteidiger kann selbst gewählt werden. In diesem Strang checken viele nicht, was die Beiordnung eines Pflichtverteidigers überhaupt ist. Inwiefern besteht bei einem Pflichtverteidiger ein Unterschied? "Pflicht" bezieht sich nur auf die Beiordnung selbst. Nicht auf eine fremdbestimmte Auswahl des Anwalts. Meine Güte wird hier eine Scheiße zusammengeschrieben...
    Stuss?

    Befass Dich mit der Materie und du wirst feststellen, dass du Stuss von dir gibst!
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    Egal was sie tun!

  4. #44
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Stuss?

    Befass Dich mit der Materie und du wirst feststellen, dass du Stuss von dir gibst!
    Was an meinen Beiträgen hier ist denn falsch?

    Falsch bzw. doof ist eher das, was Du hier von Dir gibst. Pauschale Nonsensbehauptungen über irgendwelche ausgedachten und an der Sache völlig vorbeigehenden Interessenlagen zeugen nicht davon, dass Du Dich sonderlich viel mit "der Materie" befasst hast.

  5. #45
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Was an meinen Beiträgen hier ist denn falsch?

    Falsch bzw. doof ist eher das, was Du hier von Dir gibst. Pauschale Nonsensbehauptungen über irgendwelche ausgedachten und an der Sache völlig vorbeigehenden Interessenlagen zeugen nicht davon, dass Du Dich sonderlich viel mit "der Materie" befasst hast.
    Erkläre pauschale Nonsensbehauptung über irgendwelche ausgedachten und an der Sache völlig vorbeigehenden Interessenlagen!

    "Pflichtverteidiger! Noch Fragen, Kienzle?

    Als Anwalt will der auch nur nach oben an den Trog. Was wird diese Made also machen?

    Jenau!"
    __________________

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  6. #46
    Sprössling der Stille Benutzerbild von Enkidu
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Erkläre pauschale Nonsensbehauptung über irgendwelche ausgedachten und an der Sache völlig vorbeigehenden Interessenlagen!

    "Pflichtverteidiger! Noch Fragen, Kienzle?

    Als Anwalt will der auch nur nach oben an den Trog. Was wird diese Made also machen?

    Jenau!"
    Zitat Zitat von Enkidu Beitrag anzeigen
    Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger.
    durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger.
    Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepaßt an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.
    Jiddu Krishnamurti

  7. #47
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Erkläre pauschale Nonsensbehauptung über irgendwelche ausgedachten und an der Sache völlig vorbeigehenden Interessenlagen!

    "Pflichtverteidiger! Noch Fragen, Kienzle?

    Als Anwalt will der auch nur nach oben an den Trog. Was wird diese Made also machen?

    Jenau!"
    "Anwalt will nur nach oben an den Trog" Anwalt = "Made". Das ist Beleidigung eines Berufsstandes nach Schema F. So langweilig wie unsachlich. Die Interessenlage in einem Strafprozess ist Dir für eine sachliche Auseinandersetzung vermutlich zu komplex. Ist in Ordnung.

  8. #48
    cornjung
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Irgendwie ist Dein Bild vom Strafverteidiger etwas seltsam. 500-1000 EUR bekommen die Strafverteidiger, die komplexe Wirtschaftsstrafsachen verteidigen, insbesondere für Unternehmer usw. Das hat doch mit dem tatsächlichen Gerichtsalltag eines mittellosen Kriminellen nichts zu tun. Warum sollte der für seinen Scheiß jemanden beauftragen, der sonst nur Leute wie Ackermann, Fitchen und co. vertritt?
    Nein, du bist nicht infomiert, was gute Strafveteidiger verlangen. Und wen Steuerstrafverteidiger im Regelfall vetreten. Die verteidigen keineswegs nur Ackermanns, Fickens und Kacheldeppen, sondern Jeden, der sie bezahlt und engagiert. Freiberufler, Mittelständler, Selbständige aus Dienstleistung, Handel, Handwerk, Gastronomie, Security uswusf. Sogar Drogendeler oder Clan-Angehörige. Ich war fast jedes Jahr vor dem S-A oder L- Gericht. Ich habe junge, unsichere und unerfahrene Pflichtveteidiger-Pfeifen reihenweise auf der Gegenseite erlebt , die mittellose Hartzler vetreten und verloren haben, und meine mit allen Wassern gewaschenen Top-anwälte- deren Honorar ich ohnhin steuerlich absetzen konnte- die den Pflichtverteidigern, Richtern und StA fachlich und rhetorisch haushoch überlegen waren. Die haben mich bezw. mein Personal in jedem Prozess frei gepaukt. Das fing schon bei ihrem Auftreten, Anzügen, Autos und Büros an.
    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon, dass man mit der gleichen Begründung faktisch auch nicht frei ist, sich einen Lamborghini zu kaufen, ist es so, dass wenn der Angeklagte in einem Prozess mit notwendiger Verteidigung keinen Verteidiger nennt, und das Gericht einen Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellt, dann dieser für den niedrigen Honorarsatz tätig werden muss. Egal, ob es einer, der gerade von der Uni kommt, ist, oder ob er Johann Schwenn heißt.
    JS arbeitet niemals als PV !Kein Gericht kann ihn zum PV bestellen. Im übrigen warst du noch nie vor Gericht,
    denn du muckst im real live ohnhin nie auf.

  9. #49
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    "Anwalt will nur nach oben an den Trog" Anwalt = "Made". Das ist Beleidigung eines Berufsstandes nach Schema F. So langweilig wie unsachlich. Die Interessenlage in einem Strafprozess ist Dir für eine sachliche Auseinandersetzung vermutlich zu komplex. Ist in Ordnung.
    Die Interessenlage in Strafprozessen durfte ich erleben. Erzähl mir mehr von Pferden!
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    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  10. #50
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Die Interessenlage in Strafprozessen durfte ich erleben. Erzähl mir mehr von Pferden!
    Ich rede von Strafgerichten.

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