Wieder klassisch: cornjung Rechtsexperte.
Dir scheint nicht geläufig zu sein, wie Rechtsanwaltsgebühren und Honorare zustande kommen, geschweige denn von den gesetzlichen Grundlagen. Zeithonorare sind eben nicht grenzenlos hoch vereinbar. Ab einer bestimmten Höhe, meistens schon etwa 400 Euro sind besondere Anforderungen an die Zulässigkeit eines solchen Stundensatzes zu erfüllen. Das RVG regelt eine Höchstgrenze genau, indem es das Zeithonorar ins Verhältnis zu den normalerweise anfallenden gesetzlichen Gebühren setzt. Übersteigt das Stundenhonorar diese Gebühr um ein vielfaches, wirkt eine widerlegliche Vermutung für die Unangemessenheit. Der Anwalt muss dann besondere Umstände darlegen, die die Höhe rechtfertigen. Die Rspr. ist da nicht besonders tolerant. Also wird es Sätze von 500 EUR nur in besonders komplexen und aufwendigen Verfahren geben. 1000 EUR hingegen dürfen so gut wie nie erhoben werden. Denkbar ist hier nur ein besonders komplexer Fall im Wirtschaftsstrafrecht. Dass Du behauptest, gute Anwälte könnten das auch bei "normalen" oder etwas komplexeren Verfahren vereinbaren (gar bei Dir selbst?) zeigt, dass Du - wie so oft - einfach Dinge behauptest, die an der Realität vorbeigehen. Dass Du dann auch noch behauptest, diese Erfahrung selbst gemacht zu haben, ist lustig, weil es zeigt, dass du obendrein noch flunkerst. Es passt aber bestens zu Deinem sonstigen Auftreten hier. Cornjung und die Staranwälte: dick auftragen macht eben Spaß.
Dein Post ist im Übrigen auch sonst ein Offenbarungseid. Dass Du schreibst, dass "die Gegenseite" inkompetente Anwälte hatten, während Du bestens vertreten wurdest, belegt, dass Du 1. lügst und 2. keine Ahnung vom Strafprozess hast. Du kennst offenbar noch nicht einmal den Unterschied zwischen Straf- und Zivilprozess. Eine Gegenseite gibt es im Strafprozess nicht. Du verwechselst das mit dem Zivilprozess. Die Gegenseite - wenn man so will - ist die Staatsanwaltschaft. Diese klagt den Beschuldigten an. Dein Bild eines Parteienprozesses, bei dem jede Seite einen Anwalt hat und wo die ungleiche Kompetenz schlussendlich einen gewaltigen Unterschied ausmacht, entspricht dem Zivilprozess.
Aber gut, was schreibe ich mir die Finger hier wund.