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Thema: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

  1. #51
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein, du bist nicht infomiert, was gute Strafveteidiger verlangen. Und wen Steuerstrafverteidiger im Regelfall vetreten. Die verteidigen keineswegs nur Ackermanns, Fickens und Kacheldeppen, sondern Jeden, der sie bezahlt und engagiert. Freiberufler, Mittelständler, Selbständige aus Dienstleistung, Handel, Handwerk, Gastronomie, Security uswusf... Ich war fast jedes Jahr vor dem S-A oder L- Gericht. Ich habe junge, unsichere und unerfahrene Pflichtveteidiger-Pfeifen reihenweise auf der Gegenseite erlebt , die mittellose Hartzler vetreten und verloren haben, und meine mit allen Wassern gewaschenen Top-anwälte- deren Honorar ich ohnhin steuerlich absetzen konnte- die den Pflichtverteidigern, Richtern und StA fachlich und rhetorisch haushoch überlegen waren. Die haben mich bezw. mein Personal in jedem Prozess frei gepaukt. Das fing schon bei ihrem Auftreten, Anzügen, Autos und Büros an.

    JS arbeitet niemals als PV !Kein Gericht kann ihn zum PV bestellen. Im übrigen warst du noch nie vor Gericht,
    denn du muckst im real live ohnhin nie auf.
    Wieder klassisch: cornjung Rechtsexperte.
    Dir scheint nicht geläufig zu sein, wie Rechtsanwaltsgebühren und Honorare zustande kommen, geschweige denn von den gesetzlichen Grundlagen. Zeithonorare sind eben nicht grenzenlos hoch vereinbar. Ab einer bestimmten Höhe, meistens schon etwa 400 Euro sind besondere Anforderungen an die Zulässigkeit eines solchen Stundensatzes zu erfüllen. Das RVG regelt eine Höchstgrenze genau, indem es das Zeithonorar ins Verhältnis zu den normalerweise anfallenden gesetzlichen Gebühren setzt. Übersteigt das Stundenhonorar diese Gebühr um ein vielfaches, wirkt eine widerlegliche Vermutung für die Unangemessenheit. Der Anwalt muss dann besondere Umstände darlegen, die die Höhe rechtfertigen. Die Rspr. ist da nicht besonders tolerant. Also wird es Sätze von 500 EUR nur in besonders komplexen und aufwendigen Verfahren geben. 1000 EUR hingegen dürfen so gut wie nie erhoben werden. Denkbar ist hier nur ein besonders komplexer Fall im Wirtschaftsstrafrecht. Dass Du behauptest, gute Anwälte könnten das auch bei "normalen" oder etwas komplexeren Verfahren vereinbaren (gar bei Dir selbst?) zeigt, dass Du - wie so oft - einfach Dinge behauptest, die an der Realität vorbeigehen. Dass Du dann auch noch behauptest, diese Erfahrung selbst gemacht zu haben, ist lustig, weil es zeigt, dass du obendrein noch flunkerst. Es passt aber bestens zu Deinem sonstigen Auftreten hier. Cornjung und die Staranwälte: dick auftragen macht eben Spaß.

    Dein Post ist im Übrigen auch sonst ein Offenbarungseid. Dass Du schreibst, dass "die Gegenseite" inkompetente Anwälte hatten, während Du bestens vertreten wurdest, belegt, dass Du 1. lügst und 2. keine Ahnung vom Strafprozess hast. Du kennst offenbar noch nicht einmal den Unterschied zwischen Straf- und Zivilprozess. Eine Gegenseite gibt es im Strafprozess nicht. Du verwechselst das mit dem Zivilprozess. Die Gegenseite - wenn man so will - ist die Staatsanwaltschaft. Diese klagt den Beschuldigten an. Dein Bild eines Parteienprozesses, bei dem jede Seite einen Anwalt hat und wo die ungleiche Kompetenz schlussendlich einen gewaltigen Unterschied ausmacht, entspricht dem Zivilprozess.

    Aber gut, was schreibe ich mir die Finger hier wund.

  2. #52
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Die Interessenlage in Strafprozessen durfte ich erleben. Erzähl mir mehr von Pferden!
    Und welche ist das? Bzw. wie passt das zu Deinem Beitrag?

  3. #53
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Und welche ist das? Bzw. wie passt das zu Deinem Beitrag?
    Ich werde sicher keine Interna hier preisgeben.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  4. #54
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Ich werde sicher keine Interna hier preisgeben.
    Hä? Hättest Du für die Beantwortung meiner Frage auch gar nicht gemusst. Aber egal.

  5. #55
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein, du bist nicht infomiert, was gute Strafveteidiger verlangen. Und wen Steuerstrafverteidiger im Regelfall vetreten. Die verteidigen keineswegs nur Ackermanns, Fickens und Kacheldeppen, sondern Jeden, der sie bezahlt und engagiert. Freiberufler, Mittelständler, Selbständige aus Dienstleistung, Handel, Handwerk, Gastronomie, Security uswusf. Sogar Drogendeler oder Clan-Angehörige. Ich war fast jedes Jahr vor dem S-A oder L- Gericht. Ich habe junge, unsichere und unerfahrene Pflichtveteidiger-Pfeifen reihenweise auf der Gegenseite erlebt , die mittellose Hartzler vetreten und verloren haben, und meine mit allen Wassern gewaschenen Top-anwälte- deren Honorar ich ohnhin steuerlich absetzen konnte- die den Pflichtverteidigern, Richtern und StA fachlich und rhetorisch haushoch überlegen waren. Die haben mich bezw. mein Personal in jedem Prozess frei gepaukt. Das fing schon bei ihrem Auftreten, Anzügen, Autos und Büros an.
    (...)
    Ist mal wieder Märchenstunde, cornjung?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    (...)
    JS arbeitet niemals als PV !Kein Gericht kann ihn zum PV bestellen. Im übrigen warst du noch nie vor Gericht,
    denn du muckst im real live ohnhin nie auf.
    Lies einfach die Strafprozessordnung, ahnungsloser Dummschwätzer!
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  6. #56
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Wieder klassisch: cornjung Rechtsexperte....Dir scheint nicht geläufig zu sein, wie Rechtsanwaltsgebühren und Honorare zustande kommen, geschweige denn von den gesetzlichen Grundlagen....Der Anwalt muss dann besondere Umstände darlegen, die die Höhe rechtfertigendass Du 1. lügst und 2. keine Ahnung vom Strafprozess hast.
    Hah...hah...ha... Finch, der angebliche und selbst ernannte Anwalt. Danke, habe gerade einen Lachflash bekommen. Dick auftragen macht Spass, aber mich täüscht du Möchtegerne-Jurist nicht. Schon im Notwehr-thread waren deine Posts der komplette Offenbarungseid. Hast du nicht mal die Paragraphen gekannt, geschweige denn Kommentare und Rechtsprechung. Nach endlosen Diskussionen hast du selber eingeräümt, Strafrecht wäre nicht deine Stärke. Hüstel * Kann jeder nachlesen. Und jetzt geht es nahtlos weiter.

    Ich verwechsel gar nicht. Im SV gibts A. und Z. Manche haben teure Wahlanwälte, Ander PV. RAG sind über die RVG frei verhandelbar, du Depp. Kein guter Anwalt rechnet nach der RVG ab. Nur du kennst keinen. Kein gefragter Anwalt arbeitet als vom Gericht zu reduzierten Armuts-honoraren bestellter Pflichtverteidige. Du mittelloser Habenichts hast noch nie einen Anwalt bezahlt, sondern hattest allenfalls nur vom H-4 Amt bezahlte Pflichtverteidiger. Falls du überhaupt je vor Gericht warst.

    Du hast noch nie einen Anwalt engagiert und bezahlt, weder in einem SV noch in einem SSV. Weil du noch nie Steuern bezahlt hast. Geschweige denn selbständig warst, sondern ausweislich deiner Beiträge Hilfsarbeiter. Du hast dich aber erneut selber bestens beschrieben. Ich hätte es nicht besser machen können. Finch spielt Rechtsexperte . * lol
    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Ist mal wieder Märchenstunde, cornjung? Lies einfach die Strafprozessordnung, ahnungsloser Dummschwätzer!
    Wozu ? Ich kann mir die besten Anwälte leisten, aber sicher keine ahnungslose Schwuchteln wie dich.
    Geändert von cornjung (14.04.2019 um 19:23 Uhr)

  7. #57
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Wieder klassisch: cornjung Rechtsexperte.
    Dir scheint nicht geläufig zu sein, wie Rechtsanwaltsgebühren und Honorare zustande kommen, geschweige denn von den gesetzlichen Grundlagen. Zeithonorare sind eben nicht grenzenlos hoch vereinbar. Ab einer bestimmten Höhe, meistens schon etwa 400 Euro sind besondere Anforderungen an die Zulässigkeit eines solchen Stundensatzes zu erfüllen. Das RVG regelt eine Höchstgrenze genau, indem es das Zeithonorar ins Verhältnis zu den normalerweise anfallenden gesetzlichen Gebühren setzt. Übersteigt das Stundenhonorar diese Gebühr um ein vielfaches, wirkt eine widerlegliche Vermutung für die Unangemessenheit. Der Anwalt muss dann besondere Umstände darlegen, die die Höhe rechtfertigen. Die Rspr. ist da nicht besonders tolerant. Also wird es Sätze von 500 EUR nur in besonders komplexen und aufwendigen Verfahren geben. 1000 EUR hingegen dürfen so gut wie nie erhoben werden. Denkbar ist hier nur ein besonders komplexer Fall im Wirtschaftsstrafrecht. Dass Du behauptest, gute Anwälte könnten das auch bei "normalen" oder etwas komplexeren Verfahren vereinbaren (gar bei Dir selbst?) zeigt, dass Du - wie so oft - einfach Dinge behauptest, die an der Realität vorbeigehen. Dass Du dann auch noch behauptest, diese Erfahrung selbst gemacht zu haben, ist lustig, weil es zeigt, dass du obendrein noch flunkerst. Es passt aber bestens zu Deinem sonstigen Auftreten hier. Cornjung und die Staranwälte: dick auftragen macht eben Spaß.
    [...]
    Die Gesetzeslage ist mir nicht bekannt. Allerdings sind mir einige Kanzleien bekannt, die allein für eine Erstberatung mehre tausend Euro verlangen. Wohlgemerkt nicht im Bereich Strafgesetz.
    Die Großen(Freshfields,usw.), die allerdings auch eher für größere Angelegenheiten verwendet werden, können auch nicht für Peanuts arbeiten.

    Mein Rechtsverständnis (als Laie) wäre, dass es Rechtsanwälten im Rahmen der Vertragsfreiheit frei steht, mit ihren Mandanten selbst ausgewählte Honorare vertraglich zu vereinbaren.

    Die Grundaussage des Beitrags, dass die Qualität eines Rechtsanwalts entscheidend ist, halte ich im übrigen für völlig korrekt. In allen anderen Fällen wäre es auch nicht möglich, dass viele Rechtsanwälte am Existenzminimum leben, während andere Millionen im Jahr verdienen.

  8. #58
    Mitglied Benutzerbild von Dresdner
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen


    Ja, das Gericht ist der Wahrheitsfindung verpflichtet. Der Belastungszeuge - zumal wenn er der einzige ist - ist für die Wahrheitsfindung unumgänglich. Das Gericht ist also dazu verpflichtet, diesen zu hören. Dass ein Gericht dies unter Vereinbarung mit dem Verteidiger anders beschließt, ist schlicht unmöglich und zeugt von einer äußerst plumpen Lügengeschichte.

    ?
    Gut, so wurde mir das aber vom Bekannten berichtet.
    Vielleicht hat er auch nur etwas völlig falsch verstanden?

    Also ist es grundsätzlich so, dass der Belastungszeuge, der ja als Anzeigeerstatter auch der einzige Zeuge ist,
    unbedingt vom Gericht geladen werden muß.

    Was ist aber, wenn er trotzdem nicht geladen wird, oder trotz Ladung einfach nicht zum Termin kommt?
    Geändert von Dresdner (14.04.2019 um 20:03 Uhr)

  9. #59
    Mitglied
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    (...)
    Wozu ? Ich kann mir die besten Anwälte leisten, aber sicher keine ahnungslose Schwuchteln wie dich.
    Hahaha, der klassische Freud'sche Versprecher. So teuer bin ich gar nicht, cornjung.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  10. #60
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Dresdner Beitrag anzeigen
    Gut, so wurde mir das aber vom Bekannten berichtet.
    Vielleicht hat er auch nur etwas völlig falsch verstanden?

    Also ist es grundsätzlich so, dass der Belastungszeuge, der ja als Anzeigeerstatter auch der einzige Zeuge ist,
    unbedingt vom Gericht geladen werden muß.

    Was ist aber, wenn er trotzdem nicht geladen wird, oder trotz Ladung einfach nicht zum Termin kommt?
    Ist er zB einziger Belastungszeuge und für die Wahrheitsfindung unverzichtbar, kann er zB polizeilich zum Termin vorgeführt werden. Ist er nicht aufzufinden, wird Fortsetzung des Termins beschlossen. In der Regel gibt es dann ein saftiges Bußgeld für's Nichterscheinen.

    Wenn das Gericht ihn nicht lädt, ist das ein Revisionsgrund.

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